Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/031
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er wolle an seinen Grabstein klopfen, so oft der Tod eines Domherrn
bevorstünde. Darum ward auf seinem Leichenstein hinter dem
Hochaltar vor des Bischofs Capelle eine Keule ausgehauen. Und auf
dieses Klopfen hat man denn Acht gehabt; drei starke Schläge
sollten den Tod des Bischofs oder eines der vornehmsten Herren aus
dem Capitel anzeigen; bei dem Tode eines Domherrn, der noch nicht
im Besitze einer eigenen Curie, zwei nicht so starke Schläge, und
vor dem Absterben eines jungen Herrn nur ein leiseres Klopfen. Ganz
ernsthaft wird dies noch, in einigen Nebenumständen etwas anders,
in einem Bericht über das Domcapitel vom Jahre 1730 ungefähr
erzählt[1] und hinzugefügt, daß, wenn solches Klopfen sich
hören lasse, sich ein jeder Domherr, wie ohnedem ein Christ
schuldig, zu seinem Ende desto fleißiger zu bereiten Ursache finde.
— Wann das gemeinsame Leben der Lübecker Domherren aufgehört habe,
davon findet sich keine bestimmte Nachricht. Uebrigens wurde dies
Capitel eins der ansehnlicheren. Die Zahl der Mitglieder stieg auf
30. Sie wurden eingetheilt in Beziehung auf die Einkünfte in
Panistae, Integrati, Semi-Integrati und Canonici in
herbis. Die Panisten, deren Zahl 10, waren benannt von dem
Brot, welches unter sie vertheilt wurde. Nach einer Stiftung des
Bischofs Benhard von 1278 sollten jedem derselben täglich zwei
Weißbröte gegeben werden. Die Integrati hatten einen
vollen Antheil (integram praebendam), die
Semi-integrati nur einen halben. Die Canonici in
herbis (gleichsam im Grünen, die noch nicht zur Blüthe
gekommen) waren die 10 jüngsten Domherren, deren Einkünfte am
geringsten. Unter den Canonicaten oder Domherrnstellen waren vier
sogenannte distincti, abgesonderte, die auf besondere
Hebungen aus den Dörfern Groß- und Klein-Barnitz angewiesen waren,
und bei manchen Vertheilungen übergangen wurden. Die Inhaber zweier
Präbenden führten den Namen Livonisten, weil dieselben von einem
ehemaligen Decan Johann Livo, der 1292 verstorben ist, gestiftet
waren. Die Aemter und Würden im Lübecker Domcapitel waren die eines
Propsten, Decan, Scholasticus, Cantor und Thesaurarius. Außer dem
Capitel hatte der Propst den Vorrang, im Capitel aber der Decan.
Die Cantorei stiftete der Bischof Johann von Deest (1254—1260)
- ↑ Falck's Sammlungen zur näheren Kunde des Vaterl. Bd. 2, 140-142.
