Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/056
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z. B. der vorhin genannte Propst Detlev Seestede 1510 in der
Klosterkirche zu Preetz von einer Summe von 1000 Mark, die in zwei
Dörfern bei Lütgenburg belegt wurden und 50 Mark jährliche Rente
brachten. Unterm 24. Septbr. 1510 bestätigte der Bischof diese
Stiftung[1]. Der Inhaber der Commende oder Commendist,
wie er genannt wurde, durfte sich wo er wollte aufhalten und
dennoch die Revenüen beziehen, nur sollte er wöchentlich eine Messe
für das Heil und die Seelenruhe des Stifters, seiner Aeltern und
Freunde und aller Verstorbenen selbst oder durch andere halten. Das
Patronatrecht sollte der Knappe Mauritius Seestede haben, nach ihm
seine Kinder, wenn ihm noch solche geboren würden, nach seinem
kinderlosen Ableben aber die Seesteden zu Kluvensiek. Nun
präsentirte aber Mauritius Seestede den Stifter Detlev Seestede
selbst zu dieser Commende, und der Bischof instituirte denselben.
Es ward indessen verfügt, daß nach Ableben desjenigen, dem etwa
Detlev Seestede die Commende resigniren würde, dieselbe in eine
Vicarie verwandelt werden solle am Altar des heiligen Kreuzes in
der Klosterkirche, der Vicar 20 Mark haben sollte, das Kloster aber
die übrigen 30 Mark, um dafür viermal jährlich ein feierliches
Begängniß für den Stifter und seine Angehörigen zu halten. Daß
Detlev Seestede die Commende dem Bischof Johann Grimholt zu Lübeck
resignirt gehabt, sieht man aus einer etwas späteren
Urkunde[2] von 1523. Damals war sie nämlich durch den Tod des
gedachten Bischofs erledigt, und Mauritius Seestede zu Stendorp als
Patron präsentirte nun wiederum den Verweser des Bisthums, seinen
lieben Vetter, den würdigen und ehrbaren Herrn Detlev Seestede,
Propsten zu Eutin und Preetz und Domherrn zu Lübeck, zu dieser
Commende oder Vicarie. Eine andere Commende noch hatte eben dieser
Detlev Seestede, die von Hans Ranzau zu Neuenhaus 1515 in der
Kirche zu Gikau an dem hohen Altar von 500 Mark gestiftet war und
25 Mark jährlicher Rente brachte. Hans Ranzau, der sich und seinen
Nachkommen das Patronat vorbehalten, präsentirte gleich bei der
Stiftung oftgedachten Propsten Detlev Seestede, der auch die
bischöfliche Bestätigung empfing. Die Verpflichtung bestand
darin,
