Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/063
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Verwaltung übergab er, da er in den letzten Jahren vom Schlagfluß
gelähmt war, seinem Freunde, dem Prior Eppo. Nachdem Vicelin zu
Neumünster 1154 gestorben und begraben war, hörte die Verbindung
mit Oldenburg auf, so gern der folgende Bischof Gerold deren
Fortdauer auch gewünscht hätte, und das Chorherrenstift kehrte
unter Hamburg-Bremen zurück, nur ward verfügt, es solle dem
Oldenburger Bisthum hülfreiche Hand leisten mit Priestern,
Kirchengeräthen u. s. w., was denn auch anfangs geschah. Doch hörte
allgemach die Thätigkeit des Stifts für die Mission unter den
Slaven auf, und man beschränkte sich darauf, den Gottesdienst in
der Stiftskirche abzuwarten, die zu den Zeiten des auf Eppo
folgenden Propsten Herrmann zu Stande kam. Man nahm auch Nonnen in
das Kloster auf; davon findet sich ein Beispiel 1245, wo die
Gebrüder von Enendorf dem Stift eine Schenkung für die Aufnahme
ihrer Schwester Reinoldis in dasselbe machten. Diese Einrichtung
aber gereichte bald zum Anstoß, und Graf Adolph, der in den
Franciscaner-Orden getreten war, ruhte nicht, ehe er das Kloster
von den Weibern gesäubert und dieselben weit weg geschickt hatte.
Ein Hospital lag neben dem Kloster, und desselben wird bereits 1256
erwähnt. Einer der Chorherren, der davon den Namen Hospitalarius
führte, hatte die Aufsicht über dasselbe. Die Strenge der Lebensart
der Stiftsherren ließ allmählig nach, und es scheinen Gelüste der
Absonderung vom gemeinsamen Leben erwacht zu sein. Bei einer
Visitation, die der Erzbischof 1286 anstellen ließ, ward
eingeschärft, daß ohne Erlaubniß des Propsten keiner der Chorherren
allein essen solle, sondern alle sich im Refectorium oder
Speisesaal einzufinden hätten; daß Niemand sich weder bei Tage noch
bei Nacht dem Gottesdienste entziehen solle; daß zur rechten Zeit
das Kloster geöffnet und geschlossen werden möge, und anderes mehr.
Man wird dabei an dasjenige erinnert, wodurch in den Capiteln
allmählig die Auflösung des canonischen Lebens erfolgte. — Obgleich
das Stift viele Zehnten, Landgüter und die Gerichtsbarkeit über
einen Theil derselben, Mühlen u. s. w. erwarb, so hören wir doch
fast fortwährend Klage über Mangel und Dürftigkeit. Die
Brandschäden, welche das Kloster erlitt, setzten es freilich
zurück, Kriegsüberzüge verheerten auch die Besitzungen desselben,
sowie manche Gewaltthat verübt ward, auch kamen durch wiederholte
Fluthen die Besitzthümer in der Marsch herunter: ganz besonders
aber scheint doch die Lage und die dadurch
