Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/251
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auch gesagt, wer Vergebung der Sünden begehre, der müsse Zehnten
geben. Ferner wer Zehnten gebe, der werde nicht allein reichlich
wiederum Früchte dafür bekommen, sondern auch das Heil der Seele
erlangen[1]. Papst Clemens III. bestätigte nun auch dem
Bisthume Schleswig 1188 das Zehntrecht. „Da wir vernommen haben“,
schreibt er seinem ehrwürdigen Bruder Waldemar, Bischof von
Schleswig, „daß das Volk Deines Bisthums Dir oder Deinen Vorgängern
Zehnten zu entrichten bis auf diese Zeit nicht hat vermocht werden
können, Du es aber endlich durch Deine Erinnerungen und Ermahnungen
dahin auf heilsame Weise gebracht, daß es jetzt aus göttlicher
Eingebung mit Demuth fromm und ehrerbietig zahlt, so bestätigen wir
auf Dein Begehren Dir und Deinen Nachfolgern den Zehnten nach
Maßgabe des Briefes unsers ehrwürdigen Bruders Absalon, Erzbischofs
von Lund, durch gegenwärtige Urkunde. Wer dawider handelt, der
wisse, daß er sich die Ungnade des allmächtigen Gottes und der
Apostel Petri und Pauli zuziehe“. Mit der demüthigen Unterwerfung
und willigen Zahlung war es indessen nur schwach bestellt, und ist
es immer gewesen. Am wenigsten war mit den Friesen anzufangen;
diese haben sich überhaupt zur Zehntenleistung nie verstanden,
sondern nur zu einem Landgelde sich bequemt. Derselbe Sinn war in
ihren südlicheren Stammgenossen in Ostfriesland. Ein eingeborner
Abt daselbst, Emo, schreibt: „Wir sind in solcher Freiheit, daß der
Bischof uns auch nicht ein Küchlein wider unsern Willen nehmen
kann“, sein Nachfolger Menko aber im zwölften Jahrhundert: „Es ist
glaublich, daß weil Friesland unter allen Nationen der Christenheit
keine Zehnten und Erstlinge zahlt, wir die Verwüstungen des Oceans
tragen müssen[2]“. Bischof Waldemars Nachfolger Nicolaus
frägt 1210 beim Papste vor, ob, da einmal die Laien in die
Entrichtung des Zehnten gewilligt hätten, aber nicht durch die
Strafe der Excommunication
- ↑ Der päpstliche Brief abgedruckt in der S. H. L. Urk. Samml. I, S. 6.
- ↑ Emo: „In tanta libertate constituti sumus, quod nec pullo gallinae violenter per suos potuit rapere Episcopus“. Wiarda, Willküren der Brockm., Berlin 1822 S. X. Menco: Credibile est, quod, quia Frisia inter omnes nationes Christianorum decimas et primitias non solvit, plagam Oceani tolerare debeamus. Ibid. S. IX.
