Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/058

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Klosterhofe wohnen wollte, ward vereinbart, daß er Folgendes haben sollte[1]: einen halben Ochsen nach Michaelis gesalzen, ein fettes Schwein, das gut sein sollte, 6 Scheffel Rocken, 8 Pfund Butter, alle Festtage eine Schüssel frische Fische, wenn solche gefangen würden. Wenn gebraut wurde, durfte er sich ein Viertel Bier holen lassen. Im Sommer sollte er bisweilen einen frischen Aal haben und jährlich ein Stieg getrockneten Aal. Wenn die Klosterfrauen einen Festtag oder breiten Montag hätten, sollten ihm drei Schüsseln gesandt werden und ein Stübchen gutes Bier. Auch wollte das Kloster ihm jährlich 10 Fuder Holz und eine Last Kohlen vor seine Thür fahren lassen. - Nimmt man nun ein Gehalt von auch nur 20 Mark, so ließ sich damit in jenen Zeiten doch schon etwas ausrichten, wenn man den höheren Werth des Geldes und die niedrigeren Preise der Lebensbedürfnisse in Anschlag bringt. Wohlfeile und theure Zeiten wechselten freilich, aber im Allgemeinen standen die Preise der Produkte im Vergleich mit unsern Zeiten sehr niedrig. Sehr wohlfeil war es freilich, als[2] 1463 die Tonne Rocken 5 Schilling, die Tonne Waizen 6 Schilling galt, so auch 1509 die Tonne Gerste 4 Schilling, Rocken 6 bis 9 Schilling und 1515 die Tonne Gerste nur 8 Witte, d. i. 2 Schilling und 8 Pfennige. In der großen Theuerung dahingegen 1492 standen Rocken auf 2 Mark 4 Schillinge bis 2 Mark 8 Schillinge die Tonne und Waizen auf 3 Mark. Nach Flensburger Rechnungen (Rievesell S. 43, 44) waren 1526 noch folgende Preise: für einen Ochsen ward bezahlt 6 Mark 12 Schillinge, ein Lamm kostete 4 Schillinge, eine Gans 1 ½ Schillinge, ein Huhn ½ Schilling, eine halbe Tonne Butter 5 Mark, Waizen die Tonne 1 Mark 2 Schilling, 1 Last Hafer 17 Mark, das wäre die Tonne 11 ½ Schillinge u. s. w. Dies nur beiläufig, um einen Maßstab zu gewinnen, wonach die Einkünfte der Geistlichkeit zu beurtheilen sind.

Mochten allerdings auch die Einkünfte vieler derjenigen Geistlichen, welchen eigentlich die Verrichtung des Gottesdienstes oblag, während die höheren bei größerer Besoldung sich immer mehr den Geschäften entzogen, knapp genug sein, so fanden doch immer sehr


  1. S. H. L. Urk. Samml. I, S. 331.
  2. Heimreich, Chron. von Dithmarschen, S. 147, 148.