Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/178
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Kirche S. Antonii zu Moerkerken, wozu man sich am zweiten und
dritten Tage nach Apostel-Theilung, d. i. nach dem 15. Juli, also
in der besten Jahreszeit, versammelte. So auch galten die
gewöhnlichen Bestimmungen wegen Beerdigung der Mitglieder wie in
anderen Brüderschaften. Besondere Bestimmungen sind noch diese:
Jeder Bruder sollte in seinem Testamente, je nachdem Gott es ihm
eingeben würde, der Brüderschaft und auch dem Hause des heil.
Antonius zu Moerkerken Etwas vermachen. Wenn ein fremder Priester
stürbe, sollten die Brüder ihn als einen der Ihrigen begraben, und
dadurch ein Werk der Barmherzigkeit üben. Bei den Mahlzeiten, über
welche und das Betragen dabei es an Bestimmungen nicht fehlte,
sollte, um nichtswürdige, weltliche Gespräche zu verhindern, eine
kurze Vorlesung aus der heiligen Schrift gehalten werden, wie denn
auch hier, gleichwie im Flensburger Kaland, die Zulassung von
Schauspielern und Gauklern veboten war. Die Bestimmungen, daß
Streitigkeiten der Mitglieder innerhalb der Brüderschaft
geschlichtet und entschieden werden sollten, und über gerichtlichen
Beistand, waren die sonst bei Gilden üblichen. Würde eines Bruders
Haus abbrennen, so sollten die anderen ihm jeder 10 Garben Stroh
und einen Heitscheffel Rocken geben. Hier sehen wir den Ansatz zu
einer Brandgilde. Ferner wenn ein Bruder verreisen müßte, sollten
die benachbarten während seiner Abwesenheit die kirchlichen
Geschäfte für ihn besorgen, so auch in Krankheitsfällen, und wenn
er so arm würde, daß er einer Beihülfe bedürfte, sollte jeder ihm
einen Schilling lübsch geben, so oft es nöthig wäre. Hier also die
Anfänge einer Verbindung zur gegenseitigen Aushülfe bei
Amtsgeschäften unter den Geistlichen, wie sich solches später eben
in dieser Gegend 1680 durch Aufrichtung des noch bestehenden
Ostangelschen Prediger-Convents, womit auch eine Art Brandgilde
verbunden ist, erneuert hat.
4. Eine ähnliche Verbindung der Geistlichen eines Landdistricts entstand in Eiderstedt, wo der Name Kaland sich auch noch bis jetzt erhalten hat für die jährlichen Versammlungen des Ministeriums dieser Landschaft. Das Kalandshaus zu Tönning wurde 1491 erbaut.
5. Auf Nordstrand war ein Kaland zu Pelworm, wozu der dortige Kirchherr Hinrich Drape 1480 ein silbernes Siegel schenkte. Vielleicht ist dieser Kaland eben die vorhin erwähnte Brüderschaft S. Salvatoris et Noae, deren Westphalen gedenkt und denselben als
