Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/046

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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geborn, auch unter ihre Gerechticheit nit gehoern, und dem Junckhern Wilhelm Ledeburn zur Müllenburch eigenbehörich gewesen, ob dan nit dem Junckhern, ihr Nachlaß, müsse ohnbefferet gefolget werden? Daruff haben sich die Heegers mit ihrem Hachmeister und Undervogte besprochen, und diesen Bescheit gegeben, weile die selige Frouw, nach der Müllenburch eigenbehörich gewesen, was sie dan nachgelassen, dasselbe sei dem Guethern zugestorben, habe auch guete Macht, sülches zu erbtheilen, gleichwoll soll es dem Junckhern durch den Hachmeister aus dem Hagen gestelt werden, wie sülches in und allewege gepeuchlich.

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Beddemundt von Clauwes Poppelman zu Hervort empfangen

Anno 1608 den 11 February, hatt Clauwes Pöppelman zu Hervort, mit dem Junckhern Wilhelm Ledebaur zur Müllenburch gehandelt (weile ehr seligen Greiten, so zu Jöllenbecke in des Bitters Kotten gewonet, ihre nachgelassene Dochter Ilschen beschlaffen) das ihme der Junckher den Beddemundt, in Erwegunge gedachter Clauwes ein blindt Mensche, gelassen uff einen Goltgulden, welchen ehr auch, willich betzalt, und denselben dem Junckhern in S. Edl. Hoff binnen Hervort geschickt, und selbst behanden lassen.