Pair

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Titelbezeichnung (französisch)

Bedeutung
seit dem 13. Jahrhundert Ehrentitel für hohe Adlige[1]
Pairs (pähr), frz., engl. Peers (pihrs), in England und vor 1848 in Frankreich die Mitglieder des hohen Adels u. der ersten Kammer, so genannt vom lat. pares d.h. Gleiche, weil sie sich nur von einem Gerichtshofe aus Ihresgleichen (curia parium) richten ließen. Als die franz. Könige ihre Gewalt wiederhergestellt hatten, war P. ein Titel für den hohen Adel, auch hatten die P. Sitz im Pariser Parlament. Beim Ausbruch der Revolution gab es 38 P.; 1814 gab die Pairie Sitz in der ersten Kammer und war erblich, die Julirevolution schaffte die Erblichkeit, die Februarrevolution die Pairie selbst ab. Von Frankreich kam der Titel im 15. Jahrh. nach England u. gebührt dort den gebornen od. vom Könige ernannten Mitgliedern des Oberhauses; die Würde erbt in männlicher Linie u. bei deren Erlöschen auch in weiblicher fort, so jedoch, daß nicht der Gemahl, sondern der Sohn einer Peeress in das Oberhaus gelangt Die Vorrechte der engl. P. bestehen in eigenem Gerichtsstand in Kriminalfällen, Freiheit von Schuldenhaft, freiem Zutritt zu dem Könige etc.[2]

Quelle(n)
  1. GARRISSON, Janine: Denn so gefällt es uns ..., DHG, Bad Karlshafen: 1995.
  2. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 442; Zeno.org online: 13.11.2009.