Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/174

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Sie wird societas calendaria genannt. Sie soll zu den Zeiten des Bischofs Johann Scheel (1420-39) gestiftet sein[1].

7. Des Kalands zu Oldenburg S. Antonii und Laurentii ist bereits vorhin nach einer Angabe von Westphalen erwähnt, wonach derselbe schon 1190 existirt haben sollte. Das Siegel dieses Kalands soll dasselbe gewesen sein, wie das der Kirche Neukirchen im Lande Oldenburg, worin S. Antonius mit dem Schrein dargestellt ist. Diese Kirche ist erst 1244 erbaut.

8. Daß zu Heiligenhafen ein Kaland gewesen sei, erwähnt Scholtz in seiner Beschreibung dieser Stadt, S. 166, und bemerkt, daß diese Brüderschaft ihr Haus in der Brückenstraße gehabt habe, weiß aber keine weitere Nachricht von derselben zu geben, außer daß damit das sogenannte „Seelenbad“[2] in Verbindung gestanden, wozu 1526 Marquard Rathmann 4 Mark geschenkt habe.

Gehen wir nun zu dem Schleswigschen über, so ist zuvörderst

1. in der Stadt Schleswig als eine Art Kaland zu bemerken: die Gilde der Vicare, das Convivium Sanctae Trinitatis[3]. Die Vicare waren natürlich in einer bischöflichen Stadt wie Schleswig zahlreich und traten mit einander in eine Verbindung, in der ihre Interessen wahrgenommen wurden. Sie erwarben als Corporation durch bischöfliche Schenkung nicht allein die Mittel zu einer täglichen Brotvertheilung, sondern auch nach und nach verschiedene Landgüter, die noch unter dem Namen Vicarienlansten bekannt sind, 1381 Lansten zu Rantrum, Ostenfeld und Schwesing, 1384 ein Gut zu Tweed im Kirchspiel Tolk, 1391 eins zu Jübeck, 1406 eins zu Tolk. Eins zu Scheggerott hatten sie schon 1439 seit Menschengedenken besessen. Sie stifteten einen Altar in der Domkirche, von dem es in einem Präbenden-Verzeichnisse heißt: „Item. So hebbe wie Vicarien und Officianten ein Altar in de ehre der heiligen Drefoldigkeit


  1. Vgl. Ukerts Annalen S. 25.
  2. Die Geistlichkeit, die sich für die Siechen überhaupt sehr verdient machte, veranlaßte warme Bäder und Badstuben. Die aus frommen Vermächtnissen gestifteten nannte man Seelbäder, indem sie zum Seelenheil der Geber beitragen sollten. Vgl. O. Beneke, Hamburg. Geschichten und Denkwürdigkeiten. Hamburg 1856, S. 13.
  3. Vgl. Archiv für Staats- und Kirchengesch. II, 541-543. Schröder, Beschreibung v. Schleswig S. 67-68.