Kontraktenprotokoll
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Freiwillige Gerichtsbarkeit
- Alle Arten der Kontraktenprotokolle fallen unter die „Freiwillige Gerichtbarkeit", daher Häufung bei der Stadtgerichtsbarkeit.
Inhalte
- Verträge aller Art, Notariatsprotokolle
- Eheverträge, Heiratsvereinbarungen, Morgengaben
- Testamente, Erbverträge, Güterteilungen
- Grundstücksverträge und –belastungen
- Kredite, Darlehen, Schuldvereinbarungen
- Handels-, Kauf- und Liefervereinbarungen aller Art
- Tauschabsprachen und –vereinbarungen aller Art.
- Obligationen, Renten
- Leibgedinge, Vereinbarungen über die Leibzucht
- Vereinbarte Aufnahmen von neuen Bügern und Hintersassen.
Laufzeiten
Je nach Aktenerhalt lokal abweichend, bei den unterschiedlichsten Zügen der Gerichtsbarkeit, etwa vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert reichend.
Folgeeinrichtung
Einen neuen Schwerpunkt bildete ab Mitte des 18. Jahrhunderts, zunächst in Preußen, das Hypothekenbuch.
