Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/144

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
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Ich wage die Behauptung aufzustellen, daß die physiologisch-pathologische Forschung sich ganz strenge an die Grundformen der Genealogie (s. oben 1. Cap.) halten, und auf die willkürliche Vermischung von Stammbäumen und Ahnentafeln verzichten müßte, wenn sie zu sicheren Schlüssen gelangen wollte. Sollte sich aber den in den sonstigen genealogischen Gebieten gebrauchten Systemen eine gleichsam gemischte Darstellungsweise für diese Wissenschaften rechtfertigen lassen, so müßte dies jedenfalls als eine Unterabtheilung genealogischer Formen näher begründet werden.

      Der gleiche Wunsch dürfte vielleicht auch für die von neueren Psychologen unternommenen genealogischen Forschungen gelten. Stammtafeln, welche die Berufseigenschaften gewisser Familien zur Anschauung bringen sind seit längerer Zeit im Gebrauche. Man hat auf dem genealogischen Wege sichergestellt, daß es Maler und Musikerfamilien giebt und daß selbst gewisse Wissenschaftszweige zu Familieneigenthümlichkeiten sich entwickeln. Priester und Krieger sind seit den ältesten Zeiten als Stände angesehen worden, die sich kastenartig fortpflanzen lassen. Solche Eigenschafts-Stammbäume, sei es pathologischer, physiologischer oder psychologischer Art haben sich heute schon als festbegründete Formen genealogischer Darstellungen allenthalben eingeführt und sollten nur eine ein für allemal giltige Bezeichnung erhalten, um dem System der Genealogie eingefügt werden zu können. Im allgemeinen wäre es von etwaigen Unterabtheilungen abgesehen, schon sehr nützlich, wenn man diese Darstellungen mit dem Namen „biologische Stammbäume“ bezeichnen würde.