Ludwig Carl Wilhelm von Baumbach-Kirchheim – Erinnerungen aus dem Leben eines hochbetagten Mannes (1799 – 1883)/21
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| Ludwig Carl Wilhelm von Baumbach-Kirchheim – Erinnerungen aus dem Leben eines hochbetagten Mannes (1799 – 1883) | |
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Anklage beschloß. Ich wurde von dem Ausschuß als Referent dieser
Angelegenheit bestellt, da die in denselben gewählten Juristen, aus
Furcht, ihre Staatsstelle zu verlieren, zu feige waren, um das
Referat zu übernehmen, und öffentlich vorzutragen, welches für sie,
da hauptsächlich juristische Fragen in Betracht kamen, weit
passender als für mich, einen völligen Laien in der Jurisprudenz
war. Ich erklärte dies zwar im Ausschuß, mich jedoch bereit
erklärend, das Referat zu übernehmen und, so gut ich vermöge, in
öffentlicher Sitzung zu vertreten, sollte der Ausschuß auf seinem
Beschlüsse, mir das Referat zu übertragen, beharren, obgleich ein
jeder einsehen müsse, daß man mich nur vorschiebe, um sich selbst
zu decken. Der Ausschuß beharrte auf seinem Entschlüsse. Mehrere
Male zeigte der Kurfürst seinen Haß mir direkt gegenüber, so durch
wahrhaft maliziöse Fragen vom bösesten Herzen Zeugnis gebend, so:
"Nicht wahr, Sie haben Ihren Bruder geschossen? - "Nicht wahr, Sie
haben fünf Söhne?", am empfindlichsten aber durch die wahrhaft
niederträchtige Zurückweisung jeden Vorschlags zu dem durch
Befähigung und Dienstalter vollkommen verdienten Avancement meines
Bruders Hermann, da er wußte, daß er mich dadurch am tiefsten
kränke. Aber auch noch in direkterer Weise betätigte der Kurfürst
seinen persönlichen Haß gegen mich. Den Stiften Kaufungen und
Wetter standen drei von je überlebenden Obeworstehern gewählte
Obervorsteher vor. Vor Erlaß der Verfassung erließ der damalige
Kurfürst durchaus eigenmächtig eine Verfügung, daß ein Teil der
Stiftseinkünfte den Töchtern gewisser Ordensritter zufallen sollte,
und aus der Zahl derselben bestellte er bei der nächst eintretenden
Vakanz einen Obervorsteher, die Ritterschaft daher nur noch zwei.
Die Verfassung beseitigte diese Ungerechtigkeit, und durch
Übereinkunft mit der Regierung wurde bestimmt, daß bei Eintreten
der Vakanz diese durch gemeinschaftliche Wahl der überlebenden
Obervorsteher und der Ständedeputierten besetzt werden sollte. Nun
bestand eine Vakanz bei Rücktritt des aus der Zahl der Ordensritter
bestellte Obervorstehers, und das Wahlkollegium trat zu dessen
Besetzung zusammen. Ich habe schon einige Zeit als
Ständedeputierter die Stelle als Obervorsteher versehen und bei der
Wahl kam ich nebst dem Kaminer Herrn von Eschwege in Betracht.
Dieser hatte zwar ein paar warme Fürsprecher im Kolleg, hatte aber
verstanden, sich im allgemeinen so verhaßt zu machen, daß die Wahl
mit großer Majorität auf mich fiel. Diese wurde dem Kurfürsten zur
Bestätigung vorgelegt, quasi nur pro forma, da ihm ein wirkliches
Recht zur Verwerfung gar nicht zustand. Jedoch wußte er mit
Beihilfe Hassenpflugs einen Vorwand dafür zu finden, verwarf die
Wahl und bestellte völlig eigenmächtig Eschwege als Obervorsteher,
dem sich die Ritterschaft auch schließlich fügte, um nicht den eben
erlangten Vertrag in Gefahr zu bringen. Bei den Wahlen zur
Ständeversammlung 1846 gelang es den Machinationen der Regierung,
die Wiederwahl bisheriger freisinniger Abgeordneten zu
hintertreiben, darunter auch die meinige. Jedoch nach Ausbruch der
Französischen Revolution 1848 gab sich die Regierung - respektive -
das neu bestellte Ministerium selbst große Mühe, jene Abgeordnete
wieder in die Kammer zu bringen, ohne genötigt zu sein, zur ihrer
Auflösung zu schreibt, befürchtend, die Wahlen möchten bei der
damaligen Stimmung im revolutionären Sinne ausfallen. So wurde der
Landgraf von Barchfeld veranlaßt, mich zu seinem Vertreter in der
Kammer zu bestellen und trat ich als solcher Anfang April 1848 an.
Mein lieber Freund und Vetter Obeworsteher von Trott war
Präsident
