Partikulier

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Berufsbezeichnung
  • in der Binnenschifffahrt: ein selbständiger Schiffseigentümer, der auch selbst fährt. Er ist meistens für größere Reedereien als Subunternehmer tätig und besitzt in der Regel nur ein oder zwei Schiffe. Partikuliere sind zur Sicherung der Ladungsbeschaffung meistens in Genossenschaften oder Schiffsbetriebsverbänden zusammengeschlossen. Der Partikulier setzt nur seine eigenen Schiffe für den Gütertransport ein. Damit unterscheidet er sich von den Reedereien. Auch besitzt er keine landseitige Verwaltung.
  • historisch (19. Jhd.): soviel wie Rentier oder Privatier, ein einzeln ohne Beruf oder Amt lebender Mann, der in der Regel über ausreichende Einkünfte aus seinem Vermögen verfügte.
    Die weibliche Form ist die Partikuliere.



Quellen