Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/067
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die Kirchenjuraten zu ernennen, Altäre, Capellen und Vicarien an
der Kirche zu stiften, auch Opfergelder zum Besten der Kirche
einzuheben. 1338 und 1350 erlangten die Chorherren etwas günstigere
Bedingungen von den Erzbischöfen. 1345 aber kam es zu schlimmen
Auftritten: die Erbitterung war hoch gestiegen. Geistliche und
weltliche Personen in Kiel griffen bewaffnet das Pfarrhaus an, wo
der Bordesholmer Stiftsherr Hinrich Mangold als Pfarrherr wohnte,
warfen ihn mit seinen Leuten hinaus, spolirten seine Sachen und
hielten das Pfarrhaus mehrere Tage besetzt. Als mehrere der
Chorherren nach Kiel kamen, wurden dieselben auf dem Kirchhofe
angegriffen, geschlagen, verwundet. Darüber ward denn freilich der
Kirchhof vom Erzbischof für entweiht erklärt, und die Thäter kamen
in den Bann. Die Chorherren gaben indessen selbst nach solchen
offenbaren Zeichen des höchsten Widerwillens gegen sie von Seiten
der Kieler den Plan nicht auf, in Kiel womöglich ihren Wohnsitz
aufzuschlagen. 1360 traten sie einen Schritt näher. Sie bewirkten
die erzbischöfliche Genehmigung zur Versetzung des Stifts nach
Kiel. Man wandte sich sogar an den Papst, erlangte 1364 die
Erlaubniß des Grafen Adolph; doch nahm derselbe diese wenige Wochen
nachher zurück, und wir erfahren nun in den nächsten Jahren nichts
weiter vom Verlauf der Sache. 1374 waren noch Feindseligkeiten: man
schloß das Holstenthor vor dem Propsten, der in die Stadt hinein
wollte. 1375 aber heißt es, das aus päpstlicher Gnade den
Stiftsherren verliehene Kloster existire bereits. Es ist ein
Notariats-Instrument darüber aufgenommen, daß der Prior und einige
Canonici des Augustiner-Ordens in Bardesholm, sonst in Neumünster,
jetzt in Kiel einerseits, und der größte Theil des Raths zu Kiel
andrerseits am 4. April 1375 beisammen gewesen, erstere verlangt
hätten, man möge sie in ihr Kloster zu Kiel einziehen lassen,
letztere aber nach gepflogener Berathung gesagt, sie hätten die
Sache dem apostolischen Stuhl durch Appellation unterworfen; darauf
erstere wieder, die oftgenannten Herren in Bardesholm sonst in
Neumünster, nun aber und immer in Kiel (nunc autem et semper in
Kyl): sie fragten nicht nach dieser oder keiner Appellation,
sondern ob man ja oder nein sage, daß sie in Kiel residiren
sollten. Die Rathmänner berathen wieder und erklären den Herren,
sie wollten ihre Appellation verfolgen und hätten auf die Fragen
und das Verlangen nach jenem Kloster in Kiel nichts zu antworten.
Damit wenden die Bürgermeister
