Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/222
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dem Capitel die Gerichtsbarkeit über alle dessen Lansten, so daß
sie keiner andern Herrschaft unterworfen sein sollten, und 1326
bestätigte Herzog Waldemar dies, so daß das Capitel alle 40
Marks-Sachen, so wie die geringeren haben sollte. 1399 freilich
wurde darin eine Aenderung getroffen[1], indem durch
Vertrag bestimmt wurde, daß die Lansten des Capitels die
Dinggerichte des Landesherrn suchen, die Brüchgelder aber an das
Capitel fallen sollten. Worin die ursprüngliche Dotirung des
Capitels bestanden habe, ist schwer zn sagen. Die ersten Güter
mögen von den Bischöfen angewiesen sein, und selbst spätere
Bischöfe machten solche einzelne Vergabungen, z. B. der Bischof
Helimbert, der 1335 dem Capitel alle seine Besitzungen im Dorfe
Rinkenis in Schwansen, das Arnis gegenüber gelegen hat, schenkte.
Der 1296 verstorbene Archidiaconus Trugillus vermachte alle seine
Güter in der Struxdorf-Harde der Schleswiger Kirche. Sonst sind die
Domcapitelsgüter allmälig meistens durch Kauf zusammengebracht,
einzeln und in größeren Massen meistens von Edelleuten. Das alte
Register von 1352, welches 1407 erneuert ist, nennt schon sehr
viele Besitzungen[2], besonders in Angeln, wo die
ältesten wegen der Nähe bei Schleswig anzunehmen sein mögen. Die
Domcapitelsgüter wurden in Vogteien abgetheilt, mit welchen aber in
späterer Zeit einige Veränderungen vorgegangen sind. In Angeln
lagen die Vogteien Berend, Ulsnis (auch Hesel genannt von dem 1504
von Sievert von der Wisch angekauften Gute Hesel, wozu ein großer
Theil des Kirchspiels Ulsnis gehörte, während die älteren
Capitelsgüter noch lange eine eigene Vogtei Ekenis bildeten, die
endlich mit Ulsnis vereinigt ward); Gammelbyegaard, großentheils
entstanden, aus dem Gute dieses
- ↑ S. H. L. Urk. Samml. II, 395.
- ↑ Dies Registrum capituli ist abgedruckt bei Pontopp. Annal. E. D. II, 181-201, auch Langeb. VI, 574-591. Viele Nachrichten giebt das sogenannte Schwabstedter Buch bei Westph. IV, 3107-3204. Zusammengestellt sind Nachrichten über die Domcapitels-Besitzungen theils in Jensen's Kirchl. Statistik hardesweise, theils übersichtlich im 2. Bande vom Archiv für Staats- und Kirchengeschichte in Jensen's Aufsatze über das Schleswiger Domcapitel. Das Erdbuch des Capitels, das er damals noch nicht kannte, hat er später erhalten, und daraus Mittheilungen gemacht in Biernatzki's Landesberichten 1846, 246 ff. und 1847, 231 ff. Auch enthält sein bekanntes Werk über Angeln darüber Manches.
