Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/191
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Städten, Patrone auf dem Lande, sonst auch wohlhabende
Gemeindeglieder verehrten Kanzeln, welche in den größeren Kirchen
an einem Pfeiler, in kleineren Landkirchen in der südöstlichen Ecke
des Schiffs neben dem Schwibbogen aufgerichtet wurden, und deren
Inscriptionen manchmal das Andenken ihres Ursprungs bewahren. Die
Kanzel über dem Altare anzubringen, wie in neueren Zeiten häufiger
geschehen ist, unterließ man absichtlich. Es war dies mehr eine
Weise der Reformirten, die gerade dadurch hatten in Gegensatz zu
der katholischen Kirche sich stellen wollen, welche von jeher es
gescheut hat, der Kanzel ihren Platz über dem Orte anzuweisen, wo
das Meßwunder vollzogen wird, und den Altar so unter des Predigers
Füße zu stellen; und auch der lutherischen Anschauungsweise mußte
es bei aller Hochhaltung des Wortes doch unangemessen erscheinen,
den Altar, den man beibehalten und nicht wie die Reformirten mit
einem Tisch vertauscht hatte, auf solche Weise augenfällig unter
die Stätte der Verkündigung des Gotteswortes treten zu lassen,
welches, das Wort nämlich, man als Gnadenmittel den Sacramenten
bei- und neben-, aber nicht überordnen wollte. Von besonderer
Wichtigkeit mußte es auch erscheinen, für die Zuhörer in der Kirche
Plätze zu gewinnen. Die Kirchenstühle werden erst nach der
Reformation angebracht sein, während sie in den katholischen
Kirchen entweder fehlten oder als bewegliche Sitze vorhanden waren.
Bei uns wird es vor der Reformation nicht anders gewesen sein. Mit
der Einrichtung fester Sitzplätze oder sogenannter Kirchenstände,
der jetzt gewöhnlichen Kirchenstühle, war aber auch die Vertheilung
an die eingesessenen Gemeindeglieder oder Genossenschaften (z. B.
die Kluftverbindungen in Dithmarschen) verbunden, und es entstand
der Begriff und das Rechtsverhältniß der bezüglichen
Kirchen-Gerechtsame, damit zugleich aber die Ursache zu vielem Zank
und Hader in den Gemeinden. Der Mangel an hinreichenden Sitzplätzen
führte sodann bei wachsender Bevölkerung die Erbauung von
sogenannten Emporkirchen, Böden, Ambonen (auch hie und da als Chor
oder Lector bezeichnet) herbei, um so mehr, da bei der ersten
Erbauung der Kirchen keineswegs die Größe der Gemeinde zum Maßstab
für die Größe der Kirchengebäude gedient hatte. Den Vornehmeren
ward oftmals die Errichtung von Emporstühlen gestattet, welche dann
nicht selten ganz unsymmetrisch angebracht und buntscheckig genug
ausgeziert wurden. Letzteres ist namentlich bei den
Patronatstühlen
