Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt (im Bereich des Schweizer Rechts auch Advokat, eine in Deutschland veraltet klingende Bezeichnung, oder Fürsprecher genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: "richten", anawalt: "Gewalt") ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.

Mit der Rezeption des römischen Rechts seit dem Hochmittelalter in Europa wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt waren. Hierbei bildete sich ein Berufsstand professioneller Juristen heraus, die eine Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die so genannten Prokuratoren. Daneben gab es andere Anwälte, die den Kontakt mit dem Rechtssuchenden pflegten, die Mandanten berieten und sie auch in außergerichtlichen Geschäften rechtlich betreuten, die so genannten Advocaten. Diese Trennung zwischen Advokaten und Prokuratoren gab es allerdings in manchen Ländern nur vor den höchsten Gerichten, in Deutschland etwa vor dem Reichshofrat oder dem Reichskammergericht. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Zweiteilung der Anwaltschaft in Kontinentaleuropa immer weiter gelockert und mit den Rechtsreformen der napoleonischen Zeit weitgehend beseitigt, sodass das Berufsbild eines einheitlich tätigen Rechtsanwaltes entstand.

Das zweigeteilte System gibt es heute noch in Spanien, wo auch die traditionellen Bezeichnungen „Advokat“ (abogado) und „Prokurator“ (procurador) fortbestehen, sowie in den durch die Rechtstradition des Common Law geprägten Rechtssystemen in England, Wales und anderen Ländern des Commonwealth, wo die Advokaten „Solicitor“ und die Prokuratoren „Barrister“ heißen.

Rechtsanwälte haben die Aufgabe, Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und den Rechtsstaat zu sichern. Jeder darf sich anwaltlichen Beistandes bedienen. Rechtsanwälte beraten Rechtsuchende über einschlägige Rechtsvorschriften und die Beweissicherung als wichtiger Voraussetzung für jeden Rechtserfolg.

Ein Rechtsanwalt kann im Auftrag einer Partei vor Gericht in einem Strafprozess als Verteidiger auftreten oder im Zivilprozess oder anderen Verfahrensarten seinen Auftraggeber vertreten. Rechtsanwälte haben ein weitgehendes gesetzliches Monopol für individuelle Rechtsberatung. Das hierfür maßgebliche Rechtsberatungsgesetz, das zu erheblichen Teilen noch aus dem „Dritten Reich“ stammt, und seinerzeit dazu diente, z.B. jüdischen Anwälten die Berufstätigkeit zu erschweren, soll durch ein völlig neu zu erarbeitendes Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst werden.




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