Religion im Herzogtum Berg
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[bearbeiten] Politisch ökonomische Beschreibung 1740
[bearbeiten] Von der Religion im Lande
Dieselbe ist
- evangelisch-reformirt,
- evangelisch-lutherisch,
- römisch-katholisch,
und wann man einen ungefährlichen Überschlag machen sollte, welche von denen dreien am stärksten wäre, so könnte man sagen, dass von 9 Theilen sätruntlicher Unterthanen 4 evangelisch-reformirt, 3 evangelisch-lutherisch und 2 römisch-katholisch sind; und obgleich selbige in allen Städten und Ämteren vermischet, so kann man davor halten, dass die Bergämter und Städte meist protestantisch, die Rheinämter aber meist römisch-katholisch sein, darbei, dass die Reformirte in dem Unter-Bergseiten bis an der Wupper, die Lutheraner aber im Ober-Bergschen jenseit der Wupper wohnen.
Die Reformirte werden sonsten in drei Klassen getheilet, als in der
- Elherfeldsche, worunter 15 Prediger gehören,
- Solingsche, welche 14,
- Düsseldorfsche, welche 13 Prediger hat.
Die Instantien der Reformirten in - geistlichen und Kirchen- sachen sind :
- bei denen Consistoriis,
- bei der Klasse und
- bei der Generalsynode, welche aus Jülich-, Clev-, Berg- und Märkschen deputirten Predigern bestehet.
Die lutherische Gemeinen werden in zwei Theilen, als
- in denen Unter-Bergschen, worüber itzo der Prediger Emming- haus von Dabrichhausen als Inspector auf vier Jahren, sodann
- in denen Ober-Bergsehen, worüber der Prediger Schiebelar (Scheibler) von Vollem ad vitain bestellet, getheilet
Es sind sonsten der lutherischen Prediger 38, welche cum consistoriis primam, die inspectores cum deputatis aus denen Predigern secundam und das zu Manheim etablirte Ober-Consistorium tertiam instantiam haben.
Es ist. unter denen Lutheranern in diesem Lande eine grosse Uneinigkeit und Missverständniss in Ansehung der Ohrenbeicht, Lichteranzündung auf denen Altären und Tragung der leinen Röchels (Chorrock); die Sache ist gar zum Process gediehen und soll über 20.000 Rthlr. gekostet haben. Ein Theil hat selbige abschaffen, der ander aber beibehalten wollen; letzterer Theil hat aber triumphiret.
Bei denen Römisch-Katholischen wird der Kurfürst von Cöln als Bischof in spiritualibus erkannt, doch hat derselbe in Ecclésiastiques und Matrimonialsachen nach Inhalt des unterm 28. Julii 1621 zwischen dem Kurfürsten und Erzbischofen von Cöln Ferdinand und dem Herzogen von Jülich und Berg Wolfgang Wilhelm errichteten provisionalen Vergleichs eine limitirte Jurisdiction . . .
Es giebt noch viele Separatisten, selbige halten sich aber zu denen Protestanten.
Im Lande, in specie zu Düsseldorf, giebt es viel Juden; selbige sind in Ansehen und haben die Hände mit im Finanzwesen.
Kein Protestant kann im Ober-Collegio sitzen, noch ein Beamter sein; in Elberfeld und Solingen aber machen sie den Magistrat ganz und zu Ratingen und Mettman ein dritten Theil aus. Der gemeine Mann ist von denen Protestanten in Religionssachen sehr wohl fundiret.
Die katholische Geistliche prätendiren, dass, wann sie contribuable Güter kaufen, sie nur Geistlichensteuer zahlen dürfen und von der vorigen Last des Guts frei sein.
- Quelle: Preussischer Kriegs- u. Domänenrat Müntz, Richter in
Xanten (1732)
- Veröffentlichung:Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins Bd. 15 (1900), S. 172ff.
| Ämter und Unterherrschaften im Herzogtum Berg (bis 1806) |
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Amt Angermund | Amt Beyenburg mit Amt Barmen | Amt Blankenberg | Amt Broich | Hauptstadt und Amt Düsseldorf | Amt Elberfeld | Herrschaft Hardenberg | Amt Hückeswagen | Amt Bornefeld | Amt Löwenburg | Amt Lülsdorf | Amt Mettmann | Amt Miseloe | Amt Monheim | Amt Porz | Amt Solingen mit Herrschaft Schöller | Amt Steinbach | Amt Windeck |
| Quelle: Wilhelm Fabricius :Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Band, Die Karte von 1789, Bonn 1898. |
