Region Hannover/Personenstandsunterlagen/Zweitschriften Sterberegister/Editionsrichtlinien

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Region Hannover Zweitschriften Sterberegister
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Sebastian Post

Erfassungsfenster

Funktion

Es gibt ein Auswahlfenster für die verschiedenen Personen, die in der Sterbeurkunde vorkommen können.

Funktion

Im ersten Fenster wird mit Klick auf das kleine Dreieck die Funktion der zu erfassenden Person ausgewählt:

Erfassungsmaske
  • Anzeigende Person: Oft nahe Angehörige, manchmal auch mehrere Zeugen. Personen, die die anzeigende Person legitimieren, eine Polizeibehörde, Angestellte oder Leiter eines Krankenhauses, der Armenverwaltung usw. oder der Standesbeamte werden nicht erfasst. Anzeigende Personen, die gleichzeitig Eltern oder Ehepartner sind, werden nur in der Funktion Anzeigende Person mit entsprechender Rolle erfasst, nicht noch einmal als Sonstige Person.
  • Verstorbene Person: Hierzu werden die meisten Angaben erfasst. Siehe die nachfolgende Liste.
  • Sonstige Person: Sind in der Regel die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder die Eltern der verstorbenen Person. Falls die bereits verstorben sind und die Sterbeorte und/oder Wohnorte genannt sind, werden diese eingetragen und das Häkchen bei "Verstorben" mittels Anklicken oder Leertaste gesetzt.

Mit den Buchstaben "a", "v" und "s" können die jeweiligen Erfassungsfenster direkt angewählt werden.

Nummer der Urkunde

Die Nummer der Urkunde wird als Zahl ohne Punkt geschrieben. Sie wird bei jeder Person erfasst.

Datum der Urkunde

Das Datum der Urkunde wird in der Form TT.MM.JJJJ geschrieben. Es wird bei jedem Eintrag erfasst. Steht in der Urkunde also z. B. "Burgdorf, am 3. Januar 1889", so wird in das Feld "03.01.1889" eingetragen.

Vorname

Vornamen werden wie in der Urkunde angegeben buchstabengetreu abgeschrieben. Wird kein Vorname genannt, erfolgt keine Eintragung (auch nicht "unbekannt" oder N.").

Wurde einem früh verstorbenen Kind noch kein Vorname gegeben, so wird eingetragen: "ohne (Knabe)" bzw. "ohne (Mädchen)" Achtung! Sonderfall Totgeburt (vgl. Punkt 1.12 der Erfassungsrichtlinien).

Für die Eingabe von Sonderzeichen z. B. bei Fremdsprachen kann man (z. B. unter Windows die integrierte Zeichentabelle - gegebenenfalls Windows-Taste drücken - im Suchfeld Zeichentabelle eingeben - Programm starten - fremdsprachliches Zeichen heraussuchen - kopieren - einfügen) verwenden. Das integrierte Programm Zeichentabelle kann auf der Taskleiste verankert werden.

Bei aufgefundenen unbekannten (Kindes)Leichen wird im Vornamenfeld eingetragen: "männliche bzw. weibliche (Kindes)Leiche". Der Klostername von Ordensangehörigen wird mit dem vorgesetzten Wort "Klostername" genannt, z.B. Eva, Klostername Walburga.

Nachname

  • Nachnamen werden wie in der Urkunde angegeben abgeschrieben. Wird kein Name genannt, weil unbekannt, wird nichts eingetragen (auch nicht "unbekannt" oder N.").
  • Bei den Frauen ist meist auch der Geburtsname angegeben. Dieser wird - wie in der Urkunde geschrieben - mit "geb." hinter den aktuellen Ehenamen geschrieben, z. B. "Pfeiffer geb. Mandausch". Es wird kein Komma eingefügt. Ist bei Ehefrauen bzw. Müttern der Ehename nicht aufgeführt, so wird dieser ergänzt.
  • Bei mehrfach verheirateten Frauen wird zuerst der letzte Ehename (dies gilt auch bei Scheidung!), dann verw., dann geb. eingetragen, z. B. Margaretha Rheindorf verw. Müller geb. Schmitz.
  • Vorsilben oder ein Adelstitel werden mit Komma getrennt hinter den Namen geschrieben. So wird "Freiin von Herff" abgeschrieben als "Herff, Freiin von" oder "von Scharffenstein geb. Du Mont" als "Scharffenstein, von geb. Mont, Du". Mit dem Namen verbundene Vorsilben wie bei "DuMont" oder "Vandenberg" werden nicht getrennt. Keine Regel ohne Ausnahme: d'Asse oder d'Elsa oder ähnlich werden auch als d'Asse oder d'Elsa erfasst - ohne Leerstelle und mit dem Auslassungszeichen ('), dass auf der Tastatur beim Doppelkreuz (#) zu finden ist.
  • Sollte ein Doktortitel angegeben sein, so wird auch dieser mit einem Komma getrennt hinter den Namen geschrieben, z.B. "Dr. Müller" → "Müller, Dr.", ggfs. "Müller, Dr. jur." etc.
  • Bei unehelichen Kindern wird der Nachname der Mutter eingetragen, wenn kein Vater genannt ist. Wenn der Vater genannt ist, dann erhält das Kind den Vatersnamen, da er die Vaterschaft anerkannt hat.

Rolle

Für die "Anzeigende Person" und "Sonstige Person" werden die "Rollen" (Beziehungen) ausgewählt, die diese Personen beim Sterbefall im Bezug auf die verstorbene Person hatte. Wenn Kinder der verstorbenen Person den Tod anzeigen, erhalten sie unabhängig vom Alter die Rolle "Kind".
Für eine "Anzeigende Person", die in keiner Beziehung zur verstorbenen Person stand (z.B. Totenfrau), wird keine Rolle ausgewählt (auch nicht "Sonstige Person").
Wenn aus der Urkunde die Beziehung "Vater", "Mutter", "Ehepartner" zur anzeigenden Person und sonstigen Person klar hervorgeht, kann durch Aufklappen des Auswahlfeldes die entsprechende Rolle ausgewählt werden. Mit den Buchstaben "v", "m", "k", "e", "s" können die jeweiligen Rollen auch direkt gewählt werden.

Alter/Geburtsdatum

Beim Verstorbenen wird zusätzlich das Alter wie in der Urkunde abgeschrieben: Beispiele: 1.) 3 Jahr 4 Monat, 2.) 4 1/2 Monate, wird erfasst: 1.) 3 Jahre 4 Monate, 2.) 4 1/2 Monate. Ist statt oder neben dem Alter auch ein Geburtsdatum (z.T. als Randvermerk unten) genannt, so wird es im Format "Alter / TT.MM.JJJJ" abgeschrieben: 65 Jahre / 13.03.1843. Ungefähre Altersangaben werden ohne die Worte ca., beinahe, bald usw. erfasst.

Religion

Mit Klick auf das kleine Dreieck kann aus der Auswahlbox zwischen "kath.", "ev.", "luth.", "altkath.", "jüd./israel.", "sonstige" und "ohne" (bei Dissident/gottgläubig) gewählt werden. Der erste Buchstabe "k", "e", "l", "j", "a", "s", "o" liefert direkt den richtigen Eintrag im Religionsfeld. Falls weitere Konfessionen auftreten, bitte die Administratoren informieren, sie können nach Bedarf auch später noch eingefügt werden.

Wohnort

Wenn der Wohnort in der Urkunde genannt ist, wird der Ortsname buchstabengetreu und ohne Straßennamen oder eigene Ergänzungen oder Abkürzungen eingetragen. Wenn kein Ort oder ein vorübergehender Aufenthaltsort genannt ist, bleibt das Feld leer, "unbekannt" wird nicht eingetragen. Bei Totgeburten wird ebenfalls kein Wohnort eingetragen. Wenn bei der Mutter/Ehefrau kein Ort genannt ist, wird der Wohnort des Ehemannes nicht übernommen.
Schreibweise der Ortsnamen: Ortsangaben mit Zusätzen wie Kreis, Bürgermeisterei, Land usw. werden ebenso buchstabengetreu - jedoch ohne Kommata - erfasst. Fremdsprachige Ortsnamen werden buchstabengetreu abgeschrieben und nicht eingedeutscht; auch deutsche Orte werden wie in der Urkunde geschrieben eingetragen, also z.B. "Cologne", "Keulen". Werden verschiedene Orts(teil)namen genannt (z. B. wegen in der Urkunde bezeichnete Umbenennung), so werden beide genannt. Eingemeindete Ortsteile werden mit der in der Urkunde genannten neuen Bezeichnung übernommen. Nach der Beurkundung stattgefundene Umbenennungen werden nicht berücksichtigt, wenn sie nicht in einem Randvermerk genannt werden. Ergänzungen wie z. B: "zur Zeit in Garnison in..." werden nicht mit aufgenommen, sie sind der momentane Wohnort.

Geburtsort

Hier wird der Geburtsort der verstorbenen Person bzw. der sonstigen Person (meist bei ledigen Müttern angegeben) eingetragen. Der Ortsname wird buchstabengetreu abgeschrieben, ohne Straßennamen oder eigene Ergänzungen oder Abkürzungen, die nicht in der Urkunde stehen. Ortsangaben mit Zusätzen wie Kreis, Bürgermeisterei, Land usw. werden ebenso buchstabengetreu - jedoch ohne Kommata - erfasst. Fremdsprachige Ortsnamen werden buchstabengetreu abgeschrieben und nicht eingedeutscht.

Familienstand

Hierfür steht wieder eine Auswahlbox mit den Auswahlmöglichkeiten - "ledig", "geschieden", "verheiratet" und "Witwe/verwitwet" zur Verfügung. Bei den Eltern oder Ehepartnern der verstorbenen Person wird (auch wenn sie bereits tot sind) als Familienstand "verheiratet" eingetragen; ist nur ein Elternteil verstorben, wird bei ihm/ihr "verheiratet" und beim überlebenden Elternteil "Witwe/verwitwet" eingetragen. Bei ledigen Müttern eines verstorbenen Kindes wird nur dann "ledig" eingetragen, wenn es in der Urkunde erwähnt ist. Bei früh verstorbenen Kindern bleibt das Feld leer. Auch hier erscheint nach dem Eintippen des ersten Buchstabens "l". "g", "v", "w" das entsprechende Wort, das mit der TAB-Taste übernommen wird.

Totgeburten

Bei Totgeburten wird im Vornamenfeld eingetragen: "männliche" bzw. "weibliche Totgeburt". Im Feld Familienname wird der Name der Eltern eingetragen, falls genannt, sonst bleibt das Namensfeld leer. Neben dem Sterbeort wird auch der Geburtsort eingetragen. Ebenfalls leer bleiben die Felder für Religion, Alter/Geburtsdatum, Wohnort und Familienstand.

Sterbeort

Hier wird der Ortsname buchstabengetreu, aber ohne Straßennamen oder eigene Ergänzungen oder Abkürzungen eingetragen. Bei ungenauen Ortsangaben wie z.B. bei Wasser-, Babyleichen oder Kriegstoten (z. B. "an der Somme in Frankreich" , nicht "bei Kämpfen an der Somme in Frankreich"), wird der Ort buchstabengetreu abgeschrieben, ebenso bei Todesfällen auf hoher See: Hier werden Koordinatenangaben übernommen. Wenn kein Ort genannt ist, auf das beurkundende (zuständige) Standesamt achten! "Unbekannt" wird nicht eingetragen. Bei den verstorbenen Eltern/Ehepartnern werden ebenfalls nur die genannten Sterbeorte aufgenommen, Beispiel: siehe Wohnort. Der letzte Wohnort darf nicht als Sterbeort unterstellt werden.

Sterbedatum

Das Sterbedatum wird in der Form TT.MM.JJJJ mit führenden Nullen geschrieben. Beispiel: 01.07.1876. Ist kein konkreter Tag, sondern ein Zeitraum oder nur ein Monat angegeben, so wird das erstgenannte bzw. gekürzte Datum ohne Tag erfasst. Bei aufgefundenen Leichen wird das Datum des Auffindens als Sterbedatum eingetragen.

Todesursache

Ist die Todesursache angegeben, so wird sie buchstabengetreu übernommen.

Heiratsdatum und -ort

In späteren Jahrgängen ist in der Urkunde im unteren Bereich auch die Eheschließung eingetragen. Wenn diese vorliegen werden sie übernommen.

Bemerkung

Besondere als wichtig erscheinende Bemerkungen gehören hier hin.



Buchstabenkombination hs

Die Buchstabenkombination "hs"ist in Wirklichkeit ein langes s - gefolgt von einem runden s (Ligatur). Sie wird als "ß" erfasst, wenn sie nach einem langem Vokal oder Doppellaut steht (Beispiel "Fußbroich", "Preußen"), als "ss", wenn sie einem kurzen Vokal folgt ("Esser", "Düsseldorf").

Schrift schwer zu entziffern?

Die handschriftlichen Urkunden sind in der üblichen Kanzlei- oder Kurrentschrift des 19. Jahrhunderts geschrieben. Nur die Familien- und Ortsnamen sind in der heute üblichen Schreibschrift gut lesbar, während die Kurrent(=Lauf)Schrift an die später (1914) vom Grafiker Ludwig Sütterlin entworfene Schulschreibschrift erinnert. Die Urkundenschrift ist also eine gute Übung, diese Schrift zu erlernen. Hier sind einige Links zum Selbstlernen:

Oft ist es hilfreich, mit dem Lesen schwer lesbarer Wörter von hinten zu beginnen, die Unterschriften zu lesen oder nach Urkunden gleichnamiger Beteiligter zu suchen.

Wesentliche Punkte zusammengefasst

  • Ein Eintrag beginnt immer links oberhalb am Anfang des Vornamens und am oberen Rand der Buchstaben (vergleiche rechts nebenstehende Abbildungen). Dort klicken, um das Erfassungsfenster zu öffnen. Durch Klick mit der rechten Maustaste auf die Urkunde bzw. das Erfassungsfenster (links, wo keine Kästchen auszufüllen sind) und Festhalten der Maustaste lassen sich sowohl die Urkunde als auch das Erfassungsfenster verschieben, falls zu lesender Text verdeckt ist.
  • Es wird immer vollständig und so buchstabengetreu wie möglich erfasst. Abkürzungen werden nicht aufgelöst.
  • Jede Person wird als einzelner Eintrag erfasst.
  • Wenn alle Personen erfasst sind, bitte den Haken oben rechts neben dem Pluszeichnen klicken und damit die Erfassung abschließen. Es erscheint statt WORK -> COMPLETE.
  • Sollte etwas unklar oder ein Name nicht entzifferbar sein, versieht man seinen Leseversuch mit Fragezeichen und markiert den erfassten Eintrag durch Doppelklick als fehlerhaft, meldet in "Complete" und geht zur nächsten Urkunde.