Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/077

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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hat er gesagt: „Lohmkloster ein herrlich Abtey, im Hertzogthumb Schleßwig, ordinis sancti Bernhardi, fundiret Anno Christi 1152“. Es sind diese Angaben schwer zu vereinigen. Eine Bestätigungsurkunde des Ripenschen Bischofs Homerus (1178—1204) giebt folgende Nachricht: Gewisse Besitzungen des Ripenschen Bisthums habe der Bischof Rudolphus dem Kloster vom Gottes-Ort (de loco Dei — die Benennung war, wie man gern that, offenbar gewählt mit einer Anspielung auf den alten Ortsnamen —) verliehen, nämlich was dem Bisthume gehörte im Kirchspiel Lügum und Seem, wo (also zu Seem) der von Herrizwad gesandte Convent zuerst ankam. Denn daselbst war eine Zeitlang ein Kloster, sowohl von schwarzen Mönchen, als von Nonnen gewesen. Die Veränderung des Ortes und des Ordens und die Verleihung der vorhin gedachten Güter sei von dem genannten Bischofe geschehen. Von diesem Bischof Rudolph aber weiß man nun nach der Ripenschen Bischofs-Chronik, daß er 1152 erwählt worden, seine Weihe sich aber bis 1156 verzögert habe, weil er der Abtrünnigkeit und des Todtschlags beschuldigt gewesen, aber endlich, da er den Mönchen bei Lügum ein Besitzthum (mansio — was Aufenthalt, aber auch blos eine Hufe oder einen Hof bezeichnen kann) gegeben, sei er im vierten Jahre nach seiner Erwählung consecrirt worden. 1171 aber ist dieser Bischof schon verstorben. Es war dieser Bischof, von dem wir sonst wissen, daß er das von seinem Vorgänger Elias 1143 eingerichtete Kloster der Canoniker oder Domherren an der Ripener Kirche, welches sich der canonischen Lebensweise nicht fügen wollte, zu derselben zu bringen sich bemühte, worüber es zu argen Auftritten, und die Kirche selbst auf eine Zeitlang in Interdict kam. Vielleicht dürfen wir mit diesen Vorgängen die Stiftung des Klosters, das nachher zu Lügum war, in Verbindung bringen. Die Domherren waren ihm gram, da sie, und zwar namentlich die jüngeren, wie berichtet wird, weltliche Canoniker sein wollten. Es mag das Auskunftsmittel gefunden sein, abgesondert von dem Capitel ein Kloster zu errichten, wozu eine Wohnung in Lügum bestimmt ward, und insofern, als etwa einige der Ripener Canoniker oder Benedictiner-Mönche sich der geregelteren klösterlichen Lebensweise unterwarfen, könnte die Angabe einen Sinn haben, daß das Kloster seinen ersten Ursprung schon dem Odinkar verdanke, weil bereits zu dessen Zeiten 1030 oder 1031