Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/039

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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es vorgezogen haben seinem Lande näher zu sein, als seiner Kirche. Von den Pfarrländereien wird später bei dem geistlichen Gut noch weiter die Rede sein, so auch von den Zehnten in einem besonderen Capitel. Außer mit Land und Zehnten wurden die Pfarrer noch dotirt mit mancherlei Lieferungen und Leistungen von Seiten der Eingepfarrten, bei welchen besonders der Gesichtspunkt hervorzutreten scheint, dem Priester einen reichlichen Vorrath von Lebensmitteln aller Art zufließen zu lassen, ohne Zweifel, damit er die in jenen Zeiten, wo es wenig Wirthshäuser gab, nothwendigere Gastfreundschaft zu üben im Stande sei, die nicht selten, gleich wie seine Mildthätigkeit, angesprochen werden mochte. Auch ist hierbei zu bedenken, daß im Mittelalter die Masse des umlaufenden baaren Geldes verhältnißmäßig sehr gering war, daher Naturprodukte an die Stelle treten mußten. Sieht man die Einkünfte-Verzeichnisse an, deren aus verschiedenen Gegenden ziemlich alte vorliegen, so war es in der That ein Beträchtliches, was an genießbaren Dingen in mancher Pfarre zusammen kam, wenn gleich anderswo die Stellen weniger reich bedacht waren, und in dieser Beziehung überhaupt, schon in Folge der örtlichen Verschiedenheiten und Besonderheiten, sehr große Mannichfaltigkeit stattfand. Dazu kommen nun Opfer und Stolgebühren. Die Opfer fanden hauptsächlich an den hohen Festtagen statt. Die Stolgebühren, benannt von der Stola, dem Priestergewande, für alle diejenigen Handlungen, bei welchen solches um Einzelner willen angelegt ward, jetzt Accidentien genannt, trugen in großen Gemeinen ein nicht Unbeträchtliches ein, wenngleich die Ansätze dafür nach dem jetzigen Werthe des Geldes manchmal gering erscheinen. Für die Holsteinischen Pfarrstellen liefert uns um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts hinsichtlich der Einkünfte die sogenannte taxis beneficiorum von 1347, welche bei Staphorst abgedruckt ist, eine nicht uninteressante Uebersicht, auf die wir jedoch an dieser Stelle nicht weiter eingehen wollen.

Bei der Einträglichkeit der Pfarrstellen ist es nicht zu verwundern, daß selbst Mitglieder angesehener Adelsfamilien es nicht verschmähten Landpfarren anzunehmen, wovon sich manche Beispiele anführen lassen. So war z. B. ein Herr v. Blome am Schlusse des Mittelalters Pfarrer zu Brecklum bei Bredstedt.

Es wurde um so mehr nach den Pfarrstellen getrachtet, da es im Laufe der Zeit dahin kam, daß es nicht mehr für nöthig erachtet wurde sie