Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/041
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Zeit an die Herren Hurth von Schoeneck, Erbgenahmen des Herrn von
Birgel, gekommen. Seit 1522 bis etwa 1553 findet sich Carsilius von
Engelstorff genannt Meroetgen als Statthalter. Wilhelm von Harff
Herr zu Alsdorf und Hürth, 1555 ernannt, bekleidete das Amt noch
1575. Sein Nachfolger, Albrecht von Loevenich, führt blos den
Titel Verwalter oder Baumeister. Um 1622 fungirt Franz Heinrich
von Pützfeld zu Calmund, wieder als Statthalter. Im J. 1667 bekennt
Maria von Hetzingen zu Eschweiler Wittwe von Rottkirchen, dass
nachdem auf Absterben ihres Bruders Johan Werner von Hetzingen die
zum Hause Eschweiler gehörige Erbstatthalterei der Propsteilichen
Mannkammer zu Aldenhoven erledigt und auf sie als nächste Erbin
ihres Bruders gefallen sei, sie auch darauf von Ihro Fürstlichen
Durchlaucht vermittels Befehl de 9. Novembris 1666 darbei kräftig
manutenirt worden: dass sie besagtes Amt ihrem Schwiegersohne
Wilhelm Degenhard Frh. von Hompesch Herrn zu Bolheim übertragen
habe. Aber die Statthalterei war kein Erbamt. Und der gegenwärtig
fungirende Statthalter, Freiherr von Elmpt zu Burgau, ist gewiss
bis zu seinem Tode im Amte verblieben. Ohne Zweifel hatte derselbe
seine Ernennung von Seiten des Domcapitels. Dieses mochte wohl der
Ansicht sein, dass die Mannkammer nicht blos für die
Propsteilichen, sondern mehr noch für die Domcapitularischen
Lehengüter bestehe, und dass ihm die Ernennung eines Statthalters
zukomme. Erst 1671 ist Freiherr von Hompesch anerkannt worden.
Nach Tod desselben, 1681 haben die Capitularen des Erz- und
Domstifts Cöln seinem Sohne Philip Werner Frh. von Hompesch Herrn
zu Bolheim die Stelle verliehen. Derselbe ist aber wohl wenige
Jahre nachher gestorben. Sein Nachfolger ist seit etwa 1687 Franz
Arnold Hoen von Cartyls zu Dürboslar. Die nächstfolgenden
Statthalter vermag ich nicht vollständig herzuzählen. Ich finde
1746 Johan Wilhelm Frh. von Hompesch zu Bolheim, und 1768 bis 1792
Freiherren von Geyr.
Zu der Mannkammer zu Aldenhoven gehörte der Propstey-Wald, auf welchem die Vasallen ihre Holzgerechtigkeit hatten. Für diesen Wald bestanden zwei Holzgräfen, einer vom Adel, der andere bürgerlich. Dieselben wurden auf den
