Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/206
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Es ist das Schleswigische Missale übrigens wieder 1512 in Paris,
woselbst 1514 auch die in unserm obigen Capitel von den Bischöfen
und Erzbischöfen gerühmten Statuta Synodalia des
Lundischen Erzbischofs Johannes von Brockdorf gedruckt worden, und
abermals 1522 zu Rostock herausgekommen. Das Missale für das Stift
Lübeck wurde zu Ende des funfzehnten Jahrhunderts in Lübeck, das
für das Stift Hamburg von dem hochberühmten Albert Krantz
verbesserte Missale 1509 in Straßburg gedruckt. Ein Liber
Breviarius für die Schleswigische Kirche und Diöcese kam 1512
in Paris heraus, und zwar auf Veranlassung des letzten katholischen
Bischofs von Schleswig Gottschalk von Ahlefeld, über dessen Wahl
zum Bischof wir in unsern urkundlichen Beilagen ein
Notariats-Instrument nach der Urschrift mittheilen. Die Kosten des
Druckes wurden aber von den Domherren Johannes Tetens und Andreas
Frederici in Schleswig, sowie des Bürgers Wessel Goldschmidt in
Husum getragen[1]. Vor Ablauf deS funfzehnten Jahrhunderts
waren bei uns auch sogenannte gedruckte Donate, lateinische
Grammatiken und dergleichen Hülfsbücher der damaligen
Gelehrtenschulen in Gebrauch.
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XII.
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Das kirchliche Gut.
In allen Ländern, wo der Grundbesitz die Grundlage aller Lebensverhältnisse bildet — und wir wissen, in welchem Grade dies bei uns von jeher der Fall gewesen ist — konnte die Kirche erst von da an eine Macht werden, wo sie in die Reihe der Grundbesitzer eintrat. Sie gewann dadurch erst einen Platz im Raume, möchte man sagen, gewann Boden, auf welchem sie freie Hand hatte, ihre Schöpfungen in ihrer Weise zu vollbringen, weniger eingeengt,
- ↑ Vgl. R. Nyerup, Skildring af Danemarks äldre og nyere Tilstand (Kopenhagen 1804) II, S. 430 ff. Bogtrykkerkonstens Indförelse i Danmark.
