Losledig

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losledig
Wortklasse: Adjektiv und Adverb
sprachliche Erläuterung: Zusammenfügung aus los u. ledig.
  1. losledig
    Erklärung: im Lehnrecht: nur einem Herrn verpflichtet.
  2. losledig
    Erklärung: von Sachen und Rechten gesagt: frei von Rechten Dritter.
  3. losledig
    Erklärung: in der Rechtspflege: ohne Entscheidung zur Sache.
  4. losledig
    Erklärung: unverheiratet und ohne Kinder.

[bearbeiten] Quelle

Artikel losledig. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). mit Quellenbelegen

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