Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/018
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könnten sie ihr Beneficium aufgeben und in den weltlichen Stand
treten. — Es trifft dies übrigens nicht zu und war auch keinesweges
die Meinung. Man wollte das Beneficium haben, aber die Regel nicht
halten. Jeder wollte, was gerade der Regel des gemeinsamen Lebens
zuwider war, etwas für sich haben, und zu allererst zu dem Zwecke
sich nach Belieben kleiden können. Die regulirten Canonici (nach
der Vorschrift des Augustinus) waren gleichförmig gekleidet. Sie
trugen einen sogenannten Chorrock (superpelliceum) von
weißer Farbe, eine abgekürzte Albe. Es kam nun aber die Lust, sich
nach eigenem Gutdünken und in beliebiger Farbe zu kleiden, wie man
denn überhaupt findet, daß im zwölften Jahrhundert die
Kleiderpracht überhand genommen[1]. Bald ging
man weiter. Jeder wollte für sich wohnen und seinen eigenen
Haushalt führen. Die Stunden des Gottesdienstes abzuwarten und
überhaupt bei der Domkirche sich aufzuhalten, (Residenz zu halten,
wie man es nannte) war Manchem beschwerlich, angenehmer erschien es
am Hofe leben und mit den weltlichen Angelegenheiten sich abgeben
zu können. Man konnte dann auch, nachdem einmal die Auftheilung der
vorhin gemeinschaftlichen Güter durchgesetzt war, sein Einkommen
verzehren, wo man wollte. Dem sollte freilich durch die Anordnung
Einhalt geschehen, daß an gewissen Hebungen nur die Domherren,
welche zur Stelle blieben, Antheil hatten, die nicht residirenden
davon ausgeschlossen waren. Doch war dies das geringste; die
Auftheilung war so gemacht, daß die besten Einkünfte gewissen
Präbenden zugelegt waren, und nachgerade war ein Domherr nichts
weiter, als der Inhaber einer solchen Präbende oder Pfründe. Es
wurde höchstens von ihm verlangt, zu gewissen Zeiten mit den
übrigen sich zu versammeln und zum Capitel zu kommen, an den
Berathungen Theil zu nehmen und für das Beste des Ganzen zu sorgen.
Denn wie sehr auch einerseits die Gemeinschaft sich auflöste, so
sehr war man doch andrerseits darauf bedacht, in allen
Angelegenheiten, die auf den Bestand der geschlossenen Gesellschaft
und deren Vortheile Bezug hatten, sich zusammen zu halten und
dadurch den Einfluß des Capitels geltend zu machen.
- ↑ Schon zu Knud Lawards Zeiten findet sich davon eine Andeutung. Man machte ihm auf einer Hochzeit zu Ripen Vorwürfe über seine prachtvolle Sächsische Kleidung, da bisher die Dänische Nation nur einfache Schiffertracht gehabt. Unter Svend Grathe nahm der Luxus in Kleidung und Lebensweise überhand.
