Paragium

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Paragium
(neulateinisch; richtiger: Partagium) ist in der Rechtswissenschaft des 18. Jhdts. umstrittene Bezeichnung für die erbrechtliche Ausstattung (Paragialbesitz) nachgeborener Söhne aus reichsständischem Geschlecht mit Herrschaftsrechten ohne volle Landeshoheit.