Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/046
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Medelbye in der Karr-Harde und Wallsbüll in der Wies-Harde.
Merkwürdig ist in dieser Hinsicht die freilich nicht documentirte
Nachricht[1], daß Ekwatt, Heldewatt, Bedstedt und
Rapstedt nur Einen Priester gehabt, der zu Heldewatt Morgens, zu
Bedstedt Mittags, Abends zu Rapsted und um Mitternacht zu Ekwatt
den Gottesdienst verrichtet habe. Eine große damals gebrauchte
eiserne Leuchte wurde noch in Ekwatt gezeigt, wo der Priester seine
Wohnung hatte, bis dieselbe nach einem Brande nach Heldewatt
verlegt ward. Rapstedt aber war Schleswigschen, sowie die drei
andern Kirchen Ripenschen Sprengels, und daher erscheint diese
Nachricht doch auffallend. In einem von Hellewatt mitgetheilten
Aufsatze finden wir übrigens bemerkt, daß dieses Verhältniß ums
Jahr 1300 Statt gefunden. 1514 hatte Heldewatt wie noch jetzt nur
die eine Annexkirche Ekwatt. Daß drei Kirchen mit einander
verbunden waren, davon findet sich noch 1523 ein Beispiel: Wonsyld,
Dalbye und Seest. Zwei verbundene Kirchen häufig, besonders im
Haderslebenschen und in Angeln, wo die Kirchen am dichtesten
beisammen liegen.
Waren die Capellane nun anfangs angestellt zunächst zur Bedienung der Capellen als Gehülfen der Pfarrherren, so blieb der Name für persönliche Hülfspriester auch da, wo eben keine Capellen mehr vorhanden waren, aber doch die Größe oder weite Ausdehnung einer Gemeine einen solchen Hülfspriester erforderlich machte. Doch erscheint derselbe immer als von dem Pfarrherrn abhängig. So z. B. sagt 1521 Herr Jürgen Hestede, Kirchherr zu Schwansen, in einer Urkunde[2] von einem der Zeugen: „Herr Johann myn Capellan“. Bei mehreren Stadtgemeinden, besonders solchen, mit welchen Landgemeinden verbunden waren, erscheinen Capelläne, hauptsächlich um auf den Dörfern die Kranken zu bedienen. So ward, nachdem das Kloster Bordesholm das Patronat über die Kieler Kirche erhalten hatte, und dieselbe in so weit dem Kloster einverleibt war, daß einer der Bordesholmer Chorherren Pfarrer der Kieler Kirche sein sollte, diesem durch Vergleich 1336 die Verpflichtung auferlegt, auf seine Kosten zwei Capelläne zu halten, die aber keine Klostergeistliche, sondern Weltpriester sein sollten. Schon bei Stiftung
