Regeln für die Formalkatalogisierung

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
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Dieser Artikel ist ein Entwurf zum Thema aus Sicht der GOV-Bearbeitung.

Im Bibliothekswesen werden Regeln für die Formalkatalogisierung (RFK) - auch bekannt unter dem alten Namen Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) - zur Erfassung von Büchern in Katalogen verwendet.

In der Computer-Genealogie benötigt man ebenfalls Regeln zur Erfassung von Namen, Orten oder Körperschaften.

Diese Darstellung erfolgt in Anlehnung an die Regeln für die Ansetzung von Körperschaftsnamen RAK-Körperschaften. Herausgegeben von der Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für Alphabetische Katalogisierung unter Vorsitz von Klaus Haller, Wiesbaden 1988, Dr. Ludwig Reichert Verlag.

Artikelnamen im GenWiki und Objektnamen im GOV

Schreibweisen für Orte und Gebietskörperschaften

  • Schreibung und Rechtschreibung der Vorlage werden beibehalten.
  • Druckfehler werden berichtigt
  • Abkürzungen und Ligaturen werden aufgelöst. Abkürzungen, die nur ein postalischer Ortszusatz sind, werden weggelassen. Orte mit PLZ und postalischem Ortszusatz sind in der Online-PLZ-Suche zu finden.
Steinhof b. Rosengarten -> Steinhof bei Rosengarten GOV
Frankfurt a. M. -> Frankfurt am Main GenWiki GOV
Halle b Neuenhaus, Dinkel -> Halle GOV
  • Fehlende Akzente und diakritische Zeichen sind zu ersetzen.
CSSR -> ČSSR GOV
  • Bindestriche, werden beibehalten, es wird kein Leerzeichen eingefügt, siehe auch Doppelnamen <wird ergänzt>
Groß-Gerau GenWiki GOV
  • Bis-Striche werden mit anschließendem Leerzeichen ergänzt.
Groß- und Klein Gerhardswalde

Aber im GOV werden die Namen getrennt geschrieben.

  • Ergänzungsbindestriche z.B. zwischen Hauptort und Ortsteil werden nicht angesetzt, s. Ortsteil.
Stuttgart-Bad Cannstatt ->  Bad Cannstatt GenWiki GOV
  • Klammern werden durch runde Klammern wiedergegeben.
  • Groß- und Kleinschreibung nach Rechtschreibregeln der betreffenden Sprache
  • arabische und römische Zahlen werden beibehalten
Groß Friedrichsgraben II GOV
Ellerwald-Fünfte Trift GOV
Ellerwald V Trift GOV

Schreibweisen für Religionsgemeinschaften

Sie werden unter ihrem offiziellen Namen in der amtlichen Sprache der Religionsgemeinschaft angesetzt. Regionale und lokale Einheiten einer Religionsgemeinschaft werden mindestens in der Sprache der Region oder des Ortes angesetzt. Sind weitere Namen in anderen Sprachen bekannt/gebräuchlich sollten sie hinzugefügt werden. Kirchen werden im GOV als Gebäude behandelt, die ein Kirchspiel repräsentieren.

  • Evangelische Kirchen in Deutschland

Die kleinste Einheit in der evangelischen Kirche wird als Kirchspiel angesetzt, unabhänig von ihrer tatsächlichen Benennung als Gemeinde oder Verbundgemeinde. Kirchspiele gehören zu einem Kirchenkreis oder einer Diözese. Kirchenbezirke werden als Kirchenkreis angesetzt:

Kirchenbezirk Glauchau der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Wird im GOV [1] als Kirchenkreis angesetzt. Die Zugehörigkeit zur Landeskirche wird über eine gehört zu Beziehung dargestellt.

gehört zu ...,
hat Konfession  
heißt  (auf deu) Glauchau,
ist (auf deu) Kirchenkreis;
  • Territorialpfarreien der Katholischen Kirche

Sie werden als Pfarrei oder Pfarrkuratie - je nach ihrer offiziellen Benennung angesetzt. Personalpfarreien der Katholischen Kirche (Hochschulgemeinden, Anstaltsgemeinden) sowie Pfarr-Verbände werden im GenWiki unter ihrer offiziellen Namensform angesetzt. Gleiches im GOV, sofern ein passender Objektyp vorhanden ist.

Ordnungshilfen

GenWiki

  • Für gleichnamige Begriffe ist einmalig eine Begriffsklärung zu erstellen. Je Begriff gibt es einen Artikel im GenWiki.
  • Der Begriffsklärungsartikel wird auch notwendig, wenn gleichnamige Artikel in anderen Räumen (z.B. Familiennamen, Krankheitsbezeichnung) vorhanden sind. Hierbei behält ein einmal vorkommender Ort den Haupteintrag.
  • Als Zusatz zum Artikelnamen sollte der amtliche, ersatzweise möglichst ein lokal verwendeter Zusatz gewählt werden (z.B. landschaftsbezogen: "Eifel").
Neustadt bei Coburg
Neustadt am Rennsteig
Neustadt (Hochschwarzwald)
  • Amtliche Ergänzungen, die vom Namen durch Komma oder Schrägstrich getrennt sind, sollten ohne diese in Klammer nachgestellt werden
 Reichenbach/O.L. -> Reichenbach (Oberlausitz) 

 Waldow/Brand -> Waldow (Brand)

Im GOV werden amtliche Ergänzungen immer in amtlicher Schreibweise aufgeführt.

  • Sind keine Ergänzungen bekannt, so sollte bei Orten, die in andere Orte eingemeindet wurden, der aufnehmende Ort in Klammern als Ergänzung gewählt werden:
Bretzenheim (Nahe)
Bretzenheim (Mainz)
  • Bei gleichamigen Verwaltungseinheiten im verschieden Zeiträumen kann eine Zeitangabe nachgestellt werden.
  • Ist einer der gleichnamigen Gebietskörperschaften weitaus bekannter als die andere, so braucht der bekannteren kein Zusatz hinzugefügt zu werden.
München GenWiki
München (bei Passau)
  • Postleitzahlen sollten als allerletztes Mittel zur Unterscheidung von Orten gewählt werden, da hier ständig Änderungen eintreten.

GOV

  • Im GOV werden die amtlichen Schreibungen aufgenommen.
  • Ordnungshilfen kann es bei gleichnamigen Verwaltungseinheiten geben, die nahezu gleiche Räume zu nahezu gleichen Zeiten erfassen.

GOV

Schreibweise eines Objektnamens

  • Verweisungen zwischen Objekten

werden über die gehört zu Beziehung abgebildet

  • Abkürzungen werden ohne Leerzeichen dazwischen geschrieben
Quedlinburg, Ortsteil VEG Morgenrot -> heißt VEG Morgenrot, ist Ortsteil, gehört zu ... [2]


Nassenheide, Ortsteil LPG Birkhorst -> heißt LPG Birkhorst, ist Ortsteil, gehört zu...
  • Anführungszeichen werden beibehalten,

siehe auch Transliteration/Transkription (Weichheitszeichen)

Verwaltungsgemeinschaft "Börde" Wanzleben  -> heißt "Börde" Wanzleben, ist Verwaltungsgemeinschaft [3]
Третъяково, Tret"jakovo, [4]
  • Kurz- und Langformen

Die Langform ist vorzuziehen, in Zweifelsfällen für Gemeinden ist das Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes [5] zu konsultieren

Böbingen an der Rems oder Böbingen

Namensänderungen, Teilungen, Zusammenschlüsse

  • Alle Namensänderungen sind mit Datum zu vermerken
  • Bei Teilungen sind neue Objekte anzulegen (Verweis auf GOV-FAQ).
  • Bei Zusammenschlüssen ist ein neues Objekt anzulegen, wenn der Zusammenschluss einen neuen Namen trägt, bzw. seine Struktur wesentlich vom Vorgänger abweicht.

Gebietskörperschaft

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft, die staatliche Funktionen in einem bestimmten Territorium in einer bestimmten Zeit ausübte oder auszuüben beanspruchte, z.B. ein Staat, Gliedstaat, Bundesland, Kanton sowie dessen regionale oder lokale Verwaltungseinheiten, z.B. Provinzen, Bezirke, Départements, Counties, Oblasts, Kreise, Gemeinden.

Statusänderungen

"Verfassungs- und Statusänderungen" haben im GOV eine Typänderung zur Folge. Die Namensänderungen sind mit Jahresangabe zu verzeichnen. Beispiel: Ein Herzogtum wird zum Königreich

heißt (auf deu) Preußen,
ist bis 1701 (auf deu) Herzogtum,
ist ab 1701 bis 1918 (auf deu) Königreich,

Teilungen und Zusammenschlüsse

Bei Teilungen und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften sollten die früheren und späteren Einheiten getrennt angesetzt werden, wenn ihre Namen gleich sind und wenn offiziell der Zusammenschluss amtlich als Neubildung bezeichnet wird. Eine Aufnahme/Ausgliederung einer kleineren Gebietskörperschaften in/aus einer weitaus größeren Gebietskörperschaften ändert sich der Name der größeren Gebietskörperschaften nicht. Ein Zusammenschluss kann sein:

  • Eingemeindung
  • Eingliederung
  • Neubildung unter gleichem Namen