Hessen-Homburg
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| Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffserklärung). |
| Homburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Homburg. |
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Hessen-Homburg
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Einleitung
Hessen-Homburg ist die in der historischen und genealogischen Literatur übliche, jedoch inoffizielle Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Homburg.
[bearbeiten] Allgemeine Information
[bearbeiten] Politische Einteilung
Hessen-Homburg bestand bis 1866 aus den Ämtern:
- Homburg (1622-1866)
- Meisenheim (1815-1866)
[bearbeiten] Geschichte
[bearbeiten] 1866 Eingliederung in das Großherzogtum Hessen
Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das Großherzogtum Hessen eingegliedert, fiel jedoch noch im gleichen Jahr an Preußen (das Amt Homburg an die Provinz Hessen-Nassau, das Amt Meisenheim an die Rheinprovinz).
[bearbeiten] Archive und Bibliotheken
[bearbeiten] Archive
[bearbeiten] Internetlinks
[bearbeiten] Weitere Internetseiten
- Artikel Hessen-Homburg. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (in Deutsch).
[bearbeiten] Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
| Name |
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| Typ |
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| Karte | ![]() |
| Zugehörigkeit | ![]() |
| Übergeordnete Objekte |
Deutscher Bund, German Confederation (1817 - 1866) (Staatenbund) |
| Untergeordnete Objekte | Nichts zum Anzeigen gefunden |


