Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/161
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
| Register | 2. Band | 3. Band | 4. Band | |
| 1. Band | Inhalt des 1. Bandes | |
| <<<Vorherige
Seite [160] |
Nächste
Seite>>> [162] |
| korrigiert | |
| Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. | |
alte Mutterkirche blieben, wenn nicht eine Abfindung eintrat.
Daneben konnten endlich noch Capellen sein ohne Kirchhöfe
(Feldkirchen, fana campestria, wie das Englische
Kirchengesetz sie nennt). Für diese allmählige Entwickelung des
ganzen Kirchen-Systems wird die später folgende specielle
Darstellung desselben Belege mancherlei Art darbieten. Wie sehr
aber noch in späterer Zeit Alles als von dem Bischof ausgehend
gedacht wurde, sieht man aus dem Norwegischen Kirchenrecht, das in
der zweiten Hälfte des 13ten Jahrhunderts, wenigstens nach 1253,
verfaßt ist .[1] Dieses höchst merkwürdige Kirchenrecht ist
in vieler Hinsicht überaus umsichtig verfaßt. vgl. Pontoppid.
Annal. Eccl. Dan. p. 785-821.</ref> Da soll der Bischof
die Harde theilen und es hängt von ihm ab, einer oder der andern
Kirche nach den Umständen den Kirchenzehnten beizulegen oder zu
nehmen, auch kann er den Kirchenzehnten, wenn es ihm nöthig
scheint, dem Priester beilegen. Hier erscheint die Harde noch
offenbar als eine kirchliche Gemeinschaft, und der Bischof, dessen
Stelle der Priester vertritt, als der über die kirchlichen
Einkünfte Verfügende. Sehr lesenswerth und belehrend ist dasjenige,
was aus dem noch älteren Norwegischen Kirchenrecht für die Provinz
Viigen, welches aus den Zeiten des Königs Sigurd Jorsalafar im
Anfange des 12ten Jahrhunderts ist, sich ergiebt [2] Da
waren in den drei Fylken der Provinz in jeder zwei Fylkeskirchen
(fylkis-kirkiar); außerdem hatte jede Harde ihre
Pfarr-Kirche (heraz-kirkia) und die Capellen, welche die
Bonden sich erbauen konnten, werden Bequemlichkeitskirchen
(högenda-kirkiar) genannt. Bei der Hardeskirche war ein
Kirchhof, dessen Befriedigung die Hardesmänner nach ihren vier
Vierteln zu unterhalten pflichtig waren. Der Pfarrer heißt
herazprestr, Hardespriester, und erscheint in Abhängigkeit
von der Gemeine, ohne deren Erlaubniß er z. B. nicht aus der Harde
reisen durfte mit Ausnahme der Reise zur Priesterversammlung. —
Noch möge hier der Vergleichung wegen angeführt werden, daß, als in
Norwegen zu den Zeiten des Königs Olaf Kyrre (gest. 1093) zuerst
die Bisthümer abgetheilt wurden, in jedem Fylke eine hölzerne
Kirche war, welche die Einwohner unterhalten mußten.
