Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/003
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Kämmerer und Kanzler er war, ernannt; sein Nachfolger Libentius
aber wurde nach Adeldags Verfügung (ex dispositione
Adaldagi) Erzbischof 988 und empfing von Otto III. die
Bestätigung, sowie er der erste war, dessen Weihe von den
Suffragan-Bischöfen, die vom erzbischöflichen Stuhl abhängig waren,
vollzogen wurde. Wiederum aber verwarf der Kaiser den von Libentius
kurz vor seinem Tode 1013 zum Nachfolger vorgeschlagenen und von
der Geistlichkeit und dem Volke einträchtig erwählten Oddo, und gab
dem Unwannus, seinem Capellan, die erzbischöfliche Würde, ließ
denselben auch sofort zu Magdeburg, wo er sich gerade befand, vom
dortigen Erzbischof Gero ordiniren im Beisein zweier, damals
vertriebenen Suffragan-Bischöfe des Hamburgischen Erzstifts,
Eckehard (von Schleswig) und Thurgot. Die Kaiserin Gisla bewirkte
1029 die Ernennung des Libentius II. durch Kaiser Conrad II., der
auch den Hermann, welcher als erwählt bezeichnet wird, 1032
bestätige. Bezelinus Alebrandus war Königlicher Capellan, und wird
wohl ernannt sein 1035, vermuthlich auch Adelbert 1043, wiewohl
nichts mit Sicherheit darüber berichtet wird. Liemarus ist 1072
ernannt, aus der Zahl der Kaiserlichen Räthe. Von Humbert und
Friederich, die darauf folgten, wird nicht erwähnt, wie sie zu
ihrer Würde gelangt seien. Adelbero 1123 aber heißt erwählt. Es war
damals soeben durch das Wormser Concordat 1122 der langjährige und
heftige Investitur-Streit zwischen den Päpsten und Kaisern
beendigt, und die Kaiser hatten die in Anspruch genommene Ernennung
der Bischöfe und deren Belehnung mit Ring und Stab eingebüßt. Es
sollten hinfüro die Bischöfe ihre Würde nicht von Laien empfangen,
oder wie es päpstlicher Seits ausgedrückt war, die durch Christi
Blut erlösete und frei gemachte Kirche sollte nicht zur Magd
erniedriget werden. Dem Kaiser verblieb nur die Belehnung der
Bischöfe mit dem Scepter wegen der Kirchengüter, die sie von Kaiser
und Reich zu Lehen trugen.
Die Wahl war von nun an meistens bei den Capiteln, obgleich wiederum auch hier die weltlichen Großen ihren Einfluß in der Folge geltend zu machen verstanden, hauptsächlich auch dadurch, daß sie immer häufiger die Ihrigen in die Capitel zu bringen wußten, deren Prälaten man besonders naheberechtigt zu den Bischofsämtern ansah, obgleich man sich doch eben nicht an die Prälaten des eignen Capitels zu binden pflegte. Als man im Bremischen Capitel über
