Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/141

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Gutes gewirkt, aber nach ihrem Untergange oder ihrer Umwandlung sind sie zum Theil so sehr der Vergessenheit anheim gefallen, daß es schwer hält, nach Verlauf von Jahrhunderten ein anschauliches Bild davon zu gewinnen, wie die Einrichtungen und Anstalten beschaffen waren, die jenen Zeiten genügten und genügen mußten, so wenig sie auch den Anforderungen und Zwecken entsprechen möchten, welche die neuere Zeit an Instituten für ähnliche Aufgaben anstrebt.

Zu den ältesten Wohlthätigkeitsanstalten, welche wir, bald nachdem die Städte anfingen bedeutsam zu werden, fast allenthalben in denselben hervortreten sehen, gehören die sogenannten Heiligengeisthäuser (domus spiritus sancti). Bemerkenswerth ist, daß man im Dänischen solche Anstalten „Helliggeistes“ oder „Helliggjestes-Hospitaler“ genannt hat, nicht, wie die wortgetreue Uebersetzung lauten müßte, „Helligaands-Hospitaler“, und man hat dies so auffassen wollen, als sei der rechte Name Häuser der heiligen Gäste, der Pilgrime. Aber dagegen spricht die durchstehende lateinische Benennung Spiritus sancti, so daß allerdings an den heiligen Geist dabei zu denken ist. Woher denn aber gerade diese Benennung? möchte man fragen. Einige sind der Meinung, daß diese Anstalten ursprünglich mit einer Brüderschaft zusammengehangen haben, die zum Zeichen die Taube, das Symbol des heiligen Geistes, hatte, daher die Mitglieder auch „Tauben-Brüder“ hießen (im Dänischen „Due-Brödre“, wovon noch das „Duebrödre-Hospital“ in Roeskilde benannt wird). Die Dänische Benennung „Helliggeistes-Hospitaler“ ist unverkennbar eine ursprünglich Deutsche, welche beweisen möchte, daß diese Institute zuerst über Deutschland nach Dänemark gekommen sind. Es wird berichtet, daß auf dem Concil zu Vienne 1311 (das durch die Aufhebung des Ordens der Tempelherren wichtig und bekannt ist) gewisse Regeln wegen Aufnahme der Pilgrime festgesetzt wurden, und in Gemäßheit dieser Regeln Heiligengeist-Häuser errichtet seien. Diese Nachricht findet sich wenigstens von dem Heiligengeist-Hause zu Neustadt in Wagrien. Ein Capellan an der dortigen Hospitals-Capelle, Johannes, hat 1450 aufgezeichnet: „Wente Pawes Bonifacius de achte toguam, do wart eyn Concilium generale to Vyenna. Dar ward gheraden, byscreven vnd boden by der zele zeligheit, wo me herberge hüse scholde vorewezen vnd regeren. Na den Articulen vnd Statuten des hilligen Rades is vppenomen hyr dat hus vor der Stad[1]“. Das


  1. Olssen, Authentische Nachrichten von dem Hospitale zu Neustadt in Holstein in den Prov. Ber. 1811 S. 559. ff. Der Fundationsbrief abgedruckt in den Prov. Ber. vom J. 1812, S. 129-133.