Kulmerland

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Prußische Stammesgebiete
Baltische Stammesgebiete


Geografische Lage

Das Kulmerland ist eine eine sehr fruchtbare, fast ebene nur selten über 120 m Höhe ansteigende historische Landschaft.

"Die Grenzen sind durch die urkundliche Schenkung des Kulmer Landes durch Konrad von Masowien im Jahr 1230 bekannt. Die Weichsel bildet die Grenze gegen Kujavien und Pomoria superior, die Drewenz gegen das Dobriner Land und die Ossa gegen die prussische Landschaft Pomesanien. Über die Ossa betrat Hermann Balk prussischen Boden." [1]

Sage

Wie Widewuto das Land unter seine Söhne theilte

  • "Der zwölfte Sohn Widewuto´s Chelmo, erhielt das Gebiet zwischen Mokra, Istula und Driwantza. Er baute sich eine Feste und nannte sie nach seinem Namen Chelmo, jetzt Althaus Culm, und eine andere, die er nach seinem Sohn Potto hieß (Potterberg). Das Land aber heißt noch heute von ihm Culmerland."

Name

Der Name weist auf eine erhöhte Lage.

Gerullis: „nicht „kalmus“ = Baumstumpf sondern zu

  • litauisch „kulminai, kulminacinis“ = Höhenpunkt


Geschichte

Zur Zeit der Völkerwanderung (4. bis 8. Jh n. Chr) wird das Germanenreich zerschlagen. Ab dem 7. Jh. dringen die Slawen von der Donau kommend in die von Germanen entvölkerten Gebiete. Dies geschieht kampflos, fast spurlos und lautlos, denn es sind einzelne Stammesgruppen, die sich neue Nahrungs- und Siedlungsgründe erschließen. Es bilden sich keine Herrschaftsstrukturen unter ihnen, und das polnische Reich existiert auch noch nicht. Da die Slawen auf einer niederen Kulturstufe stehen, brechen die alten prußischen Beziehungen zu den Germanen weg. Von den Slawen kommen keine Kulturimpulse. Schließlich setzt im übrigen Prußenland ein kraftloses Ermatten und ein Versiegen der Kreativität ein. Dies wird als die Periode der Dekadenz bezeichnet.

Ab 1100 verstärken sich die polnischen Übergriffe auf Ostpreußen; die Motivation wird darin zu sehen sein, dass Polen einen Zugang zum Meer bekommen wollte. Polen respektierte nicht die Bodenständigkeit der Prußen und war auch lange erfolglos, denn die Prußen konnten die natürlichen Gegebenheiten ihres Landes zu ihrem Vorteil nutzen. Die undurchdringlichen Urwälder waren für Fremde kaum zu bewältigen, lediglich bei Frost konnten Feinde die Sümpfe durchqueren. Ebenso widerstanden die Prußen den christlichen Missionierungsversuchen. Dies wird darin gelegen haben, dass die Missionare sich an die prußischen Häuptlinge gewandt hatten, in der Annahme, das prußische Herrschaftssystem entspreche dem Lehensrecht des Deutschen Reiches. Sie nahmen an, wenn der Häuptling bekehrt wäre, dann hätten alle Gefolgsleute ebenfalls den Glauben anzunehmen.

Die Prußen hatten jedoch ein, wenn man so will, demokratischeres System: Heeresführer wurden jeweils vor einer Schlacht zum Führer gewählt. Die Führerschaft galt jedoch nur für Kriegszüge und sonst nichts. Die Folge war, dass sonst sehr erfolgreiche Missionare im Prußenland ermordet wurden. Hatten sich die Prußen für lange Zeit lediglich auf ihre Verteidigung verlassen, änderten sie im 12. Jh. ihre Strategie und gingen zu Angriffskriegen über. Dadurch wurden sie zu einer direkten Gefahr für nordpolnische Gebiete, mit der bekannten Konsequenz, dass Konrad von Masovien die Ordensritter zu Hilfe rief. Um das Jahr 1000 bestand das Volk der Prußen aus etwa 170000 Menschen. Nach der Eroberung durch den Orden, waren sie etwa auf 40% dezimiert. Bemerkenswert ist noch der sehr lang anhaltende Widerstand der Samländer.

Nach und nach waren polnische Siedler friedlich in das Kulmerland eingesickert, so dass von einer prußisch-polnischen Mischbevölkerung gesprochen werden kann. 1230 fiel das Kulmerland an den Deutschen Orden, der hier deutsche Dörfer und Städte anlegte. Im Zweiten Thorner Frieden (1466) wurde es dem König von Polen unterstellt und in der Folgezeit weitgehend polonisiert. 1772 fiel es an Preußen und wurde in die Provinz Westpreußen integriert. 1807-1815 gehörte es zum Herzogtum Warschau und kam 1920 durch den "Versailler Vertrag" an Polen.

Kulmer Recht

Das Kulmer Recht, auch Kulmisches Recht genannt, ist ein mittelalterliches Stadt- und Landrecht. Das Kulmer Recht galt ursprünglich nur für Kulm und Thorn. Es wurde 1294 in den fünf Büchern des "Alten Kulm" aufgezeichnet. Sein Geltungsbereich dehnte sich allmählich über den größten Teil des Ordenslandes und auf viele polnische Städte aus. Es blieb für die preußischen Stadt- und Dorfsiedlungen vorbildlich und wurde so zum Grundgesetz des Ordensstaates. Die Schöffen des Kulmer Oberhofs waren für Danzig, Königsberg (Pr) und andere Städte im Kulmer Land zuständig. Der dreizehnjährige Städtekrieg (1454-1466) nahm ihm die Stellung des Oberhofs. In Ostpreußen galt das Kulmer Recht bis 1620, in Westpreußen bis zur Einführung des Preußischen Allgemeinen Landrechts 1794, in Danzig bis 1857. [2]

"Kulmische Handfeste hieß die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuentstandenen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Der Orden behielt sich gewisse Monopole vor: auf Salz, Gold, Silber, See, Jagd und Fischerei. Fast überall in den Ordensgebieten galt das Kulmische Recht -ausgenommen die großen Städte wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, wo lübisches oder Lübecker Recht galt. [3] In Memel galt ebenfalls lübisches Recht.

Kölmer

Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cöllmer. Ihre Besitzungen wurden „kölmisch“ oder "cöllmisch" genannt. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und Kuren, zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft, aber es war immerhin eine Rechtsgrundlage, auf die man sich verlassen konnte. Deshalb zog es auch viele Flüchtlinge aus Polnisch-Litauen an, die dort unter der Willkürherrschaft des Adels zu leiden hatten. Obwohl sie von ihrer Obrigkeit zurückgefordert wurden, behielten die Ordensleute sie meist unter ihrem Schutz.


"Kölmer: frei Grundbesitzer, die der Orden zu Kölmische, (Kulmischem) Recht angesiedelt hat. Kölmisches Recht verpflichtet verpflichtet zum Reiterdienst bei Verteidigung des Landes, geringfügiger Abgabe an Geld, Wachs und Pfluggetreide; es gewährt große Freiheiten: Vererbung des Gutes an Söhne und Töchter. Verkauf mit Vorwissen des Ordens, Befreiung von allem Scharwerk, oft auch die Privilegien der Fischerei, mittleren und minderen Jagd, Brauerei und dgl. Große kölmische Güter, denen die volle Gerichtsbarkeit verliehen war, sind später Rittergüter geworden. In der Nachordenszeit und bis auf Friedrich d.Gr. entstehen neue K., denen statt des Kriegsdienstes ein Zins auferlegt wird. Das Landrecht von 1685 bewertet den kölmischen Besitz als volles Eigentum. So bilden die K. einen angesehenen Stand, weit über den Bauern stehend; sie sind auch auf den Landtagen vertreten. Oft heißen die K. die "Kölmischen Freien" im Gegensatz zu den Preußischen und Magdeburgischen Freien." [4]

Es gab weiterhin:

  • Kölmische Leute (Erbzinsbauern mit vielen Freiheiten, jedoch nicht mit dem kölmischen Besitzrecht)
  • Kölmischer Erbhaber oder Frey oder Freisaß (haben ein Freigut erblich)
  • Kölmischer Gärtner (kleiner Stellenbesitzer in einer Lischke (Vorsiedlung zu einer Burg), später Eigenkätner)
  • Kölmischer Gutsbesitzer (das Anwesen bildet einen eigenen Bezirk außerhalb eines Dorfes)
  • Kölmischer Krüger (besitzt eine Gastwirtschaft nebst Ländereien, hat Brau- und Brenngerechtigkeit, darf Getränke nach Belieben einkaufen)
  • Kölmischer Müller (besitzt eine Wassermühle nach kölmischem Recht)
  • Kölmischer Schulze oder Freischulze (Besitzer eines Freigutes mit erblichem Schulzenamt, hat niedere Gerichtsbarkeit inne, leistet dem Orden einen Rossdienst oder stellt ein Pferds vors Geschütz)

Sprachdenkmäler

Siehe auch


Weblinks

  • Der Deutsche Orden von seiner Gründung bis zum Einmarsch ins Prußenland [2]
  • Die Eroberung des Preußenlandes durch den Deutschen Orden, die Blüte des Ordensstaates und sein Niedergang [3]
  • Henneberger Landkarte auf ostpreussen.net

Literatur

  • Gaerte, Wilhelm: Urgeschichte Ostpreußens, Gräfe und Unzer, Königsberg 1929
  • Gerullis, Georg: Die altpreußischen Ortsnamen, Berlin, Leipzig 1922
  • Hermanowski, Georg: Ostpreußen Lexikon, Adam Kraft Verlag Mannheim 1980
  • Raether, Manfred, Polens deutsche Vergangenheit, Schöneck 2004
  • Tettau, v.: Volkssagen Ostpreußens, Litthauens und Westpreußens, Berlin 1837


Einzelnachweise

  1. Hermanowski, Georg: Ostpreußen Lexikon, Adam Kraft Verlag Mannheim 1980,S.175
  2. Ostpreussenforum [1]
  3. Hermanowski, Georg: Ostpreußen Lexikon, Adam Kraft Verlag Mannheim 1980,S.175
  4. Staßewski, Kurt von, Stein, Robert Hrsg.: Was waren unsere Vorfahren?, Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreußen, Königsberg 1938, Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen Hamburg 1991, S.53f