Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/XXII
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Zum Schlusse gestatte man uns noch ein Wort aus dem Alterthum, aus
dem Staate, der die reichste und nationalste Verfassungsgeschichte
hat, wie in der neueren Staatengeschichte England, dem alten Rom.
In corruptissima republica plurimae leges, ist ein
beherzigenswerther Ausspruch. Und Tacitus, der hochsinnige
Geschichtschreiber der Römer, sagt in seiner unschätzbaren
Germania, aus welcher wir die hauptsächlichste Belehrung über den
Urcharakter unsrer Nation schöpfen, von unserem Vaterlande mit
Recht rühmend: “plus ibi boni mores valent, quam alibi bonae
leges.“ -
Schleswig, den 5. Februar 1873.
