Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/062
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im J. 1647 belehnt worden. Dieser besitzt Frechen und Vogtsbeil
jedoch nur zur Hälfte. Die andere Halbscheid gehört dem Johan
Ernst Frh. von Wallenroth, der mit Catharina Charlotta Margaretha
Gräfin von Wonsheim verheirathet war. Der Sohn dieser Ehegatten,
Johan Barthold Franz Christian Graf von Wallenroth, consolidirt die
beiden Lehen, indem er die Halbscheid seines Vetters, Philip
Wilhelm Grafen von Wonsheim Baron de Boulers, für 29000 Gulden
Brabantisch an sich bringt. Da er aber ausser Stande ist, diese
Summe baar zu erlegen, so bittet er um Consensum
aggravandi, und nimmt dann im J. 1685 bei den Ehegatten
Godfried Bertram von Herresdorf und Anna Catharina Hilgers ein
Capital von 2000 Rthlr auf. Etwa fünf Jahre nachher ist er
gestorben, mit Hinterlassung einiger Töchter. Lehens-Successor ist
sein Vetter, Graf von Wonsheim Baron de Boulers. Die Succession
dieses Grafen hat indess einige Unterbrechungen erlitten. Adolph
Reiner Anton Frh. von Gelder ist nämlich im J. 1704 in den Besitz
beider Lehen gekommen. Ich finde bemerkt, dass bereits im J. 1645
zwischen Arcen und Wachendorf ein Vertrag geschlossen worden,
vermöge dessen die von Arcen an die von Wachendorf 3000 Rthlr zu
zahlen hätten, wenn Hochsteden und Vogtsbell gütlich an sie kämen,
oder ihnen per Sententiam zuerkannt würden. So hat nun Freiherr von
Gelder an die Erbgenahmen zu Wachendorf, Grafen von Hatzfeld und
Freiherrn von Syberg, bis zum J. 1724 Abschlagszahlungen
geleistet. Bald aber nahm die Sache in Judiciis wieder eine andere
Wendung. Graf von Wonsheim ist 1726 reimmittirt worden. Wenn nicht
schon hier, so ist jedenfalls späterhin der Sohn des Grafen Philip
Wilhelm zu verstehen. Im J. 1733 hat der Sohn, von Heidelberg aus,
einen neuen Vogt ernannt, und schreibt er sich in dem Patente also:
Maximilian Joseph Graf von Wonsheim Freiherr von Boulers Herr zu
Frechen und Vogtsbeil, Churpfältzischer Obrist-Lieutenant eines
Dragoner-Regiments. — Die Acten des Prozesses, den die Freiherren
von Gelder geführt, liegen mir bei dieser Relation nicht vor. Aus
andern Briefschaften entnehme ich die Notiz, dass Graf von Wonsheim
am 8. Juny 1747 (abermals) reimmittirt worden, und im Besitze
verblieben
