Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/230

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Brandsböll 2 mag das Kloster behalten haben, da 1519 beiläufig erwähnt wird, es habe Besitzungen nicht nur in der Schleswiger, sondern auch in der Odenseer Diöcese. Das endlich noch genannte Stenderup mit einer Mühlenstätte mag Stenderup auf Sundewith sein, in welcher Landschaft überhaupt das Kloster, wie berichtet wird, mehrere Besitzungen erworben haben soll. Am meisten concentrirte es seine Landgüter wohl in unmittelbarer Nähe hauptsächlich im Kirchspiel Munkbrarup, das von den Mönchen benannt ist, jedoch hat das Dorf Ringsberg ihnen nicht gehört, sondern war landesherrlich. Dahingegen hatten sie in Grumtoft einige Hufen. 1463 ist die Rede von Lansten des Klosters im Kirchspiel Husbye. In Angeln hat sonst dem Kloster noch Rehberg im Kirchspiel Satrup gehört. Weiter westlich Holming im Kirchspiel Havetoft, Munkwolstrup, Augaard und Juhlschau im Kirchspiel Oeversee, 3 Hufen in Groß-Wiehe. Im Bredstedtischen erwarben die Mönche Besitzungen zu Dörpum (schon 1299 und 1300), zu Oster-Bargum, zu Goldbek (1321 die Hälfte der Feldmark), wie auch Munkebüll bei Langenhorn (schon 1440), welches ihren Namen noch auf die Nachwelt gebracht hat. Desgleichen die Munkmühle jenseits des Flensburger Meerbusens im Kirchspiel Rinkenis. Die Besitzungen im Kirchspiel Bülderup, welche das Kloster von weil. Erich Schramm für sein Begräbniß erhalten, veräußerte es wieder 1371. Der Platz zu Guldholm, wo das Kloster früher gestanden hatte, ward 1312 von Herzog Erich dem Bisthum völlig zuerkannt, nachdem darüber mancherlei Streitigkeiten gewesen waren. Die Ländereien bei Schleswig, Stubbe genannt, waren dem Kloster entzogen und wurden demselben 1321 wieder zugestellt vom Rath zu Schleswig. Dieselben werden als zwischen Schleswig und Gottorf belegen bezeichnet und sind 1491 nebst den Grundstücken in der Stadt an diese überlassen worden. Noch 1558 wird des Mönchenlandes nördlich vom Lollfuß erwähnt. 1237 hatte der Abt Petrus gegen Zahlung von 53 Mark Pfennige vom Herzog Abel die Freiheit aller Güter des Klosters von landesherrlichen Schatzungen und der landesherrlichen Gerichtsbarkeit erlangt, und somit konnte denn das Kloster ein eigenes Birk einrichten.

Die Güter des Jungfrauenklosters S. Johannis vor Schleswig sind weniger umfangreich geworden, als die der beiden genannten Mannsklöster. Schon 1250 ertheilte Abel dem Kloster ein Privilegium, wodurch die Lansten desselben von landesherrlichen