Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/115

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
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Nachtrag zu Seite 92–94.

      Max Conrat hat in seiner „Geschichte der Quellen und Literatur des römischen Rechts im früheren Mittelalter“, Leipzig 1891, den Darstellungen des arbor ebenfalls große Aufmerksamkeit zugewendet, und glaubt in der Handschrift der lex Romana canonice compta, Cod. Paris. 12448 das echte Justinianische Stemma gefunden zu haben, welches bis dahin für verloren galt. Wäre diese Vermutung richtig und es ist bei der Sorgfalt der Forschungen Conrats nichts anderes anzunehmen, so wäre damit der Beweis geliefert, daß die Stammbaumvorstellung sich nach Justinian entwickelte und mithin wirklich erst der Epoche Isidors oder diesem selbst original angehört. Denn der von Conrat vermutete Stammbaum ist eine geometrische Figur, kein Baum, Eine getreue Abbildung fehlt leider.

      Im Bollettino dell istituto di diritto Romano IV. 53, welches mir nicht zur Zeit einzusehen möglich war, ist in einer Florentiner Handschrift von F. Patetta noch ein anderes Stemma nachgewiesen, welches dieser für authentischer hält, als das im Cod. Paris. der lex Romana.

      Es scheint nun sicher zu sein, daß zu Justinian, Instit. III. 6, § 9, eben auch schon frühzeitig mannigfaltige Schemata bestanden haben, und daß von einer gleichsam offiziellen Form doch wol kaum zu sprechen sein dürfte. Bei der folgenden Auswahl der älteren und neueren Formen wird wol nur das eine als sehr wahrscheinlich gelten dürfen, daß sich die Figur IV aus III entwickelt hat, und daß die sich daran anschließenden Kunststammbäume der Renaissance, Figur V, sich naturgemäß als Phantasieprodukte der Ornamentierung eines ziemlich dürren schematischen Formalismus der römischen Jurisprudenz erweisen lassen.