Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/029

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Verbindung der Hamburger und Bremer Kirche, in welcher von jeher etwas Unklares gewesen war, mußte auch auf das Verhältniß der beiden Capitel zu einander einwirken, und die politischen Verhältnisse im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts drängten, wie vorher an einem andern Orte berichtet ist, dahin, Zerwürfnisse zwischen beiden hervorzurufen, die zuletzt dahin führten, dem Hamburger Capitel eine selbstständige Stellung zu sichern, die es auch, nachdem sie einmal erlangt war, in der Folge festhielt. Hamburg und alles Land nordwärts der Elbe, der eigentliche Hamburger Sprengel, war seit 1202 in Dänischer Gewalt, das Bremische Erzstift aber in eine feindliche Stellung gegen das Dänische Reich getreten, zumal durch den Verlust Dithmarschens. Die feindselige Stimmung trat bei der ersten nach der Eroberung Nordalbingiens vorkommenden Erzbischofs-Wahl hervor. Die Bremer wählten einseitig den in Schleswig abgesetzten als Dänischen Reichsfeind angesehenen Waldemar. Unter Dänischem Einflusse ward Burchard durch gleichfalls einseitige Wahl der Hamburger entgegengestellt und behauptete den Platz. Es ist begreiflich, wie alles, was die Capitel beider Kirchen gegen einander hatten, von nun an in Aufregung kommen mußte, von der Streitfrage an, auf welcher Kirche eigentlich die erzbischöfliche Würde ruhe, bis zu allen Fragen, welche die erzbischöfliche Gewalt im Nordalbingier Lande betreffen konnten; und eben so begreiflich ist es, daß die derzeitige Landesherrschaft diese Gewalt möglichst auf Null herabzubringen ein Interesse, das Hamburger Capitel somit unter damaligen Verhältnissen eine starke Rückstütze hatte. Das Einzelne der gegenseitigen Streitfragen kann wenig interessiren, desto mehr die Entscheidung. Diese erfolgte vermöge eines Vertrages 1223 noch eben ehe es mit der Dänischen Herrschaft zu Ende ging. Während noch 1222 das Abkommen getroffen war, der Erzbischof solle nördlich von der Elbe sich von Hamburg benennen, sonst von Hamburg und Bremen zugleich, ward nun Hamburgischer Seits zugestanden, Titel und Würde des Erzbisthums möchten bei Bremen bleiben. Gegen dieses Zugeständniß hinsichtlich des Namens aber waren von großem Gewicht die reellen Errungenschaften, daß, wenn gleich der Erzbischof sein Amt in beiden Kirchen ausrichten solle, die Nordelbischen nicht sollten vor die Bremische Synode und das Bremische Capitel gezogen werden, es sei denn, daß sie dahin appelliren wollten; der Propst, Decan und Scholasticus von Hamburg