Losledig
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- losledig
- Wortklasse: Adjektiv und Adverb
- sprachliche Erläuterung: Zusammenfügung aus los u. ledig.
- losledig
Erklärung: im Lehnrecht: nur einem Herrn verpflichtet. - losledig
Erklärung: von Sachen und Rechten gesagt: frei von Rechten Dritter. - losledig
Erklärung: in der Rechtspflege: ohne Entscheidung zur Sache. - losledig
Erklärung: unverheiratet und ohne Kinder.
[bearbeiten] Quelle
Artikel losledig. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). mit Quellenbelegen
