Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/076
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den Anstoß gegeben. Es war ihm vorgekommen, er wäre im Fegefeuer.
Maria versprach ihm Erlösung, aber nur unter der Bedingung, daß er
ihr fünf Scheffel Getreide gäbe. Dies deutete er, oder es wurde ihm
gedeutet, von fünf zu stiftenden Klöstern, und als nun der
Cistercienser-Orden aufkam, begünstigte er diesen ganz besonders.
Die strengere Zucht und Sitte dieses Ordens war es vornehmlich in
den ersten Zeiten, wodurch demselben großes Ansehen erwuchs. Die
Regel schrieb eine sehr anstrengende Klosterandacht vor, verbunden
mit Kasteiungen, und man sollte vornehmlich sich einem
beschaulichen Leben widmen, während die älteren Benedictiner mehr
der Thätigkeit sich zugewendet hatten. Von den Benedictinern, die
ihre schwarze Ordenstracht beibehielten, unterschieden die
Bernhardiner sich äußerlich durch ihre weißen Röcke mit einer
schwarzen Kappe, die indessen bei Abhaltung des Kirchendienstes mit
einer weißen vertauscht wurde. Wo ältere Klöster, die ausgeartet
waren, zu größerer Strenge zurückgeführt werden sollten, da
bediente man sich der Einführung der Cistercienser-Regel.
Dies geschah mit dem Kloster zu Lügum im Ripenschen Sprengel, vielleicht noch ehe es nach diesem Orte hin verlegt war. Im Jahre 1173 kam ein Convent der Cistercienser nach Loum oder Locus Dei, so wird uns glaubhaft berichtet[1], und zwar wissen wir ferner, daß dieser Convent von dem vorhin gedachten Kloster Herrizwad ausgegangen sei. Es folgt daraus aber nicht, daß das Kloster in diesem Jahre erst gestiftet sei. Die Angaben über das Alter und die früheren Schicksale desselben sind abweichend. Dankwerth schreibt die Stiftung dem jüngeren Bischof Odinkar zu, wonach es also schon in die Zeiten Knud d. Gr. fiele, und beruft sich auf einen Catalog der Dänischen Bischöfe. Helduader[2] bemerkt, da er der Aufhebung dieses Klosters 1548 gedenkt: „Von dem Jahr 1113, da es anfenglich gestifftet sind verflossen 435 Jahr“; aber vorher
- ↑ Chron. Erici: Conventus venit in Locum Dei, qui dicitur Loum. Die Nachrichten über dieses Kloster sind zusammengestellt von Kuß, Staatsb. Mag. X, 496—528, mit Benutzung eines handschriftlichen Exemplars des Diplomatarii Loci Dei, welches wir auch haben einsehen können. Gedruckt im 8. Bande der S. R. D.
- ↑ Helduader. sylv. chronolog. II, 139. I, 47.
