Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/224

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Lansten, z. B. der Archidiaconus, der Thesaurarius. Ferner waren den einzelnen Präbenden und Canonicaten Lansten zugelegt, diese hießen corpus-Leute. Der bei weitem größte Theil der Domcapitelsgüter aber gehörte zur Gemeinschaft der Präbenden (communitas praebendarum) und solche wurden „gemeine Capitelsgüter“ genannt. Darnach wurden denn die Rechnungen über die Einkünfte auch verschieden geführt.

Das Collegiatstift zu Hadersleben erwarb auch Landgüter, worüber die oben von uns erwähnten, erst neuerdings publicirten Urkunden manche Auskunft ertheilen. Diese Stiftsgüter lagen meistens in der Umgegend von Hadersleben[1]. Von dem Capitel war das Hospital oder Gasthaus zu Hadersleben abhängig, wie man unter andern aus einer Urkunde ersieht, die das Capitel 1473 wegen einer Schenkung des Bischofs Nicolaus an dasselbe und an das Hospital ausgestellt hat[2]. Ein Theil der Capitelsgüter wurde nach der Reformation dem Hospital 1569 zugelegt, an der Zahl 24 Bauernhöfe[3]. Rechnet man dazu die Güter, welche die Marien-Kirche behalten hat, und die für 29 Pflüge standen (nachher auf 14 ½ reducirt), so ist zu erkennen, daß die Collegiatkirche zu Hadersleben einen nicht unbeträchtlichen Grundbesitz hatte.

Von den sehr ansehnlichen Gütern, zu deren Besitz die Bischöfe von Ripen gelangten, lagen die meisten freilich in Nord-Jütland. Wir sehen hier von diesen ab[4], und erwähnen blos derjenigen, die innerhalb des Bezirks des Herzogthums Schleswig, also südlich von


  1. Diplomatarium Collegii Canonicorum Hadersleviensium. Aktstykker til Oplysning om Kannikecollegiet i Haderslev för Reformationen. Samlede af C. M. A. Matthiessen. Kopenh. 1856. 72 S. in 4.
  2. Staatsb. Magazin VIII, 701-702.
  3. Siehe den Fundationsbrief bei Rhode S. 134 ff. Die Hospitalslansten haben freilich insgesammt sonst für 33 Pflüge gestanden, die auf die Hälfte reducirt sind; es mögen aber zu demselben auch einige Güter von andern geistlichen Stiftungen hinzugekommen sein, wie im Fundationsbriefe noch 3 Bauernhöfe erwähnt werden, die zur Marien-Vicarie in Fjelstrup gehört haben. Diplomatar. Colleg. Canon. p. 65 ff.
  4. Helduader, Sylva chronol. II, 109 nennt als Ripensche Bischofsgüter: den bischöflichen Hof, Lönborg Bispegaard, Troyburger Schloß, Hundsbekgaard, Holdstbro Bispegaard, Orloffgaard, Hwolgaard, Mögeltondern, Wolstrup, Strandbygaard, Weyberg, Oxewang, Wissbyborg ec.