MW 1864-37-1640

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Preußen-Flagge-Web.png preußisches Militär-Wochenblatt (MW)
1864 Verordnung Nr. 1640 MW-Ausgabe 49

Datum

12.08.1864

Titel

Bezeichnung der Artillerie-Brigaden, Regimenter sc. in Folge der veränderten Organisation der Artillerie

Inhalt

Mit Bezug auf den durch Meine Ordre vom 16. Juni d. J. genehmigten Plan zu einer anderweiten Organisation der Artillerie bestimme Ich hinsichtlich der Bezeichnung der Artillerie-Brigaden, Feld- und Festungs-Artillerie-Regimenter folgendes:

Die Linien-Artillerie-Brigaden sind lediglich nach der fortlaufenden Nummer (1ste, 2te, 3te, 4te, 5te, 6te, 7te und 8te Artillerie-Brigade) zu benennen. Für die Garde Artillerie-Brigade bleibt ihre bisherige frühere Bezeichnung bestehen. Die Feld- und Festungs-Artillerie-Regimenter erhalten die bisherige Bezeichnung der früheren Artillerie-Brigade und zwar:

die der Garde-Artillerie-Brigade
"Garde-Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment",
die der 1sten Artillerie-Brigade
"Ostpreußische Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 1"
die der 2ten Artillerie-Brigade
"Pommersches Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 2"
die der 3ten Artillerie-Brigade
"Brandenburgisches Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 3"
die der 4ten Artillerie-Brigade
"Magdeburgisches Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 4"
die der 5ten Artillerie-Brigade
"Niederschlesisches Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 5"
die der 6ten Artillerie-Brigade
"Schlesisches Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 6"
die der 7ten Artillerie-Brigade
"Westphälisches Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 7"
die der 8ten Artillerie-Brigade
"Rheinisches Feld- resp. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 8"

Die Abteilungen, Batterien und Kompanien der Feld- und Festungs-Artillerie-Regimenter sind nach ihrer Nummer resp. auch nach dem Kaliber unter Beilegung der Bezeichnung ihrer Regimenter wie folgt zu benennen:

1ste, 2te, 3te Fuß-Abtheilung,
Reitende Abtheilung,
1ste, 2te, 3te, 4te 12pf Fuß-Batterie
1ste, 2te, 3te, 4te 6pf Batterie
1ste, 2te, 3te Haubitz-Batterie
1ste, 2te, 3te reitende Batterie

des Ostpreußischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 1

1ste, 2te Abtheilung
1ste, 2te, 3te, 4te, 5te, 6te, 7te, 8te Kompanie

des Ostpreußischen Festungs-Artillerie-Regiments Nr. 1.

In gleicher Weise werden die Abtheilungen, Batterien und Kompanien der übrigen Feld- und Festungs-Artillerie-Regimenter, nach Maßgabe der Bezeichnung der letzteren, benannt. Bis dahin, wo bei der Garde-Artillerie-Brigade, der 2ten, 5ten und 6ten Artillerie-Brigade die noch fehlenden 2ten Festungs-Abtheilungen und mit diesen die Regimentsstäbe für die Festungs-Artillerie-Regimenter dieser Brigaden errichtet sein werden, behalten die bestehenden Festungs-Abtheilungen und deren Kompagnien die bisherige Bezeichnung. Auch bestimme Ich, daß die zur Besetzung der Adjutantenstellen bei den Artillerie-Brigade-Kommandeuren geeigneten Offiziere Mir zur Bestätigung in Vorschlag zu bringen sind. Hiernach hat das Kriegs- Ministerium das Weitere zu veranlassen.

Wildbad Gastein, den 12. August 1864.
(gez.) Wilhelm

An das Kriegs-Ministerium.

Die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 1. September 1864
Kriegs-Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement
v. Glisczinski. v. Hoffmann

No. 1294/8. A.I.