Samtgemeinde

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Eine Samtgemeinde ist in Niedersachsen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich aus mehreren Gemeinden innerhalb desselben Landkreises zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Die Samtgemeinde ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Einen ersten Überblick bietet der Artikel Samtgemeinde. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..

[bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

[bearbeiten] Niedersachsen

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§§ 71-79) können Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohner haben, Samtgemeinden bilden. Eine Samtgemeinde soll mindestens 7000 Einwohner haben. Neben Gemeinden können auch gemeindefreie Gebiete Samtgemeinden angehören. Organe der Samtgemeinde sind der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister. Die einzelnen Gemeinden, die der Samtgemeinde angehören, werden als Mitgliedsgemeinden (§§ 67-70) der Samtgemeinde bezeichnet.

[bearbeiten] Benutzte Quellen und Literatur

  1. Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (GVBl. S. 575, 579) (Stand Juni 2007)
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