Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/029
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Verbindung der Hamburger und Bremer Kirche, in welcher von jeher
etwas Unklares gewesen war, mußte auch auf das Verhältniß der
beiden Capitel zu einander einwirken, und die politischen
Verhältnisse im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts drängten, wie
vorher an einem andern Orte berichtet ist, dahin, Zerwürfnisse
zwischen beiden hervorzurufen, die zuletzt dahin führten, dem
Hamburger Capitel eine selbstständige Stellung zu sichern, die es
auch, nachdem sie einmal erlangt war, in der Folge festhielt.
Hamburg und alles Land nordwärts der Elbe, der eigentliche
Hamburger Sprengel, war seit 1202 in Dänischer Gewalt, das
Bremische Erzstift aber in eine feindliche Stellung gegen das
Dänische Reich getreten, zumal durch den Verlust Dithmarschens. Die
feindselige Stimmung trat bei der ersten nach der Eroberung
Nordalbingiens vorkommenden Erzbischofs-Wahl hervor. Die Bremer
wählten einseitig den in Schleswig abgesetzten als Dänischen
Reichsfeind angesehenen Waldemar. Unter Dänischem Einflusse ward
Burchard durch gleichfalls einseitige Wahl der Hamburger
entgegengestellt und behauptete den Platz. Es ist begreiflich, wie
alles, was die Capitel beider Kirchen gegen einander hatten, von
nun an in Aufregung kommen mußte, von der Streitfrage an, auf
welcher Kirche eigentlich die erzbischöfliche Würde ruhe, bis zu
allen Fragen, welche die erzbischöfliche Gewalt im Nordalbingier
Lande betreffen konnten; und eben so begreiflich ist es, daß die
derzeitige Landesherrschaft diese Gewalt möglichst auf Null
herabzubringen ein Interesse, das Hamburger Capitel somit unter
damaligen Verhältnissen eine starke Rückstütze hatte. Das Einzelne
der gegenseitigen Streitfragen kann wenig interessiren, desto mehr
die Entscheidung. Diese erfolgte vermöge eines Vertrages 1223 noch
eben ehe es mit der Dänischen Herrschaft zu Ende ging. Während noch
1222 das Abkommen getroffen war, der Erzbischof solle nördlich von
der Elbe sich von Hamburg benennen, sonst von Hamburg und Bremen
zugleich, ward nun Hamburgischer Seits zugestanden, Titel und Würde
des Erzbisthums möchten bei Bremen bleiben. Gegen dieses
Zugeständniß hinsichtlich des Namens aber waren von großem Gewicht
die reellen Errungenschaften, daß, wenn gleich der Erzbischof sein
Amt in beiden Kirchen ausrichten solle, die Nordelbischen nicht
sollten vor die Bremische Synode und das Bremische Capitel gezogen
werden, es sei denn, daß sie dahin appelliren wollten; der Propst,
Decan und Scholasticus von Hamburg
