Osterfeld (Oberhausen)/Pfarrarchiv S. Pankratius
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[bearbeiten] Regesten
[bearbeiten] 14. Jahrhundert
- 1379 Februar 22 (ipso die cathedra petri). Die Brüder Alef und
Herman van Winkelhuß geben erblich dat stücke landes dat gheheyten
is de molenacker in de kerke to Osterveide to onser vrowen van
hemelrike to eren gheluchte und Witten alzo ... ute onsem gude dat
lange vor seten waes. Als Zeuge ist gebeten Hinric van Ovete; er
hängt gleich den beiden Brüdern sein Siegel an.
- Orig., Pgt., das erste Siegel (Winkelhus) hängt an, das zweite Siegel ist abgefallen, das dritte Siegel ist fast ganz abgefallen, nur ein kleiner Teil der Umschrift (Oeffte) ist erhalten.
- 1393 Juli 13 (ipso die beate margarete virginis). Hinrich
Broechoef und seine Frau Else geben tho den gelochte unser lieben
vrowen in der kirken tho Oestervelde eyn stede, dar Diderich Karman
heft up doen tymmeren eyn hus, dey gelegen is by den kerichove by
spiker Diderichs vorg., den he heft doen tymmeren up den kerichoef
tho Osterfelde.
- Orig., Pgt., Siegel Brockhoefs nicht mehr erhallten, das Siegel enthielt 6 Schrägbalken.
- 1400 Januar 3. Sonntag. Diedrich van Vondern, geheissen
van der Hoven gibt seine
noch unmündigen Hörigen Fien und Merten, Kinder der Gertrud van den
Brinke, frei und übergibt sie der lieben Frau zu Osterfeld in der
Kirche. Diese sollen der Kirche für die Beleuchtung jährlich auf
der St. Martins Messe 2 Pennige Zins, wenn sie mündig geworden
sind, geben usw. Zeugen waren Hinrich Brockhof, Henrich von Bermen,
Dietrich Reep und Alef Reep, Gebrüder, Hannes Unterberg, Hannes
Rodeland, Dietrich der Cüster. Es siegeln neben Diedrich van
Vondern, Heinrich Brockhof und die Brüder Diedrich und Alef Reep.
- Orig., Pgt., 3 Siegel erhalten.
[bearbeiten] 15. Jahrhundert
- 1405 Juni 15 (ipso die beate viti mart.) Gherit van der Hoven
gibt auf Rat seines Weibes Lisebethen onser vrowen in die kerke van
Oestervelde in dat Beluchte 2 Stück Land by Stockempes wissche und
erhält dasselbe zurück von Henniken Rodelant, Ratmann der Kirche zu
Osterfeld, gegen eine jährliche Abgabe von 1 Scheffel Hafer. Weil
Gherit kein Siegel hat, so hing sein Siegel an auf Ersuchen
Diderike van der Hoven.
- Orig., Pgt., Siegel abgefallen.
- 1406 Nov. 25 (ipso die beate katherine virginis). Gherit Kiff
gibt den spyker, den er gezimmert hat oppe den kerchhove toe
Oestervelde, onser vrowen in dat belucht der kerken to Oestervelde;
derselbe gewinnt den Speicher wieder von henniken Rodelande, der
een raetman is der kerken toe Oester¬velde, gegen Erbzins. Er will
dafür geben alle Jahre auf Martini fünf Viertel Wachs; unter
derselben Abgabe soll der Speicher auch auf seine Kinder übergehen;
nach deren Tode können die Raetluede der Kirche frei darüber
verfügen. Als Zeugen waren zugegen Hinric Broechof, Dyderic van der
Hoven, Johan Temmynchof z. Zt. ein Raet des Herrn Dideric van der
Marke, Dideric die Coster u. a. Weil Gherit kein Siegel hat, so
hängen ihr Siegel an Hinric Broechove und Johan Temynchove.
- Orig., Pgt., ein Siegel abgefallen, das zweite fast völlig zerstört.
- 1421 Jan. 6. Johann in den Bomgardten erhält gegen eine Summe
Geldes 3 Morgen Land von den Werkmeistern des Essener Münsters
Hinrich van dem Purt und Evert op der Scholen. Äbtissin Margarete
von der Mark, Heilwich von Ronnenbergh, Pröpstin usw. und das
Capitel des Essener Stifts stellen die Urkunde aus.
- Abschrift auf Papier.
- 1423 Sept. 27 (auf Cosmas und Damianus Dach). Johan von Horle,
geheyten Duyst, Richter zu Essen bekundet, daß Aleff van
Wynkelhusen eine Erbrente von twe gude overlentsche rynsche güldene
geldes, guyt van golde ond recht van gewichte, an Arnd Schechten,
burger to Holte, verkauft habe, alljährlich auf Martini zu bezahlen
aus seinem Gute, geheyten dat kotenvelt, gelegen im Gerichte von
Essen. Zeugen: Hinric Sunderlant und Melis Hocke, geschworene
Fronen, Hinrich van der Marke, Didrich van Moers, Johan Vyncke,
Johannes Schrüver geheiten Coster, Gerichtsleute.
- Orig., Pgt., Siegel des Richters und Aleff's van Wynkelhusen,
beide erhalten.
- Dazu gehört als Transfix 1 Urkunde und zwar von 1483, 1482, bestätigen die Schöffen von Holte dasselbe.
- Orig., Pgt., Siegel des Richters und Aleff's van Wynkelhusen,
beide erhalten.
- 1432 (Urkunde vermißt, nur der folgende Wortlaut überliefert)
Wir, Dietrich von Gottes Gnaden, der Heiligen Kirche zu Köln
Erzbischof, des Heiligen Römischen Reiches in Italien Erzkanzler,
Herzog von Westfalen und zu Engern . . . tun kund allen Leuten, daß
Wir unsern Untersassen zu Bottrop solche Gnade und Freiheiten getan
haben, daß alle diejenigen, die des Jahrs auf ihren Jahrmarkt
kommen und abhalten, mit ihrer Habe Geleite haben sollen, sofern
sie um Schutz und Geleite ersuchen sollten, und zwar nächstentags
vor dem Jahrmarkt, während der folgenden Nacht und und des
Jahrmarkttages, damit alle Böswilligkeiten und Nachstellungen
ausscheiden. Zu Urkunde dessen haben Wir Unser Siegel an diesen
Brief gehängt. Dorsten anno 1432.
- Kopie von 1870.
- 143(9?) Vor den 2 Schöffen von Wesel, Peter Snackert und
Heinrich uppen Brincke, gibt Fenne, Tochter des verstorbenen Johann
Plaeten für sich und ihre Schwester Stine dem Henrich Halverongh
und seinem Weibe Swene, der Schwester von Fenne und Stine, ihren
Anteil an einem Hause mit Hovestatt und Zubehör in Wesel zu eigen.
- Orig., Pgt., linke untere Ecke fehlt. Transfix zu 1440.
- 1440 März 21 (ipso die Benedicti abbatis). Herman Slangenhol,
Richter zu Bottrop, sowie die Gerichtsleute hannes to Eckinckrade,
hinryck Smyt, henken Brunes soen und der geschworene Vrone Herman
Dorpman beurkunden, daß hinridc Schulte ten Nyenhuys, sein Sohn
Herman und dessen Frau Aleid verkauft haben dat Calveram, das unter
hat Her Johan Schumet, an die Kirche to Ostervelde (Kirchmeister
Engelbrecht yn den Braemhave und Diderich Kelleken).
- Orig., Pgt., das Siegel des Richters (eine Schlange zeigend)
ist nicht mehr vorhanden.
- Rückseite: Kalverams Kotten betreffend, gelegen im Bottroper Sipen. Juni 1959 findet sich noch auf der Rückseite: a) Kalverams Guth betreffend, b) Sabbatis XX1III februarii exhibitio (...) acta.
- Orig., Pgt., das Siegel des Richters (eine Schlange zeigend)
ist nicht mehr vorhanden.
- 1440 April 9 (am Samstag nach der Oktav von Ostern). Vor den
Schöffen von Wesel, Steven van den Ryn und Henrich uppen Brincke,
verkaufen Henrich Halverongh und die Töchter des Johan van
Buedenrad genannt Plaete, Fenne, Stin und Assel an Peter Dapper
geheißen Sancten ein Haus mit Hof und Zubehör.
- Orig., Pgt., — Mit 3 Transfixen von 1443, 1453 und 14(39?). Mit 5 Siegeln insgesamt.
- 1443 Februar 15 (am Tage nach dem Märtyrer Valentin). Vor den 2
Schöffen von Wesel, Evert Wyttynck und Dietrich von Louven,
verkauft Peter Dapper, geheissen Sanctus, an Henrich Ketelhuet ein
Haus mit einer Hovestatt und Zubehör in Wesel.
- Orig., Pgt., — Transflx zu 1440.
- 1453 Okt. 18 (am 5. Wochentag, Lukastag) Vor den 2 Schöffen von
Wesel, Steven von Duven und Steven Peech, verkaufen Gerit von
Hevell und Jutte sein Weib, ehemalige Witwe des soligen Ketelhuet,
an Henrich van Averbeeck ein Haus mit seiner Hovestatt und Zubehör.
- Orig., Pgt., 5 gut erhaltene Siegel hängen an. — Transflx zu 1440.
- 1463 Nov. 29 (Dienstag nach St. Cathrin). Vor Johan van
Steinhuys und 11 anderen Ratsherrn von Essen bekennen Evert
Brinkman, Tymerman und seine Frau Bybbe, daß sie eine Erbrente aus
ihrem Hause genannt Kerstens Haus am Tore in der Viehofer
Bauerschaft gegen eine Summe Geldes verkauft haben an Wenemar
seligen Kersten Kradenpotes Sohn und seiner Ehefrau Greite.
- Orig., Pgt., großes Siegel der Stadt Essen, gut erhalten, hängt an.
- 1476 März 4 (am 1. Montag in der Fasten zu Osterfeld in der
Kirche). Diederich van der Hoven und seine Frau Grete geben zu
Osterfeld in der Kirche ein Stück Land, gelegen in den Wertvelde
nächst bei Beckers Land und mit einem Ende auf das Eschebruch
schießend an die Kirche in Osterfeld auf ewige Zeiten.
- Orig., Pgt., mit Siegel Diederichs van der Hoeven. Gut erhalten.
- 1481 Februar 27 (Dienstag nach St. Mathias Apostel). Vor dem
Richter Johan Sevenair zu Essen verkauft Rutger opten Berge eine
Erbrente von 3 Malter Korn aus seinem Gut opter Becke und aus der
Mühle optem Berghe an Johan Huysman. — Zeugen Johan Buttenbrock,
Gerichtsvrone. Dietrich von Twengeberg gen. Stiners, Bürgermeister
zu Essen. Herman Steinen, Johan Saffenberg, Rainert Schommecker,
Standgenossen des Gerichts.
- Abschrift der Urkunde auf Papier.
- 1482 Dez. 30(?) (Montag nach des Heiligen Kristdage). Die
Schöffen zu Holte, Gerlach Sliter und Conrad Ryman bekunden, daß
Geryd then Pasch und seine Frau Katryn eine Rente aus dem Gute
Katenveldt im Gerichte Essen an die Kirche in Osterfeld, den
Kirchmeistern Bruen van dem Braemhave und Wessel to Vondern
verkauft haben.
- Orig., Pgt., Siegel (halb zerstört) hängt an.
- Bestätigung von 1423.
- Orig., Pgt., Siegel (halb zerstört) hängt an.
- 1483 Jan. 23 (Donnerstag nach St. Agnes). Johan von Sevendair, Richter zu Essen, bekundet, daß Gerydt then Pasch und dessen Frau Kathrine diese Rente verkauft haben an die Kirche zu Osterfeld. Kirchmeister: Bruen van dem Braemhave und Wessel to Vondern. Orig., Pgt., Siegel des Richters hängt an. — Transflx zu 1423.
- 1484 Dez. 2 (Donnerstag nach dem Feste des Apostels Andreas).
Henrich Smelinck und seine Frau verkaufen vor dem Richter Johan van
Sevendar in Essen ihr ganzes Gut geheißen die Hulsbecke im Gericht
Essen, gelegen bei dem Lappenboeme, das Dirich Lipperheide
unterhat, an den Vicar Antonius Romeisberg von Borbeck für den
Gottesdienst u. Memorien.
- Orig., Pgt., Urk. Siegel des Richters abgefallen.
- 1486 April 23 (Cöln, Sonntag Cantate [4. Sonntag n. Ostern]).
(Urkunde vermißt, nur das Regest erhalten) Erzbischof Hermann von
Köln erlaubt dem Diederichen von der Knyppenburch, eine Windmühle
bei der Knyppenburg zu bauen unter dem Vorbehalt des Widerrufs, im
letzterem Falle sollen die Baukosten ersetzt werden. Die Mahlgäste,
die zu den erzbischöflichen Mühlen im Veste Recklinghausen gehören,
dürfen von diesen nicht abgezogen werden.
- (Aus: Beiträge zur Geschichte der Gemeinden Bottrop/Osterfeld, hrsg. v. Frie. Jg. 1, 1918, S. 14).
- 1487 Aug. 17 (Freitag nach unserer Lieben Frauen Tag). Die
Essener Äbtissin Sophia van Gleichen überträgt dem Godert, seligen
Johans op ter Worde Sohn, ihren Kotten zu Osterfeld bei der Kirchen
zu einer freien, unhuldigen Hand sein Leben lang gegen jährlich
sechs Wyttpennynge an den Oberhof zu Borbeck, zu dem er gehört. —
Zeugen: Dietrich Pauwes, Hofesvrone, Bernt bei dem Have, Johan bei
dem Have, Hotte to Mollau und Bruyn Koyke, Hofesgeschworene des
Hofes Borbeck.
- Orig., Pgt., das Siegel ist abgefallen.
- 1491 Juli 13 (Auf St. Margareten Tag). Der Richter Johan
Lemmen, die Schöffen Derich Overbroeck, Johan hyligen Snyder, Johan
Osterveide, Schöffen und sämtliche gemeine Schöffen des Gerichts zu
Hamborn bekunden, daß vor ihnen und dem Gerichtsboten Göz op der
Straten Johan Scheper zu Hamborn einen Schuldbrief von 19 rhein.
Gulden dem Herman Moelner und Herman Roebkamp, Kirchmeistern zu
Osterfeld übergeben habe, der auf den seligen Johan Hystveld und
Herman op der Stroeten lautet, zum Besten der Viekarie des
Katharinen-Altares in der Kirche, der neulich gestiftet und
fundiert wurde.
- Orig., Pgt., vom 1. Siegel nur 1 Bruchstück, das 2. ist erhalten.
- (1491—1503) undatiert. Theodoricus von Gerechte und Johannes
Varenkamp, Presbiteri (Hilfspfarrer) der Kölner Diözese,
Testamentsvollstrecker des verstorbenen Osterfelder Pastors Johan
Ostervelt erklären, daß Herman Slangenhoel, Presbiter und Notar der Kölner Diözese, 3 Malter
Weizen Bottroper Maßes und 2 rhein. Gulden aus den Gütern Conrads
von der Hove, die der genannte Pastor in seinem Testament dem
Katharinen-Altar in der Osterfelder Pfarrkirche vermacht hatte, den
Osterfelder Kirchmeistern Herman Molner und Herman Rovekamp für den
genannten Altar übertragen habe.
- Orig., Pgt., das untere Viertel des Siegels fehlt.
- 1495 Juli 25 (op sunte Jacobs dach. Wenemar Schomeker, Sohn des
verstorbenen Kerstken Kradenpotes, und seine Frau Grete verkaufen
dem Johan Kerstken oder Varenkamp geheißen, gegen eine Summe Geldes
eine jährliche Rente von 5 Schillingen, die sie dem Zimmermann
Evert Brinkman abgekauft hatten durch einen Principalkaufbrief.
Johan Kerstken gibt diesen Rentenbrief dem Katharinenaltar für
einen Altaristen oder Rektor zur Lesung einer Messe weiter. Wenemar
Schoemeker und seine Frau bitten die Kirchmeister von Osterfeld,
Herman Rovekamp und Herman Molner, um Besiegelung dieses Briefs mit
dem Kirchensiegel von Osterfeld, die das auch taten.
- Orig., Pgt., das Siegel ist gut erhalten.
- 1500 März 16 (Montag nach dem Sonntag Reminiscere). Dietrich
und Arnt Kyff verkaufen an Goirdt zu Bermen einen Kotten zu
Osterfeld neben dem Friedhof gelegen, genannt das Hoppenhaus. Die
Essener Äbtissin Meinard von Overstein bestätigt den Kauf mit ihrem
Hofesschulte Johan Kinken des Hofes Borbeck, zu dem der Kotten
gehörte.
- Orig., Pgt., mit rotem Siegel.
- Rückseite: Hoppenhuis Kattenstedde und Gerechtigkeiten in der Vicarie zu Osterfeld zuständig.
- Orig., Pgt., mit rotem Siegel.
- 1500 März 31 (Dienstag nach Laetare). Ambrosius von Westerholt,
Richter zu Recklinghausen, beurkundet, daß Herman Rovekamp, Herman
Moelner und Berndt in dem Velde, Verwahrer der hl. Jungfrau
Katharina zu Osterfeld, erklärten, daß sie den Brüdern Wilhelm und
Rutger van der Knyppenborg für 53 rhein. Gulden gestattet haben den
Rückkauf von 5 Maltern guten, harten Schuldkorns, halb Roggen und
halb Gerste, jährlich auf St. Petri ad cathedram zu zahlen aus
Unterbergs Gut und aus dem Gute to den Plancken (Plankermann) und
aus ihren sämtlichen Erben u. Gütern an den Altarista zu
Oistervelde.
- Orig., Pgt., oberer Teil und rechter Teil des Siegels des
Richters fehlt. Es zeigt 3 Hasenköpfe, Umschrift: von Westerholt.
- Rückseite: 5 Malter harten Schuldkorns, Rogge u. Gerste aus dem Gute Underberg.
- Orig., Pgt., oberer Teil und rechter Teil des Siegels des
Richters fehlt. Es zeigt 3 Hasenköpfe, Umschrift: von Westerholt.
[bearbeiten] 16. Jahrhundert
- 1501 Mai 10 (prope castrum Knippenborgh).
Notariatsinstrument. Notar Johannes de Assindia clericus, fertigt
ein Instrument aus, nach dem validus vir Wilhelmus de Knippenborgh
tria maldria siliginis et ordei ex bonis Underberg ad altare sancte
Katherine in Oistervelt schenkt zu einer wöchentlichen
Samstagsmesse, sowie dieselben geschenkt hatte seine Mutter Rorica
für das Seelenheil seines Vaters. Herman Rovekamp und Herman Molner
waren damals provisores ecclesie in Oistervelt et dicti altaris.
Zeugen: Franco Sartor et Hinricus optem Berghe.
- Nachschrift: Theodoricus toe Underbergh possessor huius curtis
dictae erkennt diese Überweisung an und verpflichtet sich, die
Abgabe regelmäßig zu entrichten.
- Orig., Pgt.
- Rückseite: Underberg, von Knippenburg geschonken an die vicarie, komt aber nichts davon.
- Orig., Pgt.
- Nachschrift: Theodoricus toe Underbergh possessor huius curtis
dictae erkennt diese Überweisung an und verpflichtet sich, die
Abgabe regelmäßig zu entrichten.
- 1501 Mai 10 (ante portam knyppenborgh). Notariatsinstrument.
Johannes de Assindia, clericus, fertigt ein Instrument aus, nach
dem Hermanus Molner und Hermanus Rovekamp in Oistervelt provisores,
den Brü¬dern Wilhelm und Rotger de Knyppenborgh für 20 rhein.
Gulden die Wiederlöse gestatten duarum maldrorum siliginis mensure
Bortropensis ex suis bonis dictis to Underbergh venditorum. Die
Gebrüder von Knyppenborch lassen sich dieses Instru¬ment
ausstellen. Zeugen: Franco Sartor und Hinricus op den Berghe.
- Orig., Pgt.
- Rückseite: Dua maldria siliginis ex haeredio Underberg ad altare St. Catharinae in Ostervelt. — Instrumentum. . . validorum Wilhelm! et Rotgeri de Knyppenborch.
- Orig., Pgt.
- 1502 April 14 (auf Donnerstag nach dem Sonntag misericordia
Domini). Äbtissin Meyne von Overstein, Pröpstin Margarete v.
Bichlingen, Dechantin Anna von Kriechingen, die Küstersche Agnes
von Bichlingen und sämtliche Kapitelsfrauen des Stiftes Essen
bezeugen, daß sie zu Ehre Gottes und der hl. Maria und Katharina
gestattet haben, daß die Kirchmeister zu Osterfeld das Hoppenhaus
und ein umzäuntes Scheffel Saatland, gelegen an dem Kirchhof zu
Osterfeld, das zum Borbeoker Hof gehörte, bezimmern und eine
Wohnung darauf bauen für einen Priester des Katharinenaltars; der
Vikar soll hier wohnen und das Grundstück besitzen unter
Beibehaltung der früheren Abgaben an das Stift.
- Orig., Pgt., 1 Siegel der Äbtissin hängt an, das andere des Kapitels ist abgefallen.
- 1503 März 17 (am Tage der hl. Gertrud). Conrad von Hanxlede,
Hofesrichter, Schelis to Krumpen und Johan ther Eninckhoerst und
sämtliche gemeinen Hofesgeschworenen des Hofes zu Beck, wie Bemdt
van Hassel, Hofesbote, beurkunden, daß vor ihnen Hinrich van der
Hoven then Averhues und seine Frau Katharina erklärten, daß sie dem
Katharinenaltar in der Kirche zu Osterfeldt ein Erbe und Gut
schenken, genannt op dem Kreyenberch, gelegen in dem Kirchspiel und
Gericht zu Beck im Bifang, gehörend zum Hof zu Beck mit
Einwilligung der Junfer Katharinen van der Hove, Hinrichs Schwester
und sämtliche Kinder und Erben (der) Fyen van Lypperen.
- Orig., Pgt., das Siegel am oberen Rand etwas beschädigt.
- 1503 April 11 (Dienstag nach Palmtag). Wir, Meine von
Overstein, Äbtissin des freien Stifts Essen, tun kund und bekennen
für uns und unsere Nachkommen, daß wir Herrn Johan Wynken
[Priester] behandet haben auf Lebenszeit mit dem Kaeten genannt das
Hoppenhuis, gelegen zu Osterfeld, gehörend in unseren Hof Borbeck;
behandet auf Lebenszeit d. h. so lange als er St. Katharinen Altar
in der Kirche zu Osterfeld besitzt, unter Beibehalt von Pacht und
Dienst an das Stift wie von altersher gewohnt. Die Urkunde wurde
dem Kirchenvorstand zu Osterfeldt übergeben. Die Äbtissin hängt ihr
Siegel an diesen Brief.
- Orig., Pgt., Siegel erhalten.
- 1503 Aug. 7. Der Notar Johannes de Assindia beurkundet, daß vor ihm Johannes van der Hoeve, Sohn des verstorbenen Hinricus van der Hoeve, erklärt habe, er habe für eine Geldsumme die Jahreseinkünfte eines Gulden aus seinen Besitzungen im Essener Gebiet, die Johannes Schetter bebaut und aus seinen sonstigen Gütern dem Herman Molner und Herman Rovekamp, Kirchmeistern in Osterfeld, zum Besten der Kirche verkauft. Zeugen: Johann de Lapide in Ostervelt und Johann Ryman.
- Orig., Pgt.
- 1504. Conrad von Hanxlede, Richter des Hofes in Beck
beurkundet, daß Henrich van der Hoven und seine Frau einen (?)
Malter Roggen geben aus dem Gütchen op den Creyenberch, das Arndt
opten Kreyenberch in Gewinn hat, gelegen in dem Byfang, auf den
Katharinenaltar in Osterfeld. Wiedereinlösung soll den Kindern der
Fyen van Lipperen gestattet sein. Anwesend Tzelis op den Vorst und
Johan Eninckhorst, Berndt von Hassel, Hofesleute.
- Papierurkunde, Abschrift.
- 1505 Januar 23 (auf Haus Hove). Der Notar Johann Crispiam von
Essen bekundet, daß dem Konrad von der Hove, Sohn des Heinrichs von
Hove von den Provisoren der Kirche in Osterfeld, Herman Moelner und
Herman Rovekamp, der Rückkauf eines von ihm verkauften Gulden
gestattet wird. Zeugen: Heribert von Mendis und Gerhard Schmidt
(faber).
- Im gleichen Jahr erklärt vor demselben Notar am 6. Februar
Heinrich von Hoeve, daß er den verkauften Gulden in 2 Jahren wieder
zurückkaufen werde. Zeugen: Jacob Huverim (?) und Henricus
Hesehusen.
- Orig., Pgt., mit Notariatszeichen.
- Im gleichen Jahr erklärt vor demselben Notar am 6. Februar
Heinrich von Hoeve, daß er den verkauften Gulden in 2 Jahren wieder
zurückkaufen werde. Zeugen: Jacob Huverim (?) und Henricus
Hesehusen.
- 1506 Mai 23 (Samstag nach dem Sonntag voce in iueundidatis).
Vivianus Lipperheide und seine Frau Engele bekennen vor Johan
Steinwech, Richter zu Recklinghausen, verkauft zu haben jährlich 3
Malter Roggen an die Kirchmeister von Osterfeld, Herman Rovekamp
und Franken vor der Brücke, für den Katharinenaltar zu Osterfeld
aus ihrem Gute dem Brockhoff in Osterfeld, Gericht Recklinghausen,
das Bernd Stoeckman unter sich hat. Heinrich van der Hove to den Overhuis
und seine Frau Kathrin bürgen mit sämtlichen Gütern. Herman
Reckman, Vrone des Gerichts; Gerichtsleute: Wenemar von der
Hembeck, Rutger Sprute, Johan Moeler.
- Kopie auf Papier durch den Notar Wenemar Andree von Essen.
- 1508 Dezember 6. Der Altarista der Katharinen-Vikarie in
Osterfeld, Johannes Winandus berichtet, daß Herman Rovekamp aus
Osterfeld alle Einkünfte aus dem Brockhofe, den jetzt ein gewisser
Bernhard Stockman alias Brockhoff bewirtschaftet, für 66 Duisburger
Florenen von Henrich Lipperheide erworben zum Nutzen und Gebrauch
des Katharinenaltars in Osterfeld. Außerdem verspricht Herman dem
Johanes jährlich einen Arbeitstag gewohnter Arbeit. Zeugen:
Hinricus van der Hoeve, Hinricus op dem Berge, Hinricus op dem
Hoeve. Diese Kopie ist durch den Notar Wenemar Andree von Essen
eigenhändig angefertigt worden.
- Urkunde auf einem Blatt Papier.
- 1509 März 8 (auf dem Kirchhof in Osterfeld). Der Notar Johannes
von Essen bekundet, daß vor ihm Johannes Bovenstorpes, Pfarrei
Osterfeld, mit Einwilligung seiner Frau Mechtildis 4 Malter Weizen
(Roggen ?), Osterfelder Maß, für sein Seelenheil geschenkt
hat. Der Vikar des Katharinenaltars in Osterfeld, Johan Wynandi,
verspricht für sich und seine Nachfolger einmal wöchentlich eine
Messe für die Verstorbenen zu lesen und zwar am Dienstag. Zeugen:
Herman Winandi, Henrich op ten Berge.
- Orig., Pgt., mit Notariatszeichen.
- Rückseite: Continet 4 maldria siliginis ex praedio Storp in Osterfeld ad altare S. Catharinae vig. speetant.
- Orig., Pgt., mit Notariatszeichen.
- 1513 Mai 30 (op gudensdag na dess hilligen sacramentz dage)
Wessel van dem Loe tauscht mit der Vicarie St. Catharine in
Oistervelde Land. Er gab ein Stück Gartenland, gelegen in Osterfeld
zwischen dem Brinkhof und Haus und Hof der Catharinen-Vikarie, die
z. Zt. Johanes Winandi in Besitz und Gebrauch hat, zwischen einem
Zubehör der Beckhove und der Straße; dasselbe gehörte zu dem Gute,
das Hinrich Oistervelt und dessen Frau Aelheyl von Wessel van Loe
zu Gewinn haben, der Tausch geschah mit deren Einwilligung. Dafür
erhielt Wessel von dem Altaristen Vikar Johannes Wynandi, Henrich to den
Overhues, einem Stifter des Altares, Henrich op den Hove und
Herman vur der Brügge, Osterfelder Kirchmeistern und sämtlichen
Kirchspielsleuten ein Stück Saatland, gelegen bei der Dornenhecke
zwischen Land des neddersten Bruggen Land, der Vikarie St.
Catharine und des Pastors Kamp achter der Wedeme.
- Orig., Pgt., Urkunde mit Siegel des Wessel.
- 1516 Juni 24 (am Tage Johannes des Täufers). Johan op dem
Steynhaus und seine Frau Gertrud kaufen von den Kirchmeistern der
Osterfelder Kirche, Henrich op den Hove und Herman vor der Bruggen
für 25 rhein. Gulden ein Stück Land, gelegen hinter der Varenhorst
bei der Heide zwischen dem Lande, gehörig in die overbrügge, die
Herman vur der Bruggen und seine Frau Katharina unterhatten, mit
einem Ende schießend op dey goltkiste. Das Geld wurde to der
Tymerunge des Chors zu Oistervelde zur Lohnzahlung für die
Maurermeister verwandt. Nach dem Tode der Käufer soll das Land zur
Hälfte für das „Geloechte" (Geleuchte) der Osterfelder Kirche und
die andere Hälfte für den Katharinen-Altar in derselben Kirche
verwandt werden. Die Kirchmeister sollen das Land verpachten und zu
gleichen Teilen die Pacht mit dem Altaristen und zeitlichen Rektor
teilen. Henrich van der Hoven to den Overhuess hängt auf Wunsch
sein Siegel an.
- Orig., Pgt., Urkunde mit dem Siegel.
- 1516 Dez. 6 (Nikolaustag). Der Hofesrichter des Hofes zu Beck,
Konrad von Hanxlede, Schelys to Krumpen, Berndt op dem Schopstall
und sämtliche Hofesgeschworenen des Hofes zu Beck bekunden, daß vor
ihnen Hotte van Lipperen und Lyse seine Frau, Herman van Lipperen
(u. a.) erklärten, daß sie das Gütchen geheyten op den Kreyenberch,
gelegen in dem Kirchspiel und Gericht von Beck, zum Besten der
Catharinenvikarie in Osterfeld schenkten. Das Gütchen hatte früher
die (Sophia) van Lipperen nach dem Tode ihres Mannes Konrad mit
Zustimmung ihrer genannten Kinder an die Jungfrau Katharinen to den
Overhuess auf Wiederlöse verkauft. Damals hatten Henrich van der
Hoven then Averhuis und seine Frau Katharina, das Gut dem
Katharinenaltar schon geschenkt, jetzt vermachten es auch die
Obereigentümer der Kirche.
- Orig., Pgt., mit Siegel des Konrad von Hanxlede. (Vgl. Regesten v. 1503 u. 1504).
- 1520 März 12 (am St. Gregors Tag). Vor dem Mülheimer Richter
Godart van der Haer, den Geschworenen und dem Gerichtsboten bekennt
Rutger op der Heyden mit seinen Kindern an Herman Rubenkamp ein
Stück Land, gelegen in dem Kirchspiel und Gericht zu Mülheim (Ruhr)
verkauft zu haben.
- Orig., Pgt., mit dem Siegel des Richters (Vgl. Regest von 1557).
- 1520 Versammlung aller Kirchspielsleute von Osterfeld 1520 auf
dem Steinhaus zur Beratung und Festlegung der Weiderechte der
Schafe auf dem Bruch nach altem Recht wie es ihre ältesten nämlich
Herman Rovekamp, Johan Bovenstorp, Henrich van der Hove, Herman
Schomeker, Berndt to dem Brockhove von ihren Eltern und Voreltern
Zeiten noch kannten. Die Schafe sollen nicht gehen op den brocken
nach St. Gertrudis Tag, die Zäune sollen gemacht sein auf St.
Jordens Tag, damit niemand Schaden leide bei Strafe von 1 Pfd Wachs
für das Licht in der Kirche.
- Geschrieben auf einem Pergamentstreifen, doppelseitig.
- 1523 Nov. 12 (am Tage des hl. Bischofs Kunibert). Herman vur
der Bruggen und seine Frau Katharina bezeugen, daß sie von Gosen
Klumpenmekers und seiner Frau Elsken einen Geldbrief über einen
Gulden jährlich gekauft haben für ein Stück Land, das in dem Bifang
im Gericht von Holte liegt nach Inhalt des Prinzipal-Hofesbriefes.
Sodann haben sie diesen Kaufbrief an Johan von dem Stene, Verwahrer
der Kirche zu Osterfeld und Johann Wynandi, Vikar des St.
Katharinenaltars, zum Besten des Pastors und des Vikars übergeben.
Beide sollen dem Küster davon 5 Albus geben, das andere sollen
Pastor und Vikar teilen. In den Fasten sollen dafür beide des
Abends unserer lieben Frau Lob singen und der Küster soll läuten
und mitsingen. Kirchmeister: Hinrich op der Hove und Herman
Eschenbroeck mit Kirchensiegel.
- Orig., Pgt., mit Osterfelder Kirchensiegel, rechts etwas beschädigt.
- 1526 Februar 19 (Montag nach dem Sonntag Invocavit). Hinrich
von Uhlenbrock, Richter zu Recklinghausen, beurkundet, daß vor ihm
und den Standgenossen des Gerichts im Jahre 1524 auf Mittwoch post
dominicam Exaudi die Osterfelder Kirchmeister Herman vur der Brügge
und Johan Steynhuys gekom¬men sind nach gerichtlichem Zuschlag auf
das Erbe und sämtliche Güter, die Vivianus Lipperheyde in diesem
Gericht besitzt, wegen 6 Malter Roggen jährlicher Rente. Da
Lipperheyde trotz Ladung durch den Gerichtsfronen nicht gekommen
ist, hat dieser Frone Herman Reckman, das Gut, Dreckguidt genannt,
gepfändet und davon 6 Malter Korn gekauft zu Gunsten der Kirche
usw. Zugegen waren Johan van Rynen, Johan Oesthoff, Wenemar
Scheiner, Herman Reckman, geschworener Frone.
- Orig., Pgt., mit dem Siegel des Richters.
- 1529 Juni 29 (auf St. Peter und Paul). Wessel van Loe, Henrick
und Borchard van der Knippenburg, Gebrüder, Henrick van der Hove,
die Kirchmeister Herman vor der Bruggen und Rotger op ten
Steynhuys, und sämtliche Kirchspielsleute von Osterfeld
präsentieren dem Goosen (Gosswin) Kock, Pastor von Osterfeld und
Bottrop, jure patronatus laicalis den Priester Dirich Molner in
Osterfeld, dessen Eltern den Altar bzw. das officium bei seiner
Gründung begifftiget und dotiert hatten als Nachfolger des
verstorbenen Vikars Johan Wynkens, Inhaber der Katharinenvikarie.
Der Pastor war Archidiaconus loci und hatte die Investitur
vorzunehmen.
- Orig., Pgt., Siegel des Wessel van Loe, Henrich van der Knippenburg, Henrich van der Hove. Das Siegel des Kirchmeisters ist abgefallen. Der Notar Johannes Doevelinck war zugegen in hac notatione et presentatione und hat geschrieben und unterschrieben.
- 1529 Juni 29 (auf St. Peter und Paul). Nachdem die Katharinenvikarie in Osterfeld vor verschiedenen Jahren gestiftet war mit Hilfe des gemeinen Kirchspiels und besonders einiger Personen, bestätigen jetzt Wyrych van Dhuyn, Graf zu Limburg und Falkenstein, Herr zu Oberstein und Broich, als Lehnsherr der Osterfelder Kirche, ferner die Brüder Ruthger, Henrich und Borchert van der Knippenburch sowie Gosswin Kock, Pastor, Rutger op dem Steynhuse und Herman vor der Brügghen, Kirchmeister, mit Wissen und Willen des ganzen Kirchspiels, besonders derjenigen, die als Principal-Anheuer und Stifter dazu berechtigt und befugt waren, die Vikarie mit sämtlichen Besitzungen und Einkünften nach Inhalt einiger Urkunden, die von den Kirchmeistern verwahrt werden. Zur Vermeidung aller Streitigkeiten wurde mit Wissen und Willen der Genannten, besonders der Stifter, folgendes festgestellt:
- Wyrych van Dhyn, Graf zu Limburg und einer von den Gebrüdern van der
Knippenburg, der das Haus Knippenburg zur Zeit des Vakanz
rechtlich besitzt, sollen Patronatsherrn und ordentliche
Lehnsherren der Vikarie sein. Sie sollen bei Vakanz abwechselnd
innerhalb 6 Monaten präsentieren einen der hl. Schrift kundigen und
gottesfürchtigen Priester oder einen Kleriker, in Osterfeld
geboren, der in Jahresfrist nach der Präsentation Priester wird.
Ist kein Kirchspielskind vorhanden, so sollen sie einen anderen
nach ihrem Gefallen präsentieren. Der Pastor soll den Präsentierten
einkleiden und dafür 2 Goldgulden nehmen. So hatte der Graf zu
Limburg jetzt zum 1. Male das Officium an Diedrich Mollener,
geboren in Osterfeld, verlehnt. Der Vikar soll verpflichtet sein,
jede Woche 3 Messen am Katharinenaltar zu lesen, jeden Sonntag eine
von der hl. Dreifaltigkeit, jeden Dienstag vom hl. Geist und jeden
Donnerstag vom hl. Sakrament, zudem an den Festtagen und Hochzeiten
Messe und anderen gebührlichen Gottesdienst in der Osterfelder
Kirche zu tun. Der Vikar soll in eigener Person residieren (d. h.,
er darf keinen Vertreter bestellen). Siegel: 1. Graf zu Limburg, 2.
Hinrich von der Knippenburg, 3. Pastor Kock, 4. Kirchensiegel der
Kirchmeister von Osterfeld.
- (Die Urkunde wurde in gleichem Wortlaut dreimal ausgestellt,
eine für Broich, eine für die Knippenburger und die dritte für die
Kirchmeister zu Osterfeld; zwei Anfertigungen sind im Pfarrarchiv
vorhanden). 1 Exemplar hat alle vier Siegel; beim anderen Exemplar
ist das Siegel des Pastors Kock abgerissen.
- Notiz auf einer der Rückseiten: Confirmatio altaris S. Catharine Virginis in Ostervelt per comitem in Broich esjusdem ecclesiae patronum laicalem.
- Notiz auf der Rückseite des andern: Gonfirmatio altaris S. Catharinae virg. in Ostervelt Reckl.
- (Die Urkunde wurde in gleichem Wortlaut dreimal ausgestellt,
eine für Broich, eine für die Knippenburger und die dritte für die
Kirchmeister zu Osterfeld; zwei Anfertigungen sind im Pfarrarchiv
vorhanden). 1 Exemplar hat alle vier Siegel; beim anderen Exemplar
ist das Siegel des Pastors Kock abgerissen.
- 1530 Mai 2. Montag. Der Notar Johan Dövelinck bestätigt die
Schlichtung eines Streites zwischen dem Herrn Oystervelt z. Zt.
Pastor zu Bottrop und Henrich van der Hove um ein Haus und Land op
der Becke. Ursprünglich war dies Gut ein Erbgut derer van der Hove
then Averhuis, die es verkauften an den Erben Henrik Lipperheyde,
von diesem kam es an den damaligen Pastor Oystervelt von Bottrop.
Von diesem wollte es Henrich van der Hove then Averhuis
zurückkaufen ohne daß er ein direktes Wiederkaufsrecht besaß. Man
einigte sich dahin, daß das Haus und Land an die Katharinenvikarie
geschenkt wurde. Beim Notar waren persönlich zugegen: Herman
Schomecker, Johan Bavenstorpe, Gerrit Schulte to Fundern, Schulte
op ten Hove, Joann op ten Venn then Broickhave, Herman Eschebrock,
Gerrit op ten Roebkamp, Henrik op der Becke. Als Zeugen Gerrit
Koster und Gerrit Schomecker
- Geschrieben auf Papier. Unterschrieben vom Notar Johannes Doevelinck.
- 1531 Febr. 22 (op dach und hochtyt Petri ad cathedram) Henrich
van der Hoeve und seine Frau Evert verkaufen an die Kirchmeister
von Osterfeld, Herman ten Rodelant und Henrick op der Beck eine
Rente von 3 Malter Roggen jährlich, Osterfelder Maßes für Licht und
Zimmerei der Kirche.
- Orig., Pgt., Siegel des Henrich van der Hoeve.
- 1532 Oktober 4 (Düsseldorf). Herzog Johan von Cleve und Berg,
Graf von der Mark und Ravensburg, schreibt an Henrich Wynbroick,
Richter zu Recklinghausen, daß er von Marcus van der Hoven, einen
Bericht über seinen Bruder bekommen habe. Der Herzog bemerkt dazu,
daß das Haus zum Overhuis samt Zubehör sein Lehen sei und er es zu
vergeben habe und daß deshalb der Prozeß nicht weiter fortzusetzen
sei, sondern er, der Richter, solle die Söhne an sein Gericht
verweisen, wo ihnen Recht zuteil werden solle.
- Schreiben auf der Vorderseite eines Papicrblattes.
- Auf der Rückseite: Unserm guden frundt Henrick Wynbroick, Richter to Recklinghusen. Rotes, aufgedrücktes Siegel abgefallen.
- Schreiben auf der Vorderseite eines Papicrblattes.
- 1532 Nov. 19 Dienstag (in der Osterfelder Kirche). In Gegenwart
des Notars Doevelinck bekunden Herman Schomecker, Bernt then
Broichhove, Gerrit Schulte to Vundern, Gerrit opten Roebkamp,
Schulte opten Have, Henrick opter Becke, Joan opter Venn, Henrich
Schulte to Ermelen und Joan vor der Bruggen, wie sie im Mai 1530 in
Gegenwart des verstorbenen Joan Bavenstorp und Herman Eschebroick
bekundet hatten: Als Streit zwischen dem Pastor genannt Oystervelt
und Henrich van der Hove (then Averhuys) wegen des Wiederkaufs
eines Stück Landes und einer Hausstätte opter Becke entstanden war,
die der Pastor im Besitz gehabt hatte und die van Hove einlösen
wollte, aber kein Wiederkaufsrecht beweisen konnte, wurde der
Streit dahin geschlichtet, daß der Pastor das Stück Land und die
Hausstätte mit Zustimmung des Herrn van der Hove der
Katharinenvikarie gab. Darüber sei eine Urkunde ausgefer¬tigt
worden von Johan Varenkamp. Von der Zeit an sei auch das Land und
die Hausstätte bis zum vorletzten Jahr im Besitz der Vikarie
gewesen. Zeugen: Gerrit Koester und Herman Roebkamp.
- Notariatsurkunde auf Pgt. mit Notariatszeichen. Diese Notariatsurkunde ist nochmals vorhanden in einer Abschrift auf Papier, sie ist aber nicht ganz vollständig, es fehlen die Zeugen.
- 1534 April 9. Die Schöffen zu Holte, Johan Stiter genannt
Pannemeker und Johan Geselschop beurkunden, daß vor ihnen Joan
Slyter genannt Hüls und seine Frau Heesken für eine Geldsumme
verkauft haben an Johan Baerl einen rheinischen Goldgulden aus
ihrem Haus, der am St. Nikolaus Tag fällig sein soll.
- Orig., Pgt., Schöffensiegel fehlt.
- Diese Notariatsurkunde ist nochmals vorhanden in einer Abschrift auf Papier, sie ist aber nicht ganz vollständig, es fehlen die Zeugen.
- Orig., Pgt., Schöffensiegel fehlt.
- 1534 April 9. Die Schöffen zu Holte, Johan Stiter genannt
Pannemeker und Johan Geselschop beurkunden, daß vor ihnen Joan
Slyter genannt Hüls und seine Frau Heesken für eine Geldsumme
verkauft haben an Johan Baerl einen rheinischen Goldgulden aus
ihrem Haus, der am St. Nikolaus Tag fällig sein soll.
- Orig., Pgt., Schöffensiegel fehlt.
- 1535 Juni 29 (Peter und Paul). Die Osterfelder Kirchmeister
Henrich opter Beeck und Herman Raelant und sämtliche
Kirchspielsleute verpachten den Kirchberg mit einem Stück Land auf
der kleinen Varenhorst an Henrich opten Berge, der jährlich 2
Malter Roggen Osterfelder Maßes dafür geben soll.
- Orig., Pgt., Kirchensiegel fehlt.
- Notiz auf der Rückseite: Gewinnbrief de ann 1535 betr. den Kirchberg.
- Orig., Pgt., Kirchensiegel fehlt.
- 1539 Mai 14 (Mittwoch im Kloster Eulinckhusen). Vor dem Notar
und Kleriker der Kölner Diözese Rotgerus van der Hove: Johan
Georgius de Balve rector altaris sive vicarie der hl. Catharina in
der Pfarrkirche zu Osterfeld constituit, creavit et solemniter
ordinavit den venerabilem virum dominum Marcum van der Hove,
gegenwärtiger Pastor in Borcken, zum Prokurator der
Catharinen-Vikarie in Osterfeld mit allen Rechten und Pflichten.
Zeugen waren im Kloster Eulinckhusen: (= Oelinghausen, Kr.
Arnsberg) Johan Stotken, praebendarius ibidem Georgius Piper in dem
Backhuse ibidem.
- Orig. Notariatsinstrument auf Pgt. mit Notariatszeichen.
- (Außerdem vorhanden eine Abschrift auf Papier ohne Notariatszeichen.)
- Orig. Notariatsinstrument auf Pgt. mit Notariatszeichen.
- 1539 Juni 23 (Montag vor St. Johan). Dirich Lipperheide,
Vivianus Sohn, bestätigt in einem Schreiben, welches Johan van der
Hove in seinem Namen und seinem Beisein geschrieben hat, durch
Unterschrift, daß er von den Kirchmeistern zu Osterfeld einen
Wiederkaufbrief über 2 Malter Roggen aus dem Drecksgut
zurückerhalten hat. Dieser Brief von den Vormündern der Kinder des
Vivianus Lipperheyde war der Osterfelder Kirche ausgestellt und von
Joan Steiwech 1482 besiegelt und in der Kirche aufbewahrt worden.
- Papierurkunde mit 2 verschiedenen Eintragungen:
- Quittung des Dietrich Lipperheyde und eine längere Notiz, wahrscheinlich von dem Osterfelder Kirchmeister.
- Papierurkunde mit 2 verschiedenen Eintragungen:
- 1540 Februar 20 (Freitag nach Invocavit). Die Kirchmeister von
Osterfeld Gerit op ten Robekamp und Herman in den Essenbroieke
verpachten auf Lebenszeit an Herrn Dirich Molner den halben
Kirchenkamp, der an der Sterkrader Heide liegt und mit einem Ende
auf die Gotteskiste schießt, gegen eine jährliche Rente von 6 Spint
Roggen Osterfelder Maßes; ebenso überlassen sie ihm den
Kirchenspeicher, gelegen auf dem Kirchhof der Osterfelder Kirche
gegenüber Hoppen Haus gegen 5 Viertel Pfund Wachs.
- Papier mit angehängtem Kirchensiegel:
- Notiz auf der Rückseite: Gewinnbrief für Dirk Molner, den Kerkcamp an der Starkeradischen Heide hängend betreffend.
- Papier mit angehängtem Kirchensiegel:
- 1540 Mai 7 (Freitag nach Herren Himmelfahrt). Dirk op dem Berge
bürgt für 20 Goldgulden, die sein verstorbener Bruder Johan op dem
Berge von den Kirchmeistem zu Osterfeld gegen Zinszahlung geliehen
hatte. Das Geld soll beim Bau der Kirche in Osterfeld verwandt
werden. (Schreiben an den Richter Heinrich von Uhlenbroick zu
Recklinghausen (1519—1540) von Dirk op dem Berge).
- Papier. Unterschrift: Dyrck up dem Berge.
- Urkunde vermißt, nur das Regest überliefert: ca. 1540. Die
Testamentsvollstrecker des verstorbenen Johannes Oistervelt,
Pastoris ibidem (die Priester Theodericus van Gerechte und Johannes
Varenkamp) bescheinigen, dass genannter Pastor ad altare ste
Catharinc in Ostervelt testamentarisch vermacht habe: reditus trium
maldrarum siliginis mensure bortorpensis et duorum florenorum
renensium, aus den Gütern des Conrad van der Hoeve zu bezahlen.
- Orig.,Pgt., Siegel hängt an.
- 1541 Mai 16 (Montag nach Sonntag Cantate im Mai zu Bottrop auf
dem Friedhofe). Der Notar Johan Bottermann bekundet: Herr Engelle
van Deventer, Vicecurat zu Bortrop, Henrick van der Knippenburg,
Wolther im Slangenhoilt und Dietrich in dem Randenbroick, beide
Diner meines gnädigen Herrn Coadjutors in dem Veste von
Recklinghausen, bekannten, daß sie bei Junker Johan op dem Berge
gewesen und von ihm vernommen, daß er von den Kirchmeistern zu
Osterfeld, Eschenbroick und Rovekamp und dem Osterfelder
Kirchspielsmann Roelanth 20 Goldgulden auf seine Bitte erhalten
habe, wovon er die jährlichen Zinsen an die Osterfelder Kirche zu
zahlen habe. Ebenso dem Pastor zu Welheim 12 Goldgulden. Dies alles
habe Johan op dem Berge, der schwer krank war, in seinem Testamente
niedergelegt. Den Kirchmeistern sollen die 20 Gulden nach seinem
Tode wieder ausgezahlt werden. So laut Testament des Notars Johan
Doevelinck, Pastor zu Horst. Zeugen des Notars Botterman waren:
Johanes Cord, Kleriker der Kölner Diözese und Henricus Koster zu
Bortrop.
- Notariatsinstrument, Orig., Pgt. mit Notariatszeichen: Signum
mei Johanis Bottermann.
- Abschrift der vorhergehenden Urkunde auf einem Papierbogen mit
falsch gelesener Jahresangabe von 1540 statt 1541.
Notariatszeichen.
- Anmerkung auf der Rückseite: Dieser Gewinn-Brief belangend 20 Goldgulden Kirchenrentenpension von Junker auf dem Berge.
- Abschrift der vorhergehenden Urkunde auf einem Papierbogen mit
falsch gelesener Jahresangabe von 1540 statt 1541.
Notariatszeichen.
- Notariatsinstrument, Orig., Pgt. mit Notariatszeichen: Signum
mei Johanis Bottermann.
- 1549 Februar 14 (am Tage des Bischofs Valentin). Die
Kirchmeister Johan Smedt und Herman Bavenstop zu Osterfeld
bekennen, daß sie mit Zustimmung des ganzen Kirchspiels von dem
Vikar der Catharinenvikarie in Osterfeld Dietrich Moelner 90
oberländische rheinische Coldgulden, kurfürstliche Münze bei Rhein,
empfangen haben, um die Kirche zu reparieren, bauen, zimmern und zu
restaurieren. Dieses Geld hatte Dietrich up dem Berge der
Catharinenvikarie zurückgezahlt (abgelöst). Die Kirchmeister sollen
dafür dem Vikar und seinen Nachfolgern an der Catharinenvikarie
jährlich 15 halbe Goldgulden Pension zahlen. Bei Ablösung der
ganzen Summe haben sie 90 Goldgulden zu entrichten. Auf Wunsch
hängt der Pastor von Osterfeld Christian op dem Hove sein Siegel
an, neben dem Kirchensiegel.
- Orig., Pgt., Pastorsiegel abgefallen, Siegel der Kirche etwas beschädigt.
- 1549 Februar 14 (am Tage des Bischofs Valentin). Johan Smedt
und Herman Bavenstorp, Kirchmeister der Pfarrkirche, beurkunden,
daß die verstorbenen Kirchmeister Herman then Radelande und Henrich
up der Becke, auch Verwahrer der Katharinenvikarie, mit Zustimmung
des ganzen Kirchspiels vor einigen Jahren 21 oberländische
rheinische Goldgulden kurfürstlicher Münze bei Rhein empfangen
haben für die Catharinen-Vikarie und diese an Henrich van der Hove
nach Inhalt einer besiegelten Urkunde, die in der Kirche mit
anderen Urkunden auf¬bewahrt wird, gegen jährliche Zahlung eines
Goldguildens gegeben haben. Die Kirchmeister haben das Recht der
Ablösung dieser Rente gegen eine Zahlung von 21 Goldgulden. Auf
Wunsch hängt der Pastor von Osterfeld, Christian up dem Have sein
Siegel an neben dem Kirchensiegeil.
- Orig., Pgt., Siegel des Pastors gut erhalten. Kirchensiegel fehlt.
- 1556 Mai 18. Diedrich van Barmen, genannt Lipperheyde und seine
Frau Maria von Bolswing tauschen mit Christian uff dem Hove, Pastor
zu Osterfeld und den nachfolgenden Pastoren mehrere Güter.
Lipperheyde gibt ab:
- sein Erbgütchen gnt. den Wessele Kamp (modo Timpen Kotten zu Osterfeld) mit dem Averschott der Heyde
- ein Stück Land op Rothoves Felde (im Klevischen)
- eine kleine Wiese auf dem Averbroick gnt. das Haverlandt
- eine Laicke, daneben gelegen.
- Er erhält vom Pastor die Kate ther Hülsbeck im Kirchspiel
Borbeck, Gericht Essen. Zum Unterpfande setzt Lipperheyde seinen
Hof thom Broickhave und alle seine Güter im Kirchspiel Oystervelde
und Bortrop. Zeugen waren Wessel van Loe, Droste zu Lymers und
Rotger Haick thor Hein als Kirchspielsleute.
- Orig., Pgt. Das Siegel der Lipperheyde hängt an. Das angezeigte Siegel des Wessel van Loe ist abgefallen. Eigenhändige Unterschrift: Maria van Bolswinge.
- 1557 Conrad Hettermann, Richter, die Schöffen und der Frone des
Gerichts zu Mülheim a. d. Ruhr bezeugen, daß in ihrem Gericht
Henrick op dem Ruebkamp und Herman op dem Ruebkamp erklärten, daß
ihr Vater dem Rutger op der Heyden, Geriss und Trynken seinen
Kindern ein Stück Land mit einem Garten im Kirchspiel und Gerichte
von Mülheim in der Honschaft van Dümpten abgekauft habe. Sie
übertragen die Hälfte des Landes und Gartens dem Osterfelder Pastor
Kerstken op dem Haeff, dem Peter Schölten to Armeil, Kirchmeister,
und den Mitkirchenmeistern und Vorstehern zum Nutzen der Kirche.
- Orig., Pgt., Gerichtssiegel abgerissen. (Vgl. Regest von 1520)
- 1558 Januar 2. Herman Rovekamp, wohnhaft im Kirchspiel Bottrop,
teilt nach zweimaliger Mahnung dem Christian up ten Hove, Pastor zu
Meiderich mit, daß er vor der Gräfin zu Styrum erscheinen solle und
einen Tag bestimmen möge, wo er ihm (dem Rovekamp) als Erben und
den Kirchmeistern von Osterfeld Bericht erstatten soll, wo er das
von Rovekamps Eltern geliehene Geld, das für die Weiterführung des
Gottesdienstes in der Osterfelder Kirche gegeben und an
Lipperheyden und anderen Ortern ausgeliehen (weiterausgeliehen)
worden war, geblieben sei.
- Abschrift des Briefes auf Papier. (Vgl. Regest von 1557)
- 1559 April 11. Henrich van der Hoven, Sohn Johan's, Droste zu
Huissen bezeugt, daß er den Kirchmeistern zu Osterfeld, Petern
Schulte to Armell und Johan op dem Steinhuiss, einen Goldgulden
verkauft habe aus seinen Besitzungen für 20 enckede rheinische
overländische Goldgulden, die Henrich von Rutgern Haecke empfangen
hatte. Die Kirchmeister sollen dafür jährlich 2 Messen lesen lassen
für den Stifter und die verstorbene Frau des genannten Haecke
Guerden van Bermentloe. Dafür soll der Pastor erhalten 3 Rader
Albus, der Vikar 2, der Küster 1 und jeder Kirchmeister 2 Albus.
Auf Allerheiligen soll der Pastor auf dem Predigdstuhl für sie
beten und 4 Albus erhalten. Die Kirche bekommt für Licht 2 Albus.
Für den Rest sollen die Kirchmeister Weizenbrot für die Armen
kaufen.
- Orig., Pgt., Urkunde mit 2 Siegeln! Henrich van der Hoven, der
auch unterschrieben hat, Johan van der Hoven thum Oeverhuiss.
Beide Siegel erhalten.
- Notiz auf der Rückseite: Haus zu Hove 1 Goldgulden jährlicher Rente an den Pastor, Cüster und Kirchmeister zu Osterfeld. (Vgl. Pfarrarchiv von Bottrop.).
- Orig., Pgt., Urkunde mit 2 Siegeln! Henrich van der Hoven, der
auch unterschrieben hat, Johan van der Hoven thum Oeverhuiss.
Beide Siegel erhalten.
- 1564 Nov. 17 (den siebten Tag Martini), Wessel vam Loe, Droste
zu Holte, Johan van der Hoven zum Averhuis, Wolter Hesehuiss,
Verwahrer in Slangenhoill, schlichten als Schiedsrichter
(Scheidesfreunde) einen Streit zwischen Henrich van der Hoven,
Drosten zu Huyssen und den Kirchmeistern von Osterfeld, Johan vor
der Bruggcn und Henrich (up ?) dem Worde und dem Kirchspiel um
ein Stück Land am Ende des Kusenbergs gelegen, das mit einem Ende
an den Kathagen up die Landwehr und mit dem anderen Ende in die
Heide schießt. Die Kirchmeister haben dieses Land mit dem Anschoit
in der Heiden dem Hinrich van der Hoven und seiner Frau Maria von
Erp zugesprochen und verpachtet. Als Erbgewinnung und Pachtung hat
Henrich einmal 22 Taler gegeben für ein Stück Wald. Zum andern
sollen Hove und seine Erben jährlich um Ostern 2 Scheffel Roggen
den Kirchmeistern und ihren Nachfolgern aus dem Lande geben. Die 2
Quart Wein aber sollen nicht mehr gegeben werden.
- Orig., Pgt. mit den erhaltenen Siegeln: a) Wessel vam Loe; b)
Johan van der Hoven; c) Henrich van der Hoven; d) Kirchensiegel der
Kirchmeister mit Transfix von 1595 mit 2 Siegeln.
- Notiz auf der Rückseite: Betrifft das Stück Landes so vur endes dem Kusenberge gelegen ist.
- Orig., Pgt. mit den erhaltenen Siegeln: a) Wessel vam Loe; b)
Johan van der Hoven; c) Henrich van der Hoven; d) Kirchensiegel der
Kirchmeister mit Transfix von 1595 mit 2 Siegeln.
- 1571 November 14. Schreiben des Kirchspiels Osterfeld an den
Rotger van der Hoven zum Overhaus, in dem mitgeteilt wird, daß sich
nach Prüfung alter Urkunden aus der Osterfelder (Kirchen-)
Archivkiste herausgestellt habe, daß Dirich von Dhun, Graf zu
Limburg und die Herren von der Knippenburg abwechselnd die
Patronatsrechte an der Katharinen-Vikarie auszuüben berechtigt
seien und daß die letzte Vergabung durch den Grafen geschehen sei
und nun einem Knippenburger zustehe. Diesen stehe das Vergaberecht
zu und mit ihnen möge sich Rotger von der Hove in Verbindung
setzen, wenn er glaube zur Collation befugt zu sein.
- Schreiben auf einem Papierbogen. Abschrift nach dem Original.
- Notiz auf der 4. Seite: Copia litterarum missarium (?) ad nobilem virum Rotgerum Hove zum Averhuiss de collatione vicariae St. Catharinae in Ostervelt.
- Schreiben auf einem Papierbogen. Abschrift nach dem Original.
- 1571 Dez. 6 (am Nikolaustage). Michael von der Knippenburg
bekundet, daß er nach dem Tode des Osterfelder Katharinenvikars
Dietrich Maliner das Neubesetzungsrecht habe und deshalb dem
Priester Johan Tilman aus der Kölner Diözese die Vikarie St.
Catharinen in der Osterfelder Kirche übertrage.
- Orig., Pgt., Siegel des Michael von der Knippenburg.
- 1571 Dez. 18. Ich Arnold Poith, Pastor zu Oersterfelt und
Bartrop (=Bottrop), bekenne in Kraft dieses, daß heute vor mir an
der Pastorien Widemhof zu Osterfeilt erschienen sind der ehrbare
Johan Telmans, Priester Colnisch Christentums und auch die ehrbaren
Herman Broickhoff, Henrich uff dem Berghe und Balthazar vür dem
Walde als Osterfeldische Kirchspielsleute, Nachbarn und Zeugen
gebreck eines Notarii:
- Der Priester Johan Tilman habe seine Praesentationsurkunde
vorgezeigt, von Michael von der Knippenburg rechtmäßig ausgestellt,
und um Investitur gebeten. Letztere habe so lange aufgeschoben
werden müssen, da die Pfarre auch gerade vakant gewesen sei und nun
mit ihm, Arnold Poith, besetzt sei. Er habe nun die Investitur wie
gewöhnlich vollzogen. Zunächst habe er den neuen Vikar in seinem
priesterlichen Gewände in die Kirche an den Altar der
Katharinenvikarie geleitet und ihm Kelch, Meßbuch und Meßgewand
übergeben, dann zu dem Vikariehaus und ihn durch Anfassen alles
dazu Nötigen von demselben und den Einkünften Besitz ergreifen
lassen. Ego Arnoldus Poith, pastor in Oesterfeld omnia et singula
sit facta et acta vera atestante hac manu mea propria.
- Orig., Pgt., mit Siegel des Pastors.
- Der Priester Johan Tilman habe seine Praesentationsurkunde
vorgezeigt, von Michael von der Knippenburg rechtmäßig ausgestellt,
und um Investitur gebeten. Letztere habe so lange aufgeschoben
werden müssen, da die Pfarre auch gerade vakant gewesen sei und nun
mit ihm, Arnold Poith, besetzt sei. Er habe nun die Investitur wie
gewöhnlich vollzogen. Zunächst habe er den neuen Vikar in seinem
priesterlichen Gewände in die Kirche an den Altar der
Katharinenvikarie geleitet und ihm Kelch, Meßbuch und Meßgewand
übergeben, dann zu dem Vikariehaus und ihn durch Anfassen alles
dazu Nötigen von demselben und den Einkünften Besitz ergreifen
lassen. Ego Arnoldus Poith, pastor in Oesterfeld omnia et singula
sit facta et acta vera atestante hac manu mea propria.
- 1571 Dez. 10. Herman Schoemecher und Herman Schulte zu
Arenbögel, Kirchmeister zu Osterfeld beurkunden, daß sie in
Gegenwart Herman Broickhoffs, Meister Johans Smyt, Henrich uf dem
Venne und der Kirchspielsleute zu Osterfeld dem Henrich uff dem
Berghe, dem Jungen, und seiner Frau Katharina verpachtet haben den
Kirchberg und die Varenhorst im Kirchspiel Oisterfelt auf
Lebenszeit, nicht länger, gegen 2 Malter Roggen jährlich nach
Dinslakener Maß.
- Orig., Pgt., mit dem Kirchensiegel der Kirchmeister (nur noch ein Rest vorhanden).
- 1578 Juli 8, Dienstag. Der Notar Herman Hesehaus bekundet, daß
vor ihm und den Zeugen Johan Passman, Herman Nabbenfeldt, Herman
Schulte zu Nienhuis (alle aus Bottrop) erschienen sind Michel von
der Knippenborg zur neuen Knippenburg und seine Frau Sibille
Fürsten¬berg und erklärt haben, daß Michael von der Knippenburg
freiwillig aus Zuneigung zu den Kirchspielsleuten in Osterfeld als
seinen Nachbarn sein Patronatsrecht an der Katharinenvikarie in
Osterfeld den Osterfelder Kirchmeistern Herman zum Rodelandt und
Johan uff der Becke und sämtlichen Kirchspielsleuten schenkt. Die
Kirchmeister sollen in Zukunft das ius patronatus laicalis ausüben
wie bisher das Haus Knippenburg.
- Orig., Pgt., mit gut erhaltenem Siegel Michaels von der
Knippenburg.
- Notariatsinstrument des öffentlichen kaiserlichen Notars im
Kölner Bistum Herman Hesehaus mit Notariatszeichen: H. H. Non
omnium dierum sol occubuit. Eigenhändige Unterschrift Michels von
der Knippenburg und Sibille Fürstenbergs, Frau von der Knippenburg.
- Notiz auf der Rückseite: Collationsbrief altaris S. Catharine Virg. in Ostervelt 1578.
- Notariatsinstrument des öffentlichen kaiserlichen Notars im
Kölner Bistum Herman Hesehaus mit Notariatszeichen: H. H. Non
omnium dierum sol occubuit. Eigenhändige Unterschrift Michels von
der Knippenburg und Sibille Fürstenbergs, Frau von der Knippenburg.
- Orig., Pgt., mit gut erhaltenem Siegel Michaels von der
Knippenburg.
- 1585 Johan von Wylich zu Vonderen, Herr ins Venne, Droste zu
Holt, Herman im Radelant und Gerhart an dem Walde z. Zt.
Osterfelder Kirchmeister, ferner Herman Schoemecher, Elbert und
Johan zum Broickhave, Johan uff der Beeck und sämtliche Osterfelder
Kirchspielsleute bekunden, daß sie die Katharinenvikarie dem
Kleriker und Kirchspielskinde David zum Broickhove übertragen
haben, nachdem durch freiwilligen Verzicht des Conrad Starck,
jetzigen Patsors zu Gaelen, letztem Rektor und Vikar des
Katharinenaltars die Vikarie freigeworden war. Als adeliger
Kirchspielsgesessener hängt Johan von Wylich sein Siegel an; ferner
das Amtssiegel der genannten Kirchmeister.
- Orig., Pgt., mit den 2 Siegeln des Johan von Wylich und dem
Kirchensiegel der Kirchmeister.
- Notiz auf der Rückseite: Per hoc instrumentum confertur vicaria Ste. Cath. David Brockhof.
- Orig., Pgt., mit den 2 Siegeln des Johan von Wylich und dem
Kirchensiegel der Kirchmeister.
- 1586 (vor dem 6. März). Berndt Cöster, der Küster der
Osterfelder Kirche, macht bei seinem freiwilligen Ver¬icht auf die
Küsterei eine Aufstellung über die vorhandenen Kleinodien der
Osterfelder Kirche, Kelche, Meßgewänder etc.
- Notizartige Aufzeichnungen auf 2 kleinen Papierstücken, Vorder- und Rückseite. Zum Inhalt: Als Spender sind erwähnt 1) Droste Wessel van dem Loe: 1556 erscheint ein Wessel van Loe, Droste in Lymers, bei einem Gütertausch des Dietrich Lipperheyde mit dem Osterfelder Pastor Christian op dem Hove. Nach dem Register bei Ilgen, Herzogtum Kleve, Bd. 2, 2 1925 S. 507, wird Wessel van dem Loe 1561 als Amtmann (= Droste) von Holten aufgeführt. 2) Henrich Hesehuis und Hillen seine Frau, wahrscheinlich wohnhaft auf Haus Schlangenholt in Bottrop, erscheinen in einer Gerichtsurkunde des Recklinghausener Ge¬richts von 1518, in der sie von Johan und Hinrich von Vundern eine Rente kaufen, die aus dem Gute, das z. Zt. Kock in Bottrop in Gewinn hat, jährlich zu bezahlen ist.
- 1586 März 6. Nachdem Berndt Cüster lange Jahre die Küsterei in
Osterfeld verwaltet hat, die ihm von Wessel van dem Loe to Vundern
übergeben worden war und er ein Verzeichnis der Kirchenornamente
und des Zierat aufgestellt und überreicht hat, hat er freiwillig
resigniert und ist in ein anderes Kirchspiel gezogen. Zu seinem
Nachfolger hat Joan von Wilich zu Vundern als Kirchenobermeister),
Herr in Venn, Droste zu Holt mit dem Herrn Pastor Amt Poit, den
Kirchmeistern Herman im Radiant und Christian Smitz den Dietrich
Cöster, Berndts Sohn, angenommen. Für seine Dienstleistungen soll
er die Cüsterei, Haus, Hof, Land und alles was dazugehört, haben.
Wenn er aber seinen Dienst schlecht versieht, muß er die Cüsterei
freiwillig räumen, was Dietrich Coster mit Handschlag gelobt und
versichert. Zum Zeugnis der Wahrheit haben dies der Droste Johan
van Wilich und David tom Brockhove als zukünftiger Pastor für sich
und das ganze Kirchspiel unterschreiben. Geschehen den 6. März
1586.
- Abschrift mit vielen Verbesserungen oder Entwurf (?) auf Papier.
- 1595 Februar 10. (Abschrift oder Entwurf:) Beschluß der
Kirchenrechnung zu Osterfeld durch Herman Radelant und Johann
Bavenstorp, getan am 10. Februar 1595. Abrechnung mit einzelnen
Kirchspielsleuten von 1583—1595 über Pachten, Restgelder, auch über
Kornlieferungen usw.
- Unterschriften: Henrich van th. Hoeven to Hoeven, David to
Brockhove, Pastor. Gerrit am Walde, Henrich up dem Bergh, Rutger
Luteken unterschrieben für sich und andere.
- Papierbogen, gefaltet, mit 4 Seiten.
- Unterschriften: Henrich van th. Hoeven to Hoeven, David to
Brockhove, Pastor. Gerrit am Walde, Henrich up dem Bergh, Rutger
Luteken unterschrieben für sich und andere.
- 1595 Oktober 26. Henrich van der Hoeven ter Hoeve und seine
Frau Lucretis Smullingh bekunden, daß es zwischen ihnen und den
Osterfelder Kirchmeistern Herman Radelant und Johan Bavenstorp und
dem ganzen Kirchspiel Osterfeld zum Streit gekommen sei über die
Auslegung eines Satzes des Erbpachtbriefs von 1564. Hove erklärt
schließlich den „Anschot in der Heide" fortan nur so benutzen zu
wollen wie jetzt und den Inhalt des Erbpachtbriefes genau zu
befolgen.
- Orig., Pgt., mit Siegel Henrichs van der Hoeven und des Drosten
Johan von Wylich (beide erhalten).
- Transfix an Urkunde von 1564.
- Orig., Pgt., mit Siegel Henrichs van der Hoeven und des Drosten
Johan von Wylich (beide erhalten).
[bearbeiten] 17. Jahrhundert
- 1602 Oktober 7. Kerss Rovekamp und seine Frau Leisken schenken
der Kirche in Oster¬feld 15 Taler zu 52 Albus und wollen dafür an
Zinsen am Mendeltag zahlen einen Taler dem Pastor zu Osterfeld, der
davon dem Vicar und Küster mitgeben soll, um in der Fastenzeit
(quadragesima) das Frauen-Lob in der Osterfelder Kirche zu halten
usw. Zeugen: Gerhard an dem Wald, Kirchmeister Heinrich Bramhoff,
(…), Jan Dirich Kosters, Herman op den Ven. Dieweil er, Kerss,
nicht schreiben kann, hat er mich, David Brockhoff, gebeten, in
seinem Namen zu schreiben und zu unterschreiben. David Brockhoff
mit eigener Hand.
- Notiz: 1 Taler current von den Rovekamp wegen des Frauen Lobs in der Fasten
- Notiz : Dieses Geld ist abgelegt an Battenbrock, wiederum
abgelegt an Hovermann, welches noch stehet wirklich anno 1717 am 8.
Januar. (Gezeichnet Hermannus Kosters). Jetzt stehet es bei Johan
Gisbert im Sippen. 1719.
- Schlecht geschrieben auf einem brüchigen und vergilbten Blatt Papier.
- 1603 April 1 (vermisste Urkunde). Vondern. Der Glockengießer
Dietrich Slüter in Essen schließt mit der Osterfelder Pfarre einen
Vertrag über den Guß einer Glocke für die Osterfelder Kirche.
Anwesend war Johan fan Vylach, Droste zu Holten und seine Frau,
Geryt for den Waldt und Diedrich Unlant als Kirchmeister des
Kirchspiels Osterfeld; ferner Elbert Brockhof (Broickhof), Herman
op den Fen, Hynrich op den Berg, Hynrich Köster, Hinrich
Schomakers, Rot¬ier Mollers.
- Urkunde vermißt. Regest nach: B. Grünewald, Festschrift... Stadtrechte Osterfeld 1921/ 1922. S. 129
- 1613 Februar 7. Dietrich Lipperheide schenkt den Armen der
Kirche zu Osterfeld 50 Taler in Form einer Obligation von jährlich
3 Talern ständiger Rente, zahlbar zu Pfingsten und Maria Lichtmeß,
dafür soll Lipperheide und das Haus Bermen ein adliges Begräbnis
sowohl in als auch außerhalb der Osterfelder Kirche haben. Das
Kapital kann von den Lipperheidern oder Erben aufgekündigt werden.
Unterschrift: Dietrich Lipperheide.
- Papierurkunde von 4 Seiten. Das aufgedrückte Siegel ist fast vollständig abgebröckelt. *** Notizen auf der 4. Seite: Betreffend 3 Taler jährlicher Rente von Lipperheide an die Armen zu Osterfeld. Von diesem Handschein haben nimmer die Armen zu meiner Zeit etwas erhalten. Osterfeld, den 20. September 1775. Wesener pastor.
- 1617 November 12. Die Kirchmeister von Osterfeld, Dirich op der
Beck und Rotger Möllers verpachten ein Eichenland geheißen der
Kercbergh und ein Stück Landes geheißen das Eichenland, gelegen op
dem Varenhorst an Henrich op dem Berge und seine Frau Leyseken für
die Zeit ihres Lebens. Zeugen: Dirich Ralandt, Peter Bikmans, Hans
vor der Bruggen, Wessel Brockhoff, Gerd Brockhoff, Rotger Tappers,
Robken (…) geschrieben von Gerd aus dem Brockhoff. Geschenen anno
1617 op den 12. Tag Novembris. Rotgers Mollers und Dirich op dem
Bergh mit seiner Hausfrau bekennen, daß dies wahr sei.
- Geschrieben auf einer Papier-Vorderseite, deren Rückseite mit Rechennotizen übersät ist.
- 1624 Januar 5 Vondern. Die Eingesessenen des Kirchspiels
Osterfeld und Weidgenossen der Osterfeldischen Heide machen
bekannt, daß sie durch das Feldlager ihrer Excellenz Don Goncalis
de Cordua und durch Einquartierung einiger Compagnien Reiter im
vestischen Lande im verflossenen Jahre nicht mehr imstande sind,
die vom Kirchspiel Osterfeld gefor¬derte Quote an Verpflegung
infolge ihrer Armut durch Schätzung aufzubringen, deshalb haben sie
mit Einwilligung des Johan von Wylich zu Vondern, Droste zu Holt
und Elbrechten geborene von Loe als des Kirchspiels Principale
Weidgenossen von der sogenannten Osterfeldischen Heide, verkauft an
(…) Müllers Haus Storp und Johann Müllers an dem Walde den
Oevelgunschen Rotten und Schuemachers Kamp für 150 Taler zu 52
Albus zur Nutzung für einen Zeitraum von 20 Jahren also von 1624 -
1644. Danach sollen der Kotten und Schumachers Kamp zurückgegeben
werden. Diese Urkunde ist in 2 Exemplaren durch Henricus Wyhers,
Diener des Hauses Vondern, ausgefertigt und unterschrieben. Ein
Exemplar wird in der Kirchenkiste, das andere im Hause Storp
verwahrt. Geschehen zu Vondern am 05.01.1624.
- (Gleich angeschlossen folgende Notiz:) Weil obgeschriebener
Vergleich in meiner Abwesenheit gehalten und gleichwohl nachher
mein Consent darum ersucht als eines adeligen Eingesessenen und
Weid¬genossen, habe meine Willigung darzu verliehen. Actum zur
Hoven, den 15. Februar des Jahres 1629 Heinrich von und zur Hoven
- Geschrieben auf einem Bogen Papier mit folgender Notiz auf der letzten Seite: Kaufzettel von Oevelguns Kothen und Schuemachers Kamp.
- (Gleich angeschlossen folgende Notiz:) Weil obgeschriebener
Vergleich in meiner Abwesenheit gehalten und gleichwohl nachher
mein Consent darum ersucht als eines adeligen Eingesessenen und
Weid¬genossen, habe meine Willigung darzu verliehen. Actum zur
Hoven, den 15. Februar des Jahres 1629 Heinrich von und zur Hoven
- 1629 Juni 10, Settrich. Johan von Colff von Vettenhoven zu
Hausen und Frau Maria Anna von Werminghausen, Wittib von
Ruischenberg, Frau zu Settrich, einigen sich in ihrem Rechts¬streit
um die Güter von Ruischenberg dahin, daß sich beide Parteien einem
Schieds¬spruch der Hofgerichts-Commissare zu Düsseldorf ohne jede
Beeinträchtigung unter¬werfen wollen.
- Außer den beiden Cenannten unterschreiben noch Johan von Ruischenbergh, Herr zu Roschen und Johan von Bynatten vom Teutschen Orden.
- (1630?) Sept. 30 Haussen. (Vater) Johann Colff von Vettenhoven
zu Haussen, Franz Diedrich Colff von Vettelhoven, fürstl. Jülischer
Kriegs-Commissar und Johan Reinard von Colff zu Vettelhoven,
Brüder, billigen durch Unterschrift den von ihrem Vater mit der
Frau von Settrich geschlossenen Vertrag vom 10. Juni 1629 über die
Succession der Güter zu Ruischenbergh und unterwerfen sich dem
Urteil der Jülich- und Bergischen Chur- und fürstlich
brandenburgisch und Pfalz-Neuenburgischen Commissare.
- Beide Urkunden auf einem Papierbogen. 1. und 2. Seite Text mit Unterschriften. 3. Seite Text mit Unterschriften und kleinem aufgedrücktem Siegel. 4. Seite: Compromiß oder Vertrag zwischen Frau zu Settrich und Kolff.
- 1632 Februar 19, Donnerstag. Auf Haus Bermen in der Kammer
protestieren Caspar van Lipperheide zum Stein und Hagen in
Gegenwart der Wittib von Lipperheide, Frau zu Bermen gegen die
Ver¬weigerung des Begräbnisses des verstorbenen Bruders Dietrich
von Lipperheide zu Barmen in dem uralten Erbbegräbnis des Hauses
Bermen in Osterfeld. Dies wurde ihnen verweigert durch den
Landdechanten des Ortes Heinrich Barkhoff und den Pastor zu
Osterfeld auf Befehl des Kurfürsten von Köln, der schriftlich
vorgezeigt wurde, so daß sie den Verstorbenen anderswo beerdigen
müssen. Caspar von Lipper¬heide protestiert im Namen und Gegenwart
der Witwe und Kinder gegen diese Ver¬weigerung, da das Osterfelder
Erbbegräbnis zum Hause gehört und dort ihre Vor¬fahren beerdigt
sind. Der öffentliche Notar Herman Hase, Schreiber am Gericht
Mülheim an der Ruhr nimmt in Gegenwart von Zeugen das Protokoll des
Protestes auf mit dem Auftrage, es dem Pastor von Osterfeld
vorzulegen.
- Ein Papierbogen mit 4 Seiten, drei beschrieben. Vermerke auf
der vierten Seite.
- Protestatio wegen das Haus Bermen zu Osterfeld also versperrten Erbbegräbnis.
- Ein Papierbogen mit 4 Seiten, drei beschrieben. Vermerke auf
der vierten Seite.
- 1632 August 16. Vincentius Koell, kurfürstl. kölnischer Richter
des hohen weltlichen Gerichts in Dorsten bekennt, daß vor ihm
erschienen sind Rutger gen. Eickholt mit seiner Frau Katharina, als
Besitzer des in die Comturei zu Welheim allodialiter gehörigen Erbs
und Gutes in den Eickholt genannt, ferner Kort Christoph
Randenbrock, Rutger Hülsman und Johan an der Syebeck als
Blutverwandte und angeborene Vormünder der hinterlassenen Kinder
der verstorbenen Eheleute Johan gen. Eickholt und Gertrud. Diese
verkaufen nun einen Kotten genannt Artkotten im Kirchspiel Bottrop
in der Dorfbauerschaft gelegen, der zum Eickholtschen Gut gehört,
mit Einwilligung des Landkomturs von Westfalen des deutschen Ordens
Raben Luther Schilden, an Nikolaus Merten und seine Frau Gertrud,
gräflich Holstein-Schaumburgischer Rent¬meister zum Schlangenholl.
Dieser Verkauf sollte dazu dienen, Schulden abzudecken, die Johan
in gen. Eickholt aufgenommen hatte, als er von einer Kriegspartei
gefangen und gesponnen worden war und noch alter Schulden, die auf
dem Gute Eickholt ruhten und mit Consens des verstorbenen Comturs
zu Welheim Christoph von Dell¬wich aufgenommen worden waren.
Verhandelt in Gegenwart des Gerichtsfronen und Handgenossen
Johansen Baumans und Georgen Wessels. Richter und Landcomtur hängen
ihr Siegel an. Geschehen 16. August 1632. Unterschrift: Rab. Luther
Schilder, Statthalter.
- Pgt., 1. Siegel abgefallen. 2. Siegel hängt an.
- 1640 Mai 2 (vermisste Urkunde) Broich. Wilhelm Wirich, Graf zu
Valkenstein und Oberstein, Herr zu Broich, überträgt dem Freiherrn
Joh. v. Brempt, Herrn zu Landscron, Vehn, Durwaldt und Vondern,
erblich sein ius pratonatus seu praesentationis et collationis über
die Kirchspielskirche zu Osterfeld.
- Kopie überliefert in: Tomeau, Chronik von Bottrop und Osterfeld, ca. 1830 S. 253 ff. Stadtarchiv Bottrop.
- 1644 Mai 17. Das Kirchspiel Osterfeld überläßt dem Herman auf
dem Brocke den Schomekers Kamp auf der Osterfeldischen Heide gegen
75 Taler, den dieser bis zur Rückzahlung des Geldes frei nutzen
darf. Geschrieben vom Pastor Johannes Rotarius in Osterfeld.
- Anno 1665 den 29. Oktober haben sämtliche Weidegenossen diese
Urkunde eingelöst und die Heide für 22 Jahre unter sich aufgeteilt.
Nach Ablauf dieser Zeit soll das Land oder Heide wiederum der
Gemeinde liegen bleiben. Joes Rübkamp Pastor in Osterfeld attestor
mppr.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
- Anno 1665 den 29. Oktober haben sämtliche Weidegenossen diese
Urkunde eingelöst und die Heide für 22 Jahre unter sich aufgeteilt.
Nach Ablauf dieser Zeit soll das Land oder Heide wiederum der
Gemeinde liegen bleiben. Joes Rübkamp Pastor in Osterfeld attestor
mppr.
- 1645 November 8. Bottrop. Die Eheleute Rutger Sichradt und
Margarethe verpflichten sich für eine Schuld von 50 Talern, die sie
vor einigen Jahren von Christoph Bauckelman aufgenommen hatten,
aber wegen der Kriegsläufte nicht verzinsen konnten, 3 ½ Taler
Essendisch jährlich an Zinsen dem Christoph Bauckelman zu zahlen.
Auf Wunsch beider Par¬teien hat ihr Pastor diese Obligation
geschrieben und unterschrieben in Gegenwart des Adolf Boecker,
Fronen zu Bottrop. Geschehen zu Bottrop den 8. November 1645. Ita
ut supra testor Rutgerus Baten pastor ibidem. - Daß diesem also
zeuge ich mit Handunterschrift Adolff Boeker.
- Notizen auf der Rückseite: Eheleute Sichradt (…) Diese ist ver
(…) und muß Rutger Freytag wiedergegeben werden.
- Diese Obligation hat Rutger Freytag mit Bewilligung seiner Frau zur Osterfeldischen Frühmesse mir geschenket und überreichet im Jahre 1726 - August Schmitz. NB Diese Obligation habe also forth nach Dorsten geschicket ad concursum creditorum und dazu verwendet 40 (…) Stüber; weilen aber nichts davon kommen, kann (sie) dem Freydag wiedergegeben (werden). Geschrieben auf einem Bogen Papier.
- Notizen auf der Rückseite: Eheleute Sichradt (…) Diese ist ver
(…) und muß Rutger Freytag wiedergegeben werden.
- 1645 Dezember 10. Die Weidgenossen der Osterfeldischen Heide
überlassen den halben Vennischen Camp für 100 Reichstaler dem
Herman Eschenbrock wegen Kriegsnot und unerträglicher
Kontributionen. Zeugen: Johann im Aldehof, Geridt vor der Brügge;
zur Vonderschen Bauerschaft gehörig: Johan Beckman, Johann Smits,
Gerrit Brockhoff zu den Freien- oder Dienst¬leuten gehörig. Bezeugt
vom Pastor Johannes Rotarius
- Anno 1665 den 29. Okt. ist diese Urkunde von sämtlichen
Weidgenossen dieser Heide wieder eingelöst worden und das Land für
22 Jahre unter ihnen abgemessen aufge¬teilt worden. Nach Ablauf
dieser Jahre soll die Osterfeldische Heide wieder der Gemeinde
aufgetan werden. Johannes Rübecamp Pastor in Osterfeld attestor
mppr.
- Notiz: Diese Handschrift betrifft den halben Vennischen Camp so
von den Oster¬feldischen Herman in Eschenbrocke unterpfandet ist
für 100 Reichstaler.
- Geschrieben auf einem Papierbogen.
- Notiz: Diese Handschrift betrifft den halben Vennischen Camp so
von den Oster¬feldischen Herman in Eschenbrocke unterpfandet ist
für 100 Reichstaler.
- Anno 1665 den 29. Okt. ist diese Urkunde von sämtlichen
Weidgenossen dieser Heide wieder eingelöst worden und das Land für
22 Jahre unter ihnen abgemessen aufge¬teilt worden. Nach Ablauf
dieser Jahre soll die Osterfeldische Heide wieder der Gemeinde
aufgetan werden. Johannes Rübecamp Pastor in Osterfeld attestor
mppr.
- 1648 Juli 20. Anno 1648 den 20. Juli haben die Erben des
verstorbenen Walter Kunmaiss aus dem Nachlaß ein Legat von 50
Talern für die Armen zu Osterfeld und Bottrop abgeliefert und zwar
so, daß die Armen zu Osterfeld und zu Bottrop je 25 Taler davon
genießen sollen und zwar derart, daß beide jährlich je eineinhalb
Taler Pension von Dietrich uff Gumek zu fordern haben. Im Falle der
Nichtzahlung sollen die Osterfeldischen als Unterpfand empfangen
einen Scheffel Arlandts aus Gumeks Hof, das mit einem Ende auf das
Haickbroich schießt und mit dem andern auf Gumeks Land liegt.
- Urkundenartige Niederschrift auf Papier.
- 1650 (nach Ostern und Weißen Sonntag) Rechnung Anno 1650 über:
Reparaturen an der Glocke, Kette und Nägel an der Kirchentür, über
Wachs für Ostern, über 5 Kannen Kommunikanten-Wein, für Weih¬rauch,
für Chrisam und Botenlohn, für Verzehr an Ostern durch Pastor,
Küster und Kirchmeister.
- Aufgezeichnet auf der Vorderseite eines Blattes Papier.
- Notiz auf der Rückseite: Hierbei icht nichts, was nach Münster zu schicken sei - Terlunen.
- Aufgezeichnet auf der Vorderseite eines Blattes Papier.
- 1659 März 4. Jasper uffim Brincke und Trine, Eheleute, leihen
für den Kauf eines Pferdes vom Pastor Johan Schlüter zu Osterfeld
25 Reichstaler gegen 3 Taler jährlich Provision auf Martini. Als
Pfand geben sie den Brincker-Garten zwischen Hovelmans und Kü¬sters
Garten gelegen. Zeugen:: Johansen Hardorpff, Rentmeister zu
Vondern, Herman Eschebroick und Selisen Althoff, Kirchmeister.
Weiter Herman Ralandt, Johan Schmidt und Diedrich Hovelman, alle
Eingesessene des Kirchspiels Osterfeld.
- Wie der Pastor sagt, hat er auf Ersuchen diese Urkunde
eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
- Urkunde auf einem 4seitigen Bogen Papier, wovon die 1. Vorder-
und 1. Rückseite beschrieben sind.
- Notizen auf der 4. Seite: Recognition Jaspers uffm Brincke von 25 Reichstalern an einen zeitlichen Pastor zu Osterfeld. Diese Obligation ist mortifiziert worden durch Sohlgericht, davon nichts kommt.
- Urkunde auf einem 4seitigen Bogen Papier, wovon die 1. Vorder-
und 1. Rückseite beschrieben sind.
- Wie der Pastor sagt, hat er auf Ersuchen diese Urkunde
eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
- 1661 Juli 29, Freitag. Dorsten. Melchior Bartheis und
Margarete, Eheleute, verkaufen an die Margarethe Molmans, Wittib
des verstorbenen Johannes Benen, Rentmeister der Stadt Dorsten,
ihren Kamp zu Dorsten, geheißen Kremers Kamp vor dem Notar Johannes
Söchterman zu Dorsten.
- Notariatsurkunde auf einem Papierbogen von 4 Seiten mit
Notariatszeichen.
- Notiz auf der letzten Seite: Kaufbrief Kremers Kamp von Melchior Bartheis und Margarethen, Eheleuten.
- Notariatsurkunde auf einem Papierbogen von 4 Seiten mit
Notariatszeichen.
- 1663 Juni 10. Obligation des Herman Steinhaus von Oisterfeldt
über 18 Reichstaler, die er von Anna Raland, Ehefrau des Herman
Raland heute erhalten hat und die von Dietrich uff der Bornbeck in
Bottrop zurückgegeben waren. Als Pfand übergibt Steinhaus den
Eheleuten Ralandt zum Gebrauch seinen Radkamp, der im Busch
zwischen Ra¬landt und ihm liegt, solange, bis er, Steinhaus oder
seine Erben, den Betrag zurück¬gezahlt haben. Zeugen: Diedrich
Bornbeck von Bottrop und Arnold Küsters von Oisterfeldt. Der Pastor
von Osterfeld hat auf Bitte beider Parteien diese Obligation
geschrieben und unterschrieben. So geschehen dem 10. Juni 1663.
Johannes Rübecamp pastor in Oisterfeldt in fldem rogatus scripsi et
subscripsi.
- Notiz auf der 4. Seite: Obligationschrift von 18 Reichstalern
Herman und Anna Ralandt betr. Diese Obligation mit ihrem Contento
ist durch testamentarischer Will von Anna Raland als letzte lebende
von beiden Eheleuten den Armen zu Osterfeld transportiert worden im
Jahre 1674. Ioes Rühecamp Pastor ibidem manu propria.
- 4seitiger Papierbogen, 1. und letzte Seite beschrieben.
- Notiz auf der 4. Seite: Obligationschrift von 18 Reichstalern
Herman und Anna Ralandt betr. Diese Obligation mit ihrem Contento
ist durch testamentarischer Will von Anna Raland als letzte lebende
von beiden Eheleuten den Armen zu Osterfeld transportiert worden im
Jahre 1674. Ioes Rühecamp Pastor ibidem manu propria.
- 1663 Juli 8. Osterfeld in der Wythumb. Die verstorbene Sophia
Eschenbroick hatte dem Johan Echterbroick 25 Taler zu 30 Stüber
clevisch gerechnet, geliehen und verordnet, von den Zinsen
alljährlich in der Osterfelder Kirche eine Messe für sie lesen zu
lassen bis zur Ablösung der Schuld. Johan Echterbrock zu
Buschhausen ist zusammen mit der Schwester der Verstorbenen nämlich
Grietgen ingen Eschenbrock vor dem Osterfelder Pastor Johannes
Rübecamp erschienen. Er erkennt die Schuld an und verspricht
jährliche Rentenzahlung. Als Zeugen waren anwesend Arndt Cüsters
und Kordt uff der Beck zu Osterfeld. Auf Wunsch der Aussteller hat
der Pastor diese Urkunde geschrieben und unterschrieben. Geschehen
in der Wythumb zu Osterfeld. Johannes Rübecamp, Pastor in
Osterfeldt ad requisitionem partium et in praesentia testiiim
scripsi et subscripsi.
- Anno 1668 hat Grietgen in den Eschebrock verordnet, daß in der
Woche vor dem Advent eine Seelmesse sollte gelesen werden für ihre
Schwester Sophia selig zu Osterfeld von dem Pastoren daselbst oder
einem andern in seinem Namen. Dessen sollte der Pastor von der
Pension genießen einen Reichsorth, der Cüster einen Schilling, das
übrige solle der Cüster zum Meßwein und Hostien so lange genießen
bis daß es anders verordnet werde. Ios Rübecamp, Pastor in
Osterfeld attestor manu propria.
- Urkunde auf einem vierseitigen Papierbogen wovon die 1. Seite
voll beschrieben.
- Die letzte mit folgender Bemerkung: Recognitionsschrift. Von 25 Talern current sprechend uff Eschebrock und der Kirchen zu Osterfeld betr. in septimana ante adventum sacrum funebre pro Sophia, eigentlich für Pastoren und Küster und Kirche.
- Urkunde auf einem vierseitigen Papierbogen wovon die 1. Seite
voll beschrieben.
- Anno 1668 hat Grietgen in den Eschebrock verordnet, daß in der
Woche vor dem Advent eine Seelmesse sollte gelesen werden für ihre
Schwester Sophia selig zu Osterfeld von dem Pastoren daselbst oder
einem andern in seinem Namen. Dessen sollte der Pastor von der
Pension genießen einen Reichsorth, der Cüster einen Schilling, das
übrige solle der Cüster zum Meßwein und Hostien so lange genießen
bis daß es anders verordnet werde. Ios Rübecamp, Pastor in
Osterfeld attestor manu propria.
- 1666 März 20 (im Hause Herman Kaysers, Osterfeld). Herman uff'm
Vehn und seine Frau Elisabeth aus dem Kirchspiel Osterfeld
bekennen, daß ihnen der Osterfelder Pastor Johannes Rovekamp 25
Reichstaler vor¬geschossen, welche sie dazu verwandten, den Winkel
auf der Emscher aus den Händen des Johan Bochman einzulösen, der
verschrieben war zur Bezahlung des Gewinngeldes beim Tode des
Vaters. Für die geliehenen 25 Taler wollen sie jährlich auf Martini
5 % Zins geben. Sie setzen als Pfand ein das mit diesem Geld zum
Teil eingelöste Land, der Winkel genannt, das zu ihrem Gut im Stift
Essen auf der Emscher gehört, einerseits von Bramhofs Land und
andererseits längs des toten Wassers gelegen.
- Notariatsinstrument des Notars Herman Averman. Anwesende
Zeugen: Herman Kayser und Herman Eckrat. Unterschrift und
aufgedrücktes Siegel des Notars.
- In einer Nachschrift stiftet der Pastor Johan Rübecamp durch
eigene Eintragung aus den Zinsen eine jährliche Messe bzw. Requiem
für sich. Der Pastor soll dann ½ Reichstaler, der Küster für's
Dienen einen Schilling und zwei Schilling für Meßwein und Hostien,
jeder Kirchmeister für das Einholen der Pension einen Blaumüser
erhal¬ten. Der Rest soll für Wachs in der Kirche verwandt werden.
- Notiz von späterer Hand: Diese Obligation ist durch ein
Sohlgericht mortifiziert wor¬den und kommt nichts davon.
- Papierbogen mit 3 beschriebenen Seiten für die Urkunde. Auf der 4. Seite steht die Verfügung des Pastors u. a.
- Notiz von späterer Hand: Diese Obligation ist durch ein
Sohlgericht mortifiziert wor¬den und kommt nichts davon.
- In einer Nachschrift stiftet der Pastor Johan Rübecamp durch
eigene Eintragung aus den Zinsen eine jährliche Messe bzw. Requiem
für sich. Der Pastor soll dann ½ Reichstaler, der Küster für's
Dienen einen Schilling und zwei Schilling für Meßwein und Hostien,
jeder Kirchmeister für das Einholen der Pension einen Blaumüser
erhal¬ten. Der Rest soll für Wachs in der Kirche verwandt werden.
- Notariatsinstrument des Notars Herman Averman. Anwesende
Zeugen: Herman Kayser und Herman Eckrat. Unterschrift und
aufgedrücktes Siegel des Notars.
- 1671 Oktober 2 Osterfeld in der Wythumb. Rutger Beckman aus
Vonderort bestätigt von Diedrich auf dem Berge 14 Reichstaler
geliehen zu haben, um seinen Bruder Johan Beckman wegen des
Kindsteils befrie¬digen zu können. Statt der Zinszahlung überläßt
er dem Dietrich einen Scheffel Land längst dem Berge bis zur
Rückzahlung der Summe. Auf seine Bitte hat der Osterfelder Pastor
diese Urkunde geschrieben im Beisein der Zeugen Gerhardt am Walde
und Arndt Cüsters, beide aus Osterfeld. Johannes Rübecamp Pastor in
Osterfeld.
- Geschrieben auf einem Bogen Papier.
- Auf der letzten Seite die Notiz: Obligationszetul von 14 Talern Mietrich aufm Berge betr. Hört nicht hierher.
- Geschrieben auf einem Bogen Papier.
- 1676 März 28. Klage des Henrich Kusenberg in der Bauth zu
Drosthoven über die Osterfeldischen Hausleute in der Bauerschaft
Vondern und ihren Fronen wegen auferlegter Einquar¬tierung an den
Statthalter Freiherrn von Nesselrode in Herten. Dieser weist durch
eine anschließende Notiz den Fronen zu Bottrop zur näheren
Untersuchung und Abstellung an oder aber um näheren Bericht, wenn
die Verhältnisse anders sind als sie der Bittsteller geschildert
hat. Nesselrode zeichnet eigenhändig.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
- 1680 Juli 11. Köln. Erzbischof Max Heinrich von Köln ordnet an,
daß der legitim ernannte, praesentierte und investierte Pastor
Herman Meyer in Osterfeld in den wirklichen Besitz des Pastorats
mit allem Zubehör einzuführen sei. Nach dem Tode des Pastors
Johannes Rübenkamp hatte der Edle Wilhelm von Brempt, echter und
wirklicher Laienpatron der Parochialkirche in Osterfeld, den
Prebyter Herman Meyer ernannt und praesentiert. Max Heinrich setzt
ihn endgültig ein und investiert ihn. Köln 1680 Juli 11.
- Urkunde auf der 1. Seite eines 4seitigen Papierbogens mit aufgedrücktem Siegel.
- 1681—83 Einzelheiten über Maßnahmen und Verhandlungen der
Gläubiger gegen Johan zu Lippern.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
- 1682 Juni 27. Es wird eine mit Eisen beschlagene Kiste aus der Osterfelder Kirche in Gegenwart des Pastors Herman Meyer, der Kirchmeister Herman Briiggeman und Herman Brockhoff und anderer Osterfelder geöflnet. Sie enthält 13 Urkunden und zwar von
- 1564 März 7 mit Transflx von 1595 Oktober 26: Streit um ein Stück Land am Kusenberge zwischen Hendrick van der Hoven, Drosten zu Huyssen und den Osterfelder Kirchmeistern Johann vor der Bruggen und Henrick up dem Worde und dem Kirchspiel Osterfeld.
- 1630 Februar 7: Legat über 80 Taler an Kirche und Armen zu Osterfeld von Die¬trich Lipperheide. (Urkunde nicht mehr vorhanden).
- 1626 April 20: Obligation auf 32 Taler auf Peter Cordts, Bürger in Steele. (nicht mehr vorh.)
- 1645 Oktober 9: Obligation auf 15 schlechte essendische Taler von Jörgen an dem Wald, (nicht mehr vorh.)
- 1648 Juli 20: Ablösung des Cummer'schen Legats über 50 Taler für die Osterfeldischen und Bottroper Armen.
- 1669 Dezember 2: Notariatsschein über 25 Taler auf Gerhard Hausmann zu Frintrop, die der Osterfelder Kirche vermacht waren, (nicht mehr vorh.)
- 1669 Sept. 19: Notariatsschein über 25 Taler für die Osterfelder Armen auf Herman zu Mülhoff. (nicht mehr vorh.)
- 1669 September 19: Notariatsschein über 25 Taler für die Osterfelder Kirche auf Herman zu Mülhoff. [nicht mehr vorh.]
- 1632 März 15: Notariatsschein über 200 Taler auf Wilhelm Kirchman in Battrup für die Osterfelder Armen. Die 200 Taler wurden 1629 um Martini aufgenommen, (nicht mehr vorh.)
- 1549 in die Valentini episcopi: Die Kirchmeister Johan Schmidt und Herman Bavenstop zu Osterfeld erhalten 90 rhein. Goldgulden von Dietrich Moelner zum Nutz des Catharinen-Altars und zur Reparatur der Kirche, Balken zu zimmern und zu restaurieren
- 1549 up Tag Valentini episcopi: Urkunde der verstorbenen Kirchmeister von Osterfeld Johan Schmedts und Herman Bavenstorp: Die früheren Kirchmeister von Osterfeld, Herman im Radelandt und Henrich up der Becke selig haben 21 overlandische rheinische Gulden, die der Osterfelder Kirchenvikarie oder dem Vikar zustanden mit anderem Geld dem verstorbenen Henrick van der Hoven geliehen, wofür die Kirchmeister aus dem Hove jährlich eine Pension erheben sollen und dem Vikar alljährlich auf Martini aus den Kirchengütern eine Rente von einem Goldgulden zubilligen.
- Eine lateinische Vollmacht (ohne Datum), (nicht mehr vorh.)
- Ohne Jahr: Abmachung zwischen Dietrich up Barmen Gut Lipperheide und Christian up dem Hove, Pastor zu Osterfeld um ein Erbgütchen, genannt der Wesselskamp mit dem Avernhoff der Heyde.
- Geschrieben auf einem Papierbogen, und zwar auf 3 Seiten.
- 1686 Februar 15. Obligation des Dirich op dem Brincke über 61
Taler gegen 5 % Rente, die er aus der Armenrente der Osterfelder
Kirche erhalten hat. Er gibt das Veltmans Land als Pfand.
Unterschrieben: Herman Meyer, Pastor, Herman Brügeman, Provisor,
Diedrich Backhuis, Christian Brockhoff.
- Geschrieben auf der 1. Seite eines Papierbogens.
- Notiz auf der Rückseite: Obligatio von 61 Talern sprechend auf Dirich op den Brincke und geht an unsere Armen zu Osterfelt to 1686, 15. febr.
- Geschrieben auf der 1. Seite eines Papierbogens.
- 1690 März 2. Bitte des Pastors von Osterfeld an das Gericht in
Dorsten um einstweilige Verfügung gegen Brockhoff, Bergman,
Brüggeman, Stemmer und Consorten, daß es diesen nicht erlaubt sei,
Holz aus dem Rotenbusch abzufahren ohne seine ausdrückliche
Billigung. Das Gericht entspricht der Bitte und verbietet die
Holzabfuhr bis zum rechtlichen Urteil. Ausgefertigt auf Spezial
richterlichen Befehl (durch) Bern. Reckman.
- Ein zeitlicher Pastor von Osterfeld war auf dem Roten Busch zur
Mast berechtigt.
- Angehängt sind Extrakte aus dem Vonderschen Lagerbuche (von
1606): folio 299 = Wiltmans (?) Pacht, folio 370 Broickhoffs Pacht.
- Geschrieben auf Papier; Abschrift = 4 Blätter.
- Angehängt sind Extrakte aus dem Vonderschen Lagerbuche (von
1606): folio 299 = Wiltmans (?) Pacht, folio 370 Broickhoffs Pacht.
- Ein zeitlicher Pastor von Osterfeld war auf dem Roten Busch zur
Mast berechtigt.
- 1691 September 4. Nach dem Tode des Pastors Johan Passman zu
Bottrop überträgt der Osterfelder Pastor Herman Meyer als Patron
der Bottroper Kirche dem Bottroper Vikar Jodocus Gisbertus
Bockelkamp die Postorat zu Bottrop. Geschehen auf Haus Hove in
Gegen¬wart des Vincent Freiherrn von Quadt, Herrn zu Creutzbergen
und Hoeven, Her¬man Jakobus Robertus und Henrich Mertens,
Rentmeister zur Hoeven. Unterschrieben vom Notar Kirchmann.
- Geschrieben auf Papier.
- 1699 April 4. Dietrich uf'm Brinck aus Osterfeldt erklärt vor
dem Notar Joannes Kirchman und den Zeugen Herman Suddeman und
Wilhelm Haverman, daß er zum Ankauf einer Kuh und von Saatkorn sich
33 Taler clevisch, jeder zu 30 Stüber gerechnet, von Gerdt
Bergerman aus Osterfeld geliehen habe; er will diese Summe am 1.
April 1702 zurückgeben. Falls er das nicht kann, soll dem Gläubiger
uffm Berge und dessen Erben die Lacke uff Brinkerheide gelegen
längs der Landwehr, auf Eschenbroichs Wiese schießend, schatzfrei
zur Nutzung überlassen bleiben. Damit sollen dann zugleich auch
noch eine Restschuld von 7 Talern aus einer Obligation des Johan
uffm Brinck vom 11. Oktober 1676, geschrieben vom Notar Reckmann,
zu den 33 Talern zugeschlagen werden, so daß die Schuld 40 Taler
beträgt. Die Obligation von 1676 für 3 Viertel Land soll uffm
Brinck für 18 Taler einlösen können. Geschrieben und unterschrieben
vom Notar Johanes Kirchman.
- Geschrieben auf einem Papierbogen mit der Notiz: Contract zwischen Bergerman und Dietrich uffm Brinck zu Osterfeldt.
[bearbeiten] 18. Jahrhundert
- 1702 Dezember 15. Papst Klemens nimmt den Verzicht des Rektors
Jodocus Goswinus Bockelkamp auf seine Parochie St. Cyriakus in
Bottrop an und regelt die geldliche Abfindung. In einem besonderen
Schreiben hat er den Franciscus Passmann als Nachfolger eingesetzt.
- Abschrift auf einem Papierbogen = 4 Blätter
- 1704 März 27 - Juni 23. Der Goldschmied Ferdinand Storp liefert
der Gemeinde Osterfeld eine bestellte silberne Monstranz und erhält
dafür sein Geld.
- Geschrieben auf der 1. und 3. Seite eines Papierbogens.
- 1705 Januar 12. Bottrop im Pastoratshaus. Vergleich zwischen
dem resignierten Pastor Gisbertus Boeckelkamp und dem amtierenden
Pastor Franciscus Passman zu Bottrop über die dem Bockelkamp von
Rom bewilligte Pension aus den Einkünften der Bottroper Kirche.
Zeuge und Vermittler der Sacellan Georg Bergman aus Welheim.
- Originalvertrag auf einem Bogen Papier. Unterschrieben von den
3 Beteiligten. Reste von 2 aufgedrückten Siegeln.
- Auf der Rückseite folgende Notiz: Contractus inter d pastorem Bockelkamp et Pasman pastoren in Bottrop.
- Originalvertrag auf einem Bogen Papier. Unterschrieben von den
3 Beteiligten. Reste von 2 aufgedrückten Siegeln.
- 1705 Oktober 28. Mittwoch. Jodocus Gisbert Bockelkamp wird
durch die erzbischöfliche Kanzlei als Nachfolger des verstorbenen
Rektors Herman Meyer mit der Kirche in Osterfeld investiert,
nachdem er von dem Osterfelder Laienpatronatsherrn Moritz von
Brempt auf Vondern nominiert worden war.
- Abschrift auf einem Papierbogen.
- Auf der 4. Seite die Notiz: Copia documenti investiturae pastoratus in Osterfeldt pro reverend. dmo doctissimo dmo Jodoco Gisberto Bockelkamp.
- Abschrift auf einem Papierbogen.
- 1707 April 27 Vondern. Freiherr von Brempt, Herr zu Landskron,
setzt als Patronatsherr den hochw. Augustinus Schmitz in die
Vicarie zu Ehren der allersel. Jungfrau in Sevenaer ein nach dem
Tode des bisherigen Inhabers, des Pastors Lankhausen (+ 21. April
1707). Gegeben zu Vondern 27. April 1707.
- Urkunde auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift und
aufgedrucktem rotem Siegel (erhalten).
- Notiz auf der Rückseite: Augustini Testimonia.
- Urkunde auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift und
aufgedrucktem rotem Siegel (erhalten).
- 1710 Dezember 14. Vondern. Der Freiherr Brempt zu Vondern,
Patronatsherr der Osterfelder Kirche, willigt in die Pläne zum Bau
eines Vikariehauses und der Errichtung einer Frühmesse, die ihm
Pastor Jodocus Gisbertus Bockelkamp vorgetragen hat. Mit
eigenhändiger Unterschrift des von Brempt.
- Schreiben auf Papier.
- 1711 Januar 20. Osterfeld in der Pastorat. Der Freiherr von
Brempt gibt Holz für das Vikarie-Haus und Land zu Gunsten des
Vikars solange die Frühmesse gelesen wird. Eigenhändige
Unterschrift des von Brempt.
- Geschrieben auf Papier.
- 1711 Juli 20. Dorsten. Schreiben um Festlegung eines
Gerichtstermines im Streit zwischen dem Generalmajor Freiherrn von
Nagel, Kommandeur zu Welheim, vertreten durch seinen Anwalt gegen
die Witwe Lohmans und ihre Creditoren wegen rückständiger Pachte,
da dies Gut ein Pachtgut sei.
- Geschrieben auf Papier.
- 1712 September 13. Osterfeld. Der Pfarrer von Osterfeld,
Bockelkamp, hat ein neues Haus zwischen dem Pastoratshaus und der
Kirche bauen lassen als Primissarienhaus und läßt es durch den
Notar Wilhelm Greveler am Freitag, dem 21. Oktober 1712 dem ersten
Primissar Augustinus Schmitz, Vikar in Sevenar und Primissar in
Osterfeld, feierlich übergeben. Zeugen: Johan Thesing genant Keyser
und Heinrich Sandforth.
- Geschrieben auf einem Papierblatt, das mit einem weiteren
Papierblatt mit 4 aufgedrückten Siegeln zusammengeheftet ist. Das
erste Blatt ist nur beschrieben, es enthält zuerst die Aufforderung
des Bockelkamp an den Notar um Einführung des Primissars; dann gibt
der Notar Greveler feierlich den geschehenen Akt der Einführung
bekannt. Die Unterschriften des Bockelkamp werden durch den Notar
Heinrich Birkenfeldt unterschriftlich bestätigt. Außerdem bestätigt
dieser Birkenfeldt durch Siegel und Unterschrift die Eintragung des
anscheinend gerade verstorbenen Notars Gre¬veler.
- Von dem Original dieser Urkunde ist noch eine Abschrift (Papier) vorhanden, die folgende Notiz enthält: den 27. August 1789 hat sich diese Nachricht in dem Kirchenarchive vorgefunden und ist mir durch Pastor Wesener überreicht worden. J. Wolters, Vicarius in Osterfeldt.
- Geschrieben auf einem Papierblatt, das mit einem weiteren
Papierblatt mit 4 aufgedrückten Siegeln zusammengeheftet ist. Das
erste Blatt ist nur beschrieben, es enthält zuerst die Aufforderung
des Bockelkamp an den Notar um Einführung des Primissars; dann gibt
der Notar Greveler feierlich den geschehenen Akt der Einführung
bekannt. Die Unterschriften des Bockelkamp werden durch den Notar
Heinrich Birkenfeldt unterschriftlich bestätigt. Außerdem bestätigt
dieser Birkenfeldt durch Siegel und Unterschrift die Eintragung des
anscheinend gerade verstorbenen Notars Gre¬veler.
- 1713 Mai 22. Auszug aus dem Testament des Gördt Bröckman
genannt Eschenbroich, der der Schule zu Osterfeld ein Kapital von
25 Talern vermacht, die er dem Kleine Brockhoff vorgestreckt hat.
Die Zinsen sollen dem Schulmeister zugutekommen. Zeugen waren der
Osterfelder Pastor und der alte Arnold Cüster zu Osterfeld. Den
Auszug hat angefertigt und unterschrieben der Notar Franziskus
Wilhelm Greveler.
- Geschrieben auf einem Papierbogen.
- 1714 Januar 1. Im Feldlager zu Pisbrik in Siebenbürgen bekennt
Wilhelm Freitag, Reitknecht des Obristen Grafen von Nesselrode, in
Gegenwart des Notars Johan Georg Agricola und des Franz Kniet,
Fähnrich in benannter Compagnie, vor dem Feldpater Felix Maria
Wirtenberger, daß er der Anna Mechel in Westfalen die Ehe
versprochen habe und er weist den Rutger Freitag, Bauern in
Osterfeld an, in seinem Namen alle Vorbe¬reitungen zur
Eheschließung zu treffen.
- Urkunde auf Papier mit aufgedrücktem roten Siegel. Unterschrift des Notars Agricola.
- 1715—37. Streit um eine Wiese zwischen Gerhard Schepmann und
dem Köster zu Osterfeld.
- Unvollständige Aufzeichnungen des Küsters auf einem Blatt Papier.
- 1721 Juli 6. Osterfeld. Herman Haverman und Frau Helena
bekennen, daß sie 1695 den 7. Juli sich mit Consens ihrer
Grundherrschaft aus dem Pastorat 25 Taler geliehen hatten, von
denen sie vor etlichen Jahren zur Zeit des Pastors Bockelkamp 20
Taler zurückgezahlt, die bei Johan in den Siepen sicher angelegt
worden waren. Sie stellen nun eine neue Obligation über 5 Taler
aus, wofür sie jährlich Zinsen zahlen sollen (9 ½ Stüber). Zeugen:
Herman Sudeman, Johan Kloxen. Unterschrift des Notars.
- Papierurkunde auf einem Blatt.
- Notiz auf der Rückseite: Referatur ad protocollum. Obligation von 5 Talern auf Herman Haverman sprechend.
- Papierurkunde auf einem Blatt.
- 1722 August 28. Testament des Bruders Johannes von Summer vom
3. Orden des hl. Fran¬cisco. Der Pastor zu Osterfeld J. W. O. W. C.
Cremer soll Exekutor dieses Testaments sein, in dem auch die
Osterfelder Kirche und ihre Armen bedacht werden. Unterschrieben
mit eigener Hand von Joh. v. Sommer in Gegenwart des Pastors Rochus
Deiterman vom Franziskanerkloster zu Duisburg, Vikar. Geschehen in
des Bruders Johannes Clause .Anno 1722, 28. August. J. H. O. W. C.
Cremer pastor et notarius apostolicus.
- Das Testament ist nur in seinem letzten Teil, von Punkt 11 an,
erhalten. Der Anfang fehlt.
- Geschrieben auf einem Papierbogen.
- Das Testament ist nur in seinem letzten Teil, von Punkt 11 an,
erhalten. Der Anfang fehlt.
- 1722 Mai 2. Nachträglich aufgesetzter Heiratsvertrag zwischen
Cordt von Genholt und Elisabeth Corts zu Lippern, Eheleuten auf
Corts Hof Zeugen: Dietrich im Bruch und Henrich Corts, Gebrüder,
Henrich Heyermans, Hen¬rich Schulte zu Lippern, Herman Köttgens,
Elisabeth Corts, Wilhelm Corts, Cort Corts. Ich, Herman, ein
Koster, bin begehrt diesen Schein aufzusetzen.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
- 1723 Juli 6. Klage des Herman Köster zu Osterfeld gegen den
Schulten zu Lippern wegen einer Geldsumme, die ihm vom Beklagten am
21. Oktober 1682 durch den Essener Richter zugesprochen war.
- Geschrieben auf 2 Bogen Papier.
- Notiz: den verstorbenen Herman Koster betreffend.
- Antrag auf Zurückweisung der Forderung Kösters, die längst
erloschen. J. H. Kayser proc. supp.
- Geschrieben auf einem Bogen Papier
- Notiz: Schulte zu Lippern contra Her¬man Köster zu Osterfelt. Prs. (präsentiert) 16. Juli 1723.
- Geschrieben auf einem Bogen Papier
- Geschrieben auf 2 Bogen Papier.
- 1723 Oktober 7. Osterfeld. Als Testamentsvollstrecker des
verstorbenen Pastors von Osterfeld, J. G. Bockelkamp, weist Herman
Sudeman in Ausführung eines Kölner Offizialbeschlusses vom 25. Juni
1723 dem Primissar Augustinus Schmitz in Osterfeld zwei Beträge zu
und zwar 11 Taler von Dirich Johan Große Smit zu Osterfeld und 13 ½
Taler von Kleine Wort in Bottrop, die diese dem verstorbenen Pastor
schuldeten. Die Wahrheit bestätigt Johan Stevers genannt Averbeck.
Das Kölner Poenalmandat liegt in Abschrift des Notars Greveler bei;
es spricht von größeren Summen und nennt Schmit in Oster¬feld mit
11, Kleine Lohman in Bottrop mit 30, Johan Kleine Wortman mit 13 ½
, Spielkamp mit 40 und Brinckbauer mit 45 Talern.
- Das Poenalmandat ist auf den 2 ersten Seiten eines Papierbogens geschrieben, auf dessen 4. Seite Notar Creveler die Beglaubigung ausspricht.
- Das Verfügungsschreiben des Herman Sudeman ist auf der Vorderseite einer Papierseite geschrieben.
- 1726 Mai 27. Osterfeld. Der Pastor Weldige genannt Cremer
schlichtet einen Streit um 2 Plätze in einer Kirchenbank. Weil von
alters der Streit war zwischen Stemmer, Buttenbrock und Rotger
Kleine Ven seine Ehefrau wegen des Stemmers Frauenleuten
Kirchenbank, ist vereinbart worden, daß Stemmer und Buttenbrock dem
Rotger Kleine Ven 2 Frauen¬leute Plätze in Kleine Brockhofs
Frauenleute Bank kaufen sollen, welcher sie dann hiermit gekauft
und dem Rotger Kleine Ven hiermit eingeben, dergestalt, daß Kleine
Brockhoff vorn in der Bänke, Rotger Kleine Ven aber hinten in der
Bänke seine 2 Plätze haben sollte. Solches bescheinigt hiermit J.
H. de Wg. Cremer pastor in Osterfeld.
- Geschrieben auf der Vorderseite eines 4seitigen Bogens Papier. Das rote Siegel ist fast ganz abgebröckelt.
- 1729 Oktober 23. Osterfeld in der Pastorat. Notariatsinstrument
des Notars Augustinus Schmitz. Rutger Sprockamp aus Bottrop
schuldet 15 Taler, Dietrich Ortmann ebenfalls aus Bottrop 5 Taler
30 Stüber dem verstorbenen Pastor Bockelkamp von Osterfeld. Der
verstorbene Vikar Brockhof zu Knippenburg hatte dem verstorbenen
Pastor Bockelkamp 30 Taler vorgeschossen. Die Erben Brockhoffs
haben diese Summe der Osterfelder Kirche geschenkt. Die Osterfelder
Kirche hat durch Gerichtsmandat den Sprockamp und Ortmann
verpflichtet, ihre Schulden in mehreren Terminen an die Osterfelder
Kirche zurückzuzahlen, was auch 1729 ff. geschieht. Die
Eintragungen über die Rückzahlungen sind der Notariatsurkunde
zugefügt. Die Urkunde ist mit je einem Handzeichen von Sprockamp
und Ortmann versehen. Herman Sudtman hat als Zeuge unterschrieben.
- Notiz auf der Rückseite: Vergleich Rutgern Sprockamp zu Bottrop
über 15 Reichstaler und Joan Dierich Orthman daselbst über 5
Reichstaler 30 Stüber an die Kirche zu Osterfeld zu bezahlen.
- Urkunde auf einem 4seitigen Papierbogen.
- Notiz auf der Rückseite: Vergleich Rutgern Sprockamp zu Bottrop
über 15 Reichstaler und Joan Dierich Orthman daselbst über 5
Reichstaler 30 Stüber an die Kirche zu Osterfeld zu bezahlen.
- 1737 Juni 17. Schreiben des Grafen J. H. von Nesselrode an den
Hochw. Herrn Overbeck, auf dessen Ansuchen um das Osterfelder
Pastorat, daß er den Gogreve Wenner angewie¬sen habe, unter allen
sich meldenden Candidaten den geeignetesten ihm vorzuschlagen
„damit ich mein Collationsrecht außer aller Verantwortung sehe".
Wien, den 12. Juni 1737.
- Brief auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift des Grafen. (Vgl. das vorhergehende Regest).
- 1737 Juli 16. Belgrad. Graf Johan Herman Franz von Nesselrode,
Herr zu Vondern, bestimmt nach dem Tode des Pastors Schmidt den
Priester Joseph Overbeck aus Dorsten zum Nachfolger, der sich
innerhalb von 4 Monaten nach dem Tode des Vorgängers bei dem
Ordinarius prüfen und approbieren lassen soll. Nach bestandener
Prüfung solle er dann installiert werden. Beim Nichtbestehen fällt
das Collationsrecht an den Grafen zurück. Belgrad, den 16. Juli
1737 Johan Herman Franz Graf von Nesselrode.
- Urkunde auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift des Grafen und gut erhaltenem, aufgedrücktem Siegel.
- 1737 November 16. Osterfeld in der Kirche und Sakristei. In
Gegenwart des Notars Henricus Birkenfeldt und der Zeugen Herman
Theysing und Johan Hendrich Franken, die eigens vom Osterfelder
Pastor bestellt waren, spielt sich folgendes in der Osterfelder
Kirche ab:
- Am 16. November 1737 kommt nach der Frühmesse der Vicar
Mittendorff aus Bottrop zum Pastor Josef Overbeck, der vor dem Chor
am Predigtstuhl kniet und ersucht ihn, daß er, der Vicar, im Namen
des Bernard Humperdinck, der bei ihm ist, die Früh¬messe in
Osterfeld lese. Der Osterfelder Pastor antwortet, daß er das wegen
des noch nicht beendeten Streites nicht erlauben könne. Darauf
bittet der Vicar, daß es ihm in seiner Eigenschaft als Vicar zu
Bottrop erlaubt werde, Messe zu lesen, das gestattet der Pastor
Overbeck mit dem Zusatz, daß er solches ihm als Vicar zu Bot¬trop,
mitnichten aber als Mandatario des Humperdinck erlaube. Beglaubigt
vom Notar durch Unterschrift u. Siegel, das aber abgefallen ist.
- Geschrieben auf einem Bogen Papier.
- Am 16. November 1737 kommt nach der Frühmesse der Vicar
Mittendorff aus Bottrop zum Pastor Josef Overbeck, der vor dem Chor
am Predigtstuhl kniet und ersucht ihn, daß er, der Vicar, im Namen
des Bernard Humperdinck, der bei ihm ist, die Früh¬messe in
Osterfeld lese. Der Osterfelder Pastor antwortet, daß er das wegen
des noch nicht beendeten Streites nicht erlauben könne. Darauf
bittet der Vicar, daß es ihm in seiner Eigenschaft als Vicar zu
Bottrop erlaubt werde, Messe zu lesen, das gestattet der Pastor
Overbeck mit dem Zusatz, daß er solches ihm als Vicar zu Bot¬trop,
mitnichten aber als Mandatario des Humperdinck erlaube. Beglaubigt
vom Notar durch Unterschrift u. Siegel, das aber abgefallen ist.
- 1740—50 Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben für eine
Kirchenfahne. Kirchmeister Große Brockhoff, Provisor Johan Thesing.
- Geschrieben auf 4seitigem Papierbogen.
- Notiz auf der 4. Seite: Die Fahne Rechnung.
- 1757 gibt Johannes Thesing auf einer Rechnungsaufstellung an, daß diese vom Kirchmeister Brockhoff richtig bezahlt worden sei für die Kirchenuhrenreparatur etc. 1763 bestätigt Th. Thesing, daß ihm eine Rechnung vom Kirchmeister bezahlt worden sei, über Beträge für Meßwein.
- Notiz auf der 4. Seite: Die Fahne Rechnung.
- Geschrieben auf 4seitigem Papierbogen.
- 1744 Dezember 15. Vondern. Isabella Theodora verwitwete Freifrau von Brempt geborene von Westerholt-Lembeck stiftet 100 Reichstaler für das ewige Licht in der Kirche zu Osterfeld. Verfügung in knapper, testamentsartiger Form mit eigenhändiger Unterschrift und beigedrucktem Siegel, geschrieben auf Papier.
- 1748 Januar 1. Cöln. Dem Pastor Josef Overbeck in Osterfeld
wird vom Kölner Protonotar von Sierstorff die Erlaubnis gewährt,
haeretische Bücher mit Ausnahme einiger genannter, zu halten und zu
lesen, um Haeretiker zur Kirche zurückzuführen.
- Am 12. Juni 1755 wird diese Erlaubnis um 3 Jahre verlängert.
- Notiz: Anno 1750 am 4. Juli hat sich die Jungfrau Anna
Catharina Philips nach Abschwörung der Heresie zum rechten Glauben
bekehrt.
- Urkunde auf Papier mit Unterschrift des Kölner Protonotars.
- Notiz: Anno 1750 am 4. Juli hat sich die Jungfrau Anna
Catharina Philips nach Abschwörung der Heresie zum rechten Glauben
bekehrt.
- Am 12. Juni 1755 wird diese Erlaubnis um 3 Jahre verlängert.
- 1749 Schreiben des Osterfelder Pfarrers Josef Overbeck an den
Pastor von Sterkrade über die Zugehörigkeit des Parochianen
Muesfeldt, worum sich die Pastöre von Osterfeld und Sterkrade schon
seit langem streiten. Da Muesfeldt heiraten will und die
Zuständigkeit geklärt sein muß, verlangt Overbeck ihn für
Osterfeldt, wie auch aus einem Brief vom 25. September 1728
hervorgehen soll.
- Lateinisches Schreiben auf einem 4seitigen Papierbogen.
- 1750 September 1. Papst Benedikt XIV. verleiht den
Praemonstratensern das Recht, Pfarrkirchen und Vikarien zu
besitzen.
- Gedruckte und beglaubigte Copie auf Papier.
- 1753 April 8. in Osterfeld im Pastoratsgebäude. Evert Giesbert
erhält aus dem Armenfonds der Kirche zu Osterfeld, dessen Provisor
Wilhelm Thesing war, mit Einverständnis des Pastors Overbeck, 10
Reichstaler ge¬liehen. Rückzahlbar in 2 Jahren 8 Taler. Wenn keine
Rückzahlung in dieser Zeit erfolgt, haben die Schuldner jährlich
für 10 Taler die Zinsen zu zahlen. Zeugen: Wolter Schmees und
Theodor Kirschbaum.
- Notariatsurkunde des Notars Johannes Wilhelm Kirschbaum mit
aufgedrücktem Notar¬stempel.
- Auf der Rückseite folgende Notiz: Accognition von 10 Reichstalern sprechend auf Evert Giesbert, Cathrinen dessen Ehefrau ad usum deren Osterfeldschen Armen de dato 8. Aprilis 1753. - Hiervon ist nichts zu haben.
- Notariatsurkunde des Notars Johannes Wilhelm Kirschbaum mit
aufgedrücktem Notar¬stempel.
- 1754 Mai 30. Schreiben des Joh. von Sierstorf aus Cöln an den
Pastor in Kirchhellen über die Festsetzung der monatlichen
Conferenzen der Pfarrer und Curatoren des Vestes
Recklinghausen, die geteilt stattfinden sollen und zwar einmal
Dorsten, Polsum und Buer mit
den Vicarien unter dem Pastor von Recklinghausen, und Horst, Bottrop und Gladbeck beim Pastor in Osterfeld.
- Brief auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift des Sierstorf.
- 1755 Sept. 3. Aufzeichnung über das, was in Osterfeld verzehrt
wurde, anläßlich der Visitation durch den Commissar Sethegast.
Unterschrieben: H. Sethegast commissarius et pastor in Ahsen mppr.
- Geschrieben auf der Vorderseite eines Papierbogens.
- 1757 im Oktober. Speciflzierte Rechnung über Reparaturen an der
Kirchenturmsuhr. „Diese Rechnung ist vom Kirchmeister Brockhoff
richtig bezahlt."
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
- 1758 Januar 29. Unvollständiger Brief des Inhabers der
Sohlstätte des ehemals Michelschen Hofes in Bottrop an den
Statthalter gegen den Pastor Overbeck zu Osterfeld, Herman
The¬sing, Witwe Storp und Consorten, die s. Zt. (1747) von Michels
Hof Land gekauft hatten und nun sich weigern bei der Besetzung
durch französische Truppen 1757 Vorspann und Kriegslasten
mitzutragen. Von 1747—1757 hätte kein Krieg am hiesigen Ort
stattgefunden, erst im Frühjahr 1757 seien französische Truppen
gekommen. Schreiber verlangt vom Statthalter, die Nachfolger auf
Michels Hof gesetzlich dazu zu zwingen, für entstandene und noch
entstehende Schäden zu haften, denn die Appertinentien des Michels
Hof seien den Käufern nicht dienstfrei verkauft worden und die
entstehenden Lasten blieben dem Lande (Acker) anklebig und könnten
nicht auf ihn allein als den Inhaber der Sohlstelle abgewälzt
werden. Er habe sich von der churfürstlichen Kanzlei unterm 7.
Sept. ein Poenalmandat verschafft und bitte um seine Vollstreckung.
Vorausgeschickt ist eine Abschrift eines Teils der
Verkaufsbestimmungen vom öffentlichen Verkauf des Michels Hof in
Bottrop, der von den Gläubigern veranlaßt wurde, Oktober 1747,
wobei der Pastor von Osterfeld einige Teile durch Wolter Michels
gesondert erhalten hatte.
- Geschrieben auf vier Seiten eines Papierbogens, Anfang und Ende der Aufzeichnungen fehlen.
- 1762 März 8. Dorsten. Hoverman aus Osterfeld hat sich
geweigert, eine Leiche zu fahren, wozu er nach bisherigem Brauch
verpflichtet war und soll zur Bestrafung seines Ungehorsams 11
Goldgulden, die Verhör- und sonstige Kosten zahlen. Wegen der
Schmähungen gegen den Osterfelder Pastor soll zur Feststellung der
Wahrheit noch verhandelt werden und zwar in Dorsten. Dazu sind vom
Osterfelder Küster noch 2 Zeugen vorzuladen. Auch der Hoverman hat
dazu zu erscheinen. Dorsten dessmandato dmi Commissarii Vestani
Sander actuarius.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
- 1774 im Mai. Der Generalvikar von Köln, Goldschmidt (Joh.
Philippus) des Erzbischofs Maximilian-Friedrich teilt dem
geistlichen Commissar für das Vest Recklinghausen Josef Tils,
Pastor in Dorsten, die Ernennung des Friedrich Raban Wesener zum
Pastor in Osterfeld mit, unter Beifügung einer wörtlichen Abschrift
der päpstlichen Ernennungsbulle (Clemens XIV.) von 1773. Gemäß dem
päpstlichen Auftrage überträgt dann der Generalvikar dem Friedrich
Raban Wesener im 24. Lebensjahre die Pfarrei Osterfeld. Wympen 6.
Mai 1774. Eigenhändige Unterschrift des Generalvikars und
aufgedrücktes Papiersiegel. - M. Leinen protonotarius in
spiritualibus.
- Angehängt: Die Einführung des Friedrich Raban Wesener in
Osterfelt am 25. Mai 1774 durch den Geistl. Commissar des Vestes
Joh. Jos. Tils begleitet vom geistl. Rat Julius Wesener, Antonius
Wilhelm Maes, der durch Fr. R. Wesener als Procurator in Osterfeld
eingesetzt war, Vikar Reckman als bisherigen Verwalter der Pfarre,
Gottfried Küster als Küster, Odili Brüggeman, Armenprovisor,
Bergman und viele andere, die dem neuen Pastor gratulierten. Zur
Beglaubigung geschrieben und unter¬schrieben am 26. Mai 1774 in
Dorsten durch Joh. Jos. Tils p. t. pastor et commissarius. Mit
beigedrücktem schwarzen Siegel.
- Geschrieben auf 2 Bogen Papier (8 Seiten), durch Schnur
zusammengehalten.
- Notiz auf der Rückseite: Executoriales provisionis apostolicae
de parochiali ecclesia loci Osterfeld fovore Friderici Rabani
Wesener Seminaristae.
- Auf besonderem Blatt eine Kostenrechnung für Fr. R. Wesener über 48 röm. Schilde.
- Notiz auf der Rückseite: Executoriales provisionis apostolicae
de parochiali ecclesia loci Osterfeld fovore Friderici Rabani
Wesener Seminaristae.
- Geschrieben auf 2 Bogen Papier (8 Seiten), durch Schnur
zusammengehalten.
- Angehängt: Die Einführung des Friedrich Raban Wesener in
Osterfelt am 25. Mai 1774 durch den Geistl. Commissar des Vestes
Joh. Jos. Tils begleitet vom geistl. Rat Julius Wesener, Antonius
Wilhelm Maes, der durch Fr. R. Wesener als Procurator in Osterfeld
eingesetzt war, Vikar Reckman als bisherigen Verwalter der Pfarre,
Gottfried Küster als Küster, Odili Brüggeman, Armenprovisor,
Bergman und viele andere, die dem neuen Pastor gratulierten. Zur
Beglaubigung geschrieben und unter¬schrieben am 26. Mai 1774 in
Dorsten durch Joh. Jos. Tils p. t. pastor et commissarius. Mit
beigedrücktem schwarzen Siegel.
- 1774 November 2. Schreiben des Obersieglers J. G. Kauffmans an
einen ungenannten Hofrat, dessen Sohn die Pfarre Osterfeld nach dem
Tode des letzten Pfarrers Josef Overbeck über¬nommen hat über die
Abwicklung der Hinterlassenschaft des Verstorbenen und die damit
verknüpften Pastorats Capitalien. Vicar Reckman hat den Bestand des
Vermögens der Kirche im Sterbejahr aufgenommen. Bei dem ungenannten
Hofrat handelt es sich um Johan Christian Wesener, bei seinem Sohn
um Friedrich Rabanus Wesener.
- Schreiben auf einem Papierbogen mit eigenhändiger Unterschrift des Obersieglers Kauffmans.
- 1776 Februar 2. Schreiben an den Statthalter über die
Verpachtung der Kirchenländereien und Wiesen am 2. Februar 1776 in
Anwesenheit des Herrn Greve, Deputierten des Grafen
Nesselrode-Grimberg, Oberkirchenmeister in Osterfeld für das
hochadelige Haus Vondern und des Pastors Wesener, Kirchmeisters
Brüggeman. Die Verpachtung geschieht auf 7 Jahre bis 1783.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier (Ohne Unterschrift, unvollständig).
- Nach 1779. Entwurf eines Antwortschreibens an den Herrn . . .
über die Gerichtszugehörigkeit der Kirche zu Osterfeld und über den
Gebrauch vorgeschriebener Bücher zur Berichterstattung. Die Pfarrei
Osterfeld liegt im Köllnischen unter dem Gericht zu Dorsten. Die
vorgeschriebenen Bücher sind 1779 auf Befehl angeschafft worden und
seit dieser Zeit wie vorgeschrieben geführt vom Briefschreiber. An
merkmürdigen Excessen ist seither nichts vorgefallen, die
Kirchen-Senden sind wieder angeordnet worden.
- Geschrieben auf der Vorderseite eines Papierblattes.
- 1785 Juli 15. Schreiben aus einem Streite zwischen Kusenbaum
und Freytag an den Statthalter.
- Schreiben auf einem z. Teil zerrissenen Bogen Papier.
- 1787 September. Papst Pius VI. verleiht allen, welche an zwei
Marienfesttagen die Kirche in Osterfeld besuchen und nach würdigem
Sakramentenempfang für die Einheit der Kirche beten einen
vollkommenen Ablaß.
- In einem Nachsatz werden am 20. Dez. 1787 die Feste Mariae
Geburt und Lichtmeß vom Kölner Ordinariat festgelegt.
- Urkunde auf Pergament.
- In einem Nachsatz werden am 20. Dez. 1787 die Feste Mariae
Geburt und Lichtmeß vom Kölner Ordinariat festgelegt.
- Nach 1784. Schreiben des Pastors von Osterfeld (Wesener) an den
Statthalter über die bisherige Bezahlung der Messe und der
Begräbnisse der Armen aus den Renten des Armenfonds. Nach dem Erlaß
von 1784, der eine solche Bezahlung nicht kennt, bittet er um
andere Entschädigung, da seine Einkünfte gering sind und die
Osterfelder Kirche arm ist.
- Nur Entwurf, nicht unterschrieben, geschrieben auf einem
Papierbogen.
- Von anderer Hand wurde folgendes auf Seite 3 nachgetragen: Du solltest zum Besten der Kirche dem Küster den Auftrag geben, nachts Lichter zu brennen, wie auch dahier geschieht. Es erspart ungemein viel. Sie sind zu haben beym Wies in Runsdorf.
- Nur Entwurf, nicht unterschrieben, geschrieben auf einem
Papierbogen.
- 1790 ca. Reste eines Entwurfs des Osterfelder Pastors Wesener
um 1790 zur Frage der Zusam¬menlegung von Primissariat und Schule.
- Ein kleines Blatt Papier, doppelseitig beschrieben.
- 1795 Mai 2. Der Kölner Erzbischof Max Franz verleiht kraft
päpstlicher Vollmacht vom 6. Fe¬bruar 1795 allen armen Seelen
Nachlaß ihrer Strafen, für welche am Hochaltar der Kirche in
Osterfeld eine Seelenmesse gelesen wird.
- Gedruckte Urkunde auf Papier.
[bearbeiten] 19. Jahrhundert
- 1805 Dezember 23. Osterfeld. Herman Stemmer gibt eidlich zu
Protokoll, daß er am 18. Oktober 1805 mit 7 Malter Roggen nach
Mülheim gefahren sei und in der Lipperheide von dem Kohlenaufseher
Calitz angehalten und unter Druck gesetzt worden sei. Aus Furcht
habe er dem Calitz 3 Kronentaler gegeben, dann habe er weiterfahren
können. Osterfeld in der Pastorat. J. H. Lammers, Pastor zu
Osterfeld; L. Wolters, Vicar in Osterfeld, Josef Ernst. Diese
Vernehmung wird dem Zollrat „N“ übergeben mit dem Ersuchen, sie
weiterzuleiten und das auf unredliche Art abgenommene Geld dem
Stemmer zurückzugeben.
- Geschrieben auf 2 Bogen Papier.
- 1807 Mai 4. Vergütung wegen der ausgelegten Waghalsbrücke und des Weges. Unterschrieben: J. H. Lammers, Pastor.
- 1808 Juli 18. Herzog Prosper Ludwig Arenberg ordnet für 1808
eine Personensteuer an.
- Gedruckte Urkunde.
- 1808 August 13. Osterfeld. Testament des Johan Theodor
Brüggeman in Osterfeld. Aufgesetzt im Hause des Brüggeman in
Gegenwart des Pastors Lammers, Josef Ernst und des Vikars Wolters
als Zeugen, die alle unterschrieben haben.
- Geschrieben auf einem Bogen Papier
- 1819 Dezember 1. Osterfeld. Inventarium des Vermögenszustandes
der Wittiben Maria Catharina Kleine Brinck geborene Bramhoff in der
Bauerschaft Osterfeld. Vorstehendes Inventarium ist aufgenommen und
unterschrieben von dem erwählten Vormund Hendrick Kleinebrinck und
beiden Taxatoren Hermanus Bramhoff, Johan Kuper. Pro concordantia
huius copiae cum suo originali supscripsit Lammers, Pastor.
- Geschrieben auf einem Bogen Papier
- 1819 Dezember 1. Ehekontrakt zwischen dem Wittwer Henrich
Enneman und der Wittib Maria Catha¬rina Kleine Brinck, geborene
Bramhoff zu Osterfeld. Zeugen: Joan Kuper, Henrich Kleinebrinck,
Hermanus Bramhoff. Pro concordantia huius copiae cum suo originali
supscripsit. Lammers, Pastor.
- Geschrieben auf einem Papierbogen.
- 1822 August 10. Umrechnung alter Reichstaler in preußische
Währung. Gutachten (Abschrift), der kgl. Preuß. Münzvereinigung.
Auf Antrag des Bottroper Bürgermeisters Tourneau zur Werterrechnung
alter Stiftungen.
- Geschrieben auf Papier.
- 1832 Juli 17. Gedruckter Erlaß des Bischofs von Münster über
die Anfertigung eines Repertoriums der Kirchenarchivalien etc. bis
1700.
- 3 Blatt Papier.
- 1836 Januar 28. Recklinghausen. Verzeichnis der zum
Primissariat zu Osterfeld gehörigen Capitalien.
- Geschrieben auf einem Papierblatt mit angehängter Postüberweisung an das Generalvikariat in Münster über 2.200 Taler vom Oktober 1856.
- 1857 Schreiben des gräfl. Oberförsters Hoppe an den Osterfelder
Pastor Terlunen über die Abgaben des Hauses Hove an die Osterfelder
Kirche. Am 22. Januar vom Pastor Terlunen einen gewünschten Antrag
nach Münster weitergeschickt.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
[bearbeiten] 20. Jahrhundert
- 1900—1917 Aufzeichnungen über Anfänge, Bau, Einweihung,
Ausstattung, Glocken usw. der Kirche in der Osterfelder-Heide.
Grundsteinlegung 1909. Weihe 1910.
- Geschrieben auf einem Blatt Papier.
- 1763—1824. 14 Seiten mit aufgeklebten kleineren Originalrechnungen über Reparaturarbeiten u. ä. an der Osterfelder Kirche aus dem Zeitraum von 1763—1824.
- Das Archiv birgt in zwei Aktenstücken Kirchenrechnungen von
- 1573—1579, 1607—1614, 1619, 1633—1639, 1650—1658, 1714—1788
- In einem Aktenstück sind enthalten Armenrechnungen von
- 1663—1681, 1705—1733, 1764—1773, 1784—1803, 1817—1835.
- Register der im Kirchen-Archiv befindlichen Urkunden, angelegt
von den Pfarrern Lammers und Terlunen etwa 1820—1850. Knappe
Regesten und Nachrichten über:
- Pastorat, Schulvikarie, Küsterei, Kirche, Armen. Verordnungen der geistlichen und landesherrlichen Obrigkeiten (Köln, Arenberg, Münster, Preußen) u. a. vom 17.—19. Jahrhundert. Nur wenige Angaben entstammen dem 16. Jahrhundert.
[bearbeiten] Bistumsarchiv Münster
Bistumsarchiv Münster
Georgskommende 19
D-48143 Münster
Telefon: 0251/495-518
Telefax: 0251/495-491
E-mail: bistumsarchiv@bistum-muenster.de
[bearbeiten] Bestand Generalvikariat
[bearbeiten] Osterfeld Pfarrkirche ad S. Pancratium M.
[bearbeiten] Pfarre
- Visitatiosprotokolle 1738, 1755
- Status ecclesiae 1717, 1738, 1756
- Umpfarrung aus Sterkrade-S. Clemens mit Karte 1913
[bearbeiten] Kirche
- Einkünfte der Kirche, der Pastorat und Vikarie S. Catharinae und Paramentenverzeichnis.
[bearbeiten] Vicarie s. Catharinae
- Stiftungen 1501, 1529
[bearbeiten] Primissariat
- Stiftung 1712
[bearbeiten] Schulwesen
- Vereinigung des Primissariates mit der Lehrerstelle u. a. Schulakten 1793.
[bearbeiten] Einsiedelei
- Nachrichten 1745
[bearbeiten] Osterfeld Pfarrkirche ad S. Antonium Pad.
[bearbeiten] Pfarre
- Pfarrerrichtungsurkunde 1915
[bearbeiten] Osterfeld Pfarrkirche ad S. Joseph, Sponsum B.M.V.
[bearbeiten] Pfarre
- Pfarrerrichtungsurkunde 1922
[bearbeiten] Erzbischöfliches Diözesanarchiv Köln
- Nachrichten über die Eremitage/Klause.