Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/148

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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demselben verschiedene Güter. Diese alte Stiftung hieß aber das S. Gertruden-Hospital, und hatte eine eigene Capelle.

Die S. Gertruden-Kirche zu Flensburg soll bereits A. 1290 oder 1300 gebaut sein[1] und war die Pfarrkirche für den nördlichsten Theil der Stadt. Bei den unzusammenhängenden Nachrichten, welche man über dieselbe hat, ist es oft schwer zu entscheiden, was sich auf diese Kirche, die bisweilen auch eine Capelle genannt wird, bezieht, oder auf die S. Gertruds-Capelle, die in der Marien-Kirche war, und die bezeichnet wird als S.Gertruden-Capell „vorm hohen Altar“, auch blos als S. Gertruden-Altar, wozu 10 Mark 6 Schillinge jährlicher Einkünfte gehörten und ein Lanstengut zu Schottsbüll in Sundewith, welches jährlich 6 Oertug Korn, 3 Hühner, 2 Gänse und, wenn Mast vorhanden war, ein Schwein entrichtete. Mit dieser Capelle stand in Verbindung die S. Gertruden-Gilde, die 1379 gestiftet war. Aus den Statuten derselben[2] geht hervor, daß außer der gegenseitigen Hülfsleistung, die im Zweck aller Gilden lag, die Brüder und Schwestern verpflichtet sein sollten, armen Wanderern und Vertriebenen, die nach der Stadt kämen, gleich ihren eigenen Gildegenossen getreulich beizustehen. Die Brüder und Schwestern sollten die Leichen, sowohl Armer als Reicher, zur Kirche begleiten und für ihre Seelen beten, dabei für die Seelen jedes Ehepaar einen Pfennig, jeder Einzelne einen Heller opfern. Sie sollten ihnen zu Hülfe kommen mit den vier Lichtern der Gilde (1512 ließ die Gesellschaft vier solcher Chorlichter machen, die 22 Pfd. wogen) und mit dem kostbaren Kleide, welches „Barclede“ hieß, ohne Zweifel ein Leichenlaken, Bahrkleid zur Bedeckung des Sarges und der Bahre, wie man solche Leichenlaken noch an einigen Orten auf dem Lande hat. Hierdurch bestätigt sich, was vorhin geäußert ist, daß die Gertrudenstiftungen sich besonders auf die Beerdigungen und die dabei vorkommenden Feierlichkeiten und Gebräuche bezogen haben; und wenn man in Erwägung zieht, wie großes Gewicht auf ein Begräbniß nach dem vollen kirchlichen Ritus, besonders auch mit den dazu gehörigen Seelmessen, gelegt wurde, und wie sehr man


  1. Nach dem Diar. Flensburg. citirt von Cläden, Monum., S. 435. Das neue Flensburgische Urkundenbuch ist uns augenblicklich nicht zur Hand.
  2. Cläden, Monum. S. 679 ff.