Legge
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Einleitung
Legge oder Leggekammer = wichtiger Kontrollraum und Kontrolleinrichtung und Qualitätsprüfinstrument.
- Städtische Einrichtung nach dem Mittelalter: Auf der Legge untersuchte man die Leinwand auf rechtes Maß und einwandfreie Verarbeitung, teilte sie in Kategorien ein und stempelte sie entsprechend.
Fürstbistum Paderborn
- 1781 Maßregeln zur Hebung des Leggewesens in den Ämtern Neuhaus, Delbrück und Boke mit Vorakten von 1757 an über das Leggenwesen im Bistum Osnabrück.
- Quelle: Landesarchivs Nordrhein-Westfalen|Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen., Bestand: A 264 Fürstbistum Paderborn Geheime Kanzlei, Bestellsignatur : 128
Kategorie: Historischer Begriff
