Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/254
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denn nun die Frage nach dem Ursprung dieses Unterschiedes. Man
möchte vielleicht denken, es sei etwa mit jedem Syssel abgehandelt,
allein das trifft nicht zu. Die Wies-Harde, wo der volle Zehnte
galt, gehörte zu Istathe-Syssel, welches sonst nur halb zehntete;
die Karr-Harde, wo nur der halbe Zehnte eingeführt ward, gehörte zu
Ellum-Syssel, welches sonst gleich Barwith-Syssel den ganzen
Zehnten gab. Oder wäre Rücksicht auf die Beschaffenheit des Landes
genommen, da einige Gegenden den vollen Zehnten nicht hätten
leisten können? Dann würde die Abtheilung anders ausgefallen sein.
Die Wies-Harde z. B. ist gar nicht besseren Bodens als die
Uggel-Harde. Es bleibt dies dunkel. Eine Annahme zur Erklärung wäre
die, daß in einigen Gegenden vielleicht die Widersetzlichkeit
stärker gewesen und dann bei Unterdrückung des Aufstandes eine
härtere Zehntenleistung auferlegt worden als denjenigen, welche
sich in Zeiten auf Verhandlungen eingelassen. Von einem Hergang
solcher Art anderswo, der doch zur Erläuterung dienen könnte, wird
berichtet in der Lievländischen Chronik[1]. Dort hatten
sich 1211 einige der Liven empört. Als sie bezwungen waren und um
Gnade baten, ward ihnen diese ertheilt, unter der Bedingung, daß
sie statt einer ihnen anfangs auferlegten Geldbuße sich zum Zehnten
verstehen sollten, was sie auch thaten (freilich in der trüglichen
Hoffnung, im nächsten Jahre schon mit Hülfe der Esthen die
Deutschen aus dem Lande zu treiben). Daraus entstand nun eine
Verschiedenheit, indem diese zehnten mußten, andere aber, die Liven
des Bischofs, sowie die Letten und Ydumäer, die sich nicht empört
hatten, dabei gelassen wurden, ein Maß Korn von jedem Landbesitz zu
entrichten, wozu sie ein Jahr vorher sich verstanden hatten.
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XIV.
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Bemerkungen über die Bauart und Einrichtung der Kirchen.
Als nach und nach die Zahl der Kirchen sich mehrte, indem das Christenthum hier zu Lande festen Fuß gefaßt hatte, fing man
- ↑ Arndt I, 102-103.
