Ludwig Carl Wilhelm von Baumbach-Kirchheim – Erinnerungen aus dem Leben eines hochbetagten Mannes (1799 – 1883)/09

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Ludwig Carl Wilhelm von Baumbach-Kirchheim – Erinnerungen aus dem Leben eines hochbetagten Mannes (1799 – 1883)
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Absolvierung der Universitätsstudien wurden sowohl Ernst, wie Hermann zu Referendarien in dein höheren Staatsdienst bestellt, wo sie freilich kein Diensteinkommen genossen, dagegen nach dem Tode meines guten Vaters die Unterstützung des edlen Onkels Ernst, bis beide endlich Assessoren mit freilich geringem Gehalt wurden und Ernst später zum Obergerichtsrat bei dem Obergericht in Kassel vorrückte und dadurch in den Stand gesetzt wurde, die Tochter des Geheimrates von Baumbach zu Meiningen aus dem Hause Nassenerfurth, Schwester des Mannes der Tochter von Bruder Moritz zu heiraten, aus welcher Ehe zahlreiche Nachkommen hervorgingen.

Ernst war ein allgemein anerkannter, höchst tüchtiger Jurist und hätte längst eine Anstellung im Oberappellationsgericht verdient. Jedoch standen dein dessen wenn auch nicht gerade direkt markierten freisinnigen, von Servilität jedoch weit entfernten Grundsätze entgegen, mehr wohl noch des Kurfürsten Haß gegen mich – worauf ich später noch zurückkommen werde – welcher derselbe auch auf meine Brüder, treu seinem niedrigen Charakter übertrug. Mit um so innigerer Freude erfüllte es mich, als 1848 nach Durchbringung eines Gesetzes, wodurch der Ständeversammlung die Wahl einiger Oberappellationsgerichtsräte eingeräumt wurde, durch meine damalige Stellung als Präsident der Ständeversammlung und meine vielen Freunde in solcher Ernst's Wahl zum Oberappellationsgerichtsrat durchzusetzen, ebenso, wie es mir in früheren Jahren gelungen war, dessen Wahl zum derzeitigen Mitglied der Kurhessischen Feuerversicherungsgesellschaft zu veranlassen, welche verfassungsmäßig der Ständeversammlung zustand, womit der freilich nur geringe, aber doch für Ernst damals erwünschte Gehalt von 200 Talern verbunden war. Nachdem ich 1849 mit den Meinigen nach Amerika ausgewandert war, fiel Ernst gemeinschaftlich mit dem nun in Kirchheim wohnenden Bruder Hermann die bisher von mir geführte Güteradministration zu, allerdings für ihn sehr erschwert, da er nicht in Kirchheim selbst wohnte, sondern sich darauf beschränken mußte, dort nur seinen Urlaub zuzubringen, und hatten zum diesem Zweck die Brüder sich zu Kirchheim durch einige Bauänderungen Wohnungen eingerichtet neben der dortigen permanenten von Hermann. Diesen verhinderte leider seine Körpergebrechlichkeit, worauf ich später zurückkommen muß mit den schmerzlichsten Gefühlen, sich der Administration nach außen anzunehmen, und diese fiel Ernst zu, namentlich die Leitung des Forstbetriebes, dessen er sich eifrigst und mit gutem Erfolg annahm.

Ernst hatte durch besonders frühe Überarbeitung in seinem Dienst seine so kräftigen Konstitution zuviel zugemutet, in welcher sich endlich Unterleibs- und Nervenleiden festsetzten, wogegen wiederholte Badekuren nur teilweise Linderung gewährten; indessen ließ doch diese kräftige Konstitution und nicht zu hohes Alter keine Befürchtung eines baldigen Endes aufkommen, um so weniger, als die erlangte Stellung als Vizepräsident des Appellationsgerichtes zu Kassel, welche mit einem guten Gehalt verbunden war, keine hohe Anstrengung mehr erforderte und ausreichende Muße gewährte. Im September 1874 kehrte Ernst mit seiner Familie vom Urlaub zurück aus Kirchheim, nachdem derselbe zuvor noch ein Bad besucht hatte. Er verließ Hermann dort schon krank und wurde selbst wohl dort noch von einem daselbst epidemisch herrschenden