Polizeiwesen im Herzogtum Berg
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[bearbeiten] Politisch ökonomische Beschreibung 1740
[bearbeiten] Von der Polizei
Die Polizei ist eben gar nicht die beste in diesem Herzogthum, massen sich so wenig die Collegia als Subalternen darum bekümmere, zum Theil selbsten nicht verstehen und noch weniger sich auf die Connaissance davon legen.
- Die Städte und Ämter stehen unter Magisträte und Beamten, werden aber niemalen von Commissariis aus denen Obercollegiis visitiret, wodurch jeder fast in seinem District thuet, was er will.
- Die Städte ausserhalb Düsseldorf, wo die Hofstatt, und Elberfeld, allwo die Kaufleute von selbsten alles in gutem Stande halten, verfallen von Tag zu Tag, und wann einer bauen will, kann er es regulär oder irregulär, von Steinen, Holz aufmauern, mit Pfannen oder Strohe decken, wie er will, ohne dass deshalb einige Verordnung oder Aufsicht vorhanden.
- Die Strassen in denen Städten, ausgenommen Düsseldorf und Elberfeld, und die Wege in denen in specie Bergämteren, wo die meiste Passage ist, sind also, dass sowohl die Unterthanen als Passagiers darüber doliren, in elendigem Zustande.
- Die Dächer in denen Städten werden meist mit Strohe oder Spänen bedecket und die Häuser mit Holz beschlagen, ohngeachtet Kalk und Stein in Überfluss und um einen geringen Preis vorhanden; weshalben man fast jährlich von unglücklichem Brand hören muss. Darüber so ist nicht die geringste Anstalt, um bei Entstehung einer Feuersbrunst selbigen löschen zu können, vorhanden.
- Die publique Gebäude werden fast gar nicht unterhalten, weshalben selbige auch von Tag zu Tag verfallen.
- Auf Säuberung des Landes von Diebsgesindel, Vagabunden und Betteler wird nicht gedacht; weshalben dieses Land an der Rheinseite dergleichen Leuten ihr Asylum ist.
- Von denen Exportandis müssen die Unterthanen geben, da¬gegen sind die eingehende Sachen meist frei, welches denen Kaufleuten und Fabricanten grossen Tort thuet.
- Das Justizwesen ist corrumpiret und dauren die Processen fast menschenlebenslang, sind sehr kostbar, und werden Präsenten ohne Scheu präsentiret und acceptiret, und wann die Parteien es von selbsten nicht thun, so wird es ihnen nicht undeutlich zu verstehen gegeben.
- Die Juden werden in Finanz- und besonders Pachtsachen nicht allein zugelassen, sonderen bekommen ordinär die Préférence. Dieselbe werden in allen Stücken favorisiret, und hat der Jude Lazarus von Gelderen bis ultimo Septembris die Livrance des Commissbrods zu Düsseldorf gehabt.
- Obschon Düsseldorf eine ziemliche grosse Stadt voll Einwohner ist, und darbei eine Garnison von über 5.000 Mann hat, so ist dennoch daselbsten kein Kornmagazin und ofters vor keine acht Tagen Brod vorhanden. Die Garnison verbacket täglich 25 Malt Berlinisch.
- Das Münzregal ist an Juden und andere verpachtet, und wird darauf wenig Achtung gegeben, gleichwie dann seithero drei Jahren eine grosse Menge im Reich ungültige Stüver geschlagen worden, welche im Jülich-, Berg- und Cölnischen Lande rolliren. Die Unterthanen haben ein gross Capital an denen vor 6 Rthlr. 12 gr. geschlagen, hernacher aber auf 6 Rthlr. 1 ½ gr. reducirten Carolin, als auch auf die zu 13 Stüver ausgegebenen, hernacher auf 12 Stüver gesetzten „C“ verloren.
- Auf den Abbruch des Rheins und Bepflanzung des Ufers wird nicht genugsam vigiliret, wodurch ofters dem Lande grosser Schaden causiret wird.
- Quelle: Preussischer Kriegs- u. Domänenrat Müntz, Richter in
Xanten (1732)
- Veröffentlichung:Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins Bd. 15 (1900), S. 170
| Ämter und Unterherrschaften im Herzogtum Berg (bis 1806) |
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Amt Angermund | Amt Beyenburg mit Amt Barmen | Amt Blankenberg | Amt Broich | Hauptstadt und Amt Düsseldorf | Amt Elberfeld | Herrschaft Hardenberg | Amt Hückeswagen | Amt Bornefeld | Amt Löwenburg | Amt Lülsdorf | Amt Mettmann | Amt Miseloe | Amt Monheim | Amt Porz | Amt Solingen mit Herrschaft Schöller | Amt Steinbach | Amt Windeck |
| Quelle: Wilhelm Fabricius :Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Band, Die Karte von 1789, Bonn 1898. |
