Klein Schöppenstedt Nr. 4

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kothof
Im Altdorf 25.jpg
Im Altdorf 25
Brandversicherungsnummer: Nr. ass. 4
erste Erwähnung: 1539
Lage: Karte

erste Erwähnung 1539

Dieser Hof wird erstmals indirekt im Summar des Landvolks des Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539 erwähnt, in dem von 14 Männern[1] die Rede ist.

Bosse Merdorpff 1564

Aber erst im Scheffelschatzregister von 1564 wird der erste nachweisbare Hofbesitzer genannt:

Bosse Merdorpff Hadt 1 Hueffe Landes vom closter zu Rittershausenn, zinnst dem closter
15 g.
Jdem zinst vom Hause vnd Houe
10 g.
Jdem zwey Hopffengartenn vom closter, zinnst
1 ½ R.

Gottshauß,
1 Weise Bosse Merdorpff, zinst 1 R.

Heinrich Twalckemeyer 1605

Das Erbregister von 1605 gibt Heinrich Twalckemeyer, ein Sohn aus dem benachbarten Ackerhof Nr. 1, als Besitzer an. Wie er an den Hof kam, ist unklar, vermutlich durch Heirat.

Hans Twalckemeyer 1624

Am 11. Januar 1625 verheiratete sich Hans Twalckemeyer mit Anna Schönians aus Riddagshausen und übernahm den Hof. Die am 16. November 1624 aufgesetzte Ehestiftung mit folgendem Wortlaut enthält nähere Bestimmungen:

Zu wißen das im Nahmen der Heiligen ungetheilten Dreyfaltigkeit eine Christliche ehe mit Consens undt bewilligung des Ehrwürdigen in Gott Andechtigen und Hochachtbaren Herrn Reineri Schraders Abten des Closters Riddagshausen alß gerichts und guthsherrn gestiftet vndt volnzogen ist, zwischen Hansen Twalckemeyer von kleinen Scheppenstedt vndt Annen Schonians Jacob Schonians sehl. hinterlaßene Tochter derogestalt, das einer den andern zur Christlichen ehe begehren vndt haben wolle, vndt hat nun M. Bardtoldt Funcke Schaffmeister zue Riddagshausen alß der Braut Stieffvater seiner Stiefftochter der Braut mit zugeben zugesaget wie folget: Einen Camp bey der Claus gelegen mit allen Zugehörigen weihern undt grasblecken, diesen Camp soll der Breutigam erblich vndt eigenthümblich besitzen, vndt nach seinem besten gebrauchen, item hat ehr zugesaget 1 Schfl. reinen Roggen, 3 Schafe mit Lemmern, 2 fette Schweine auf der Dehlen, 2 Speckseiten, 1 Kuhe, ein zweijahriges Rindt, item ein einjahrig fohlen. Item Kasten, Kisten, gerehte vndt Bettgewandt nach ihrem stande, dazu die Vncost zur halben hochzeit abtragen. Dagegen will der Bräutigamb seine braut mit bewilligung des obgedachten Herrn Abtes mit Haus vndt Hof nebst allen Zugehörigen im holze undt felde ./. nichts ausbescheiden ./. bemorgengaben. Was die Fälle anlanget, soll einer des andern erbe sein, es sein erben vorhanden oder nicht, es sterbe der eine oder ander über oder innerhalb Jahr vndt Tage, oder nicht wie es Gott über sie verhengen würde, wenn auch der Breutigamb Hans Twalckemeyer ohne erben mit tode abgehen würde, sol die hinterlaßene witwe im hause ihr lebetage bleiben, auch macht haben darein sich hinwiederumb zu befreyen. Es ist auch weiter wegen der todesfelle abgeredet, das wenn etwa braut vndt breutigamb albeyde ohne erben würden sterben so soll von dem Campe M. Bardtoldt Funcken, schaffmeister vor dem Closter Riddagshausen oder so ehr nicht mehr vorhanden, seiner Fraue, so die Frau auch nicht mehr vorhanden, Bardtoldt Funcken negsten freunden Hundert undt zwanzig R. Braunschweigischer wehrung wieder willig vndt gerne heraußgegeben werden. (Anm. Es soll der Camp keinesweges wieder an des Bardtoldt Funcken erben oder freunde fallen, sondern ihnen wie gesetzet Hundert vndt zwanzig R. heraußgegeben werden vndt sol bey des Hans Twalckemeyers hoffe bleiben.) Weil auch der Breutigamb seinen Vater vndt Mutter noch bey sich im leben hatt, so hat ehr sich erklehret das ehr dieselben die Zeit ihrer beyde lebetage wil mit eßen undt trinken auch Kleidungen versorgen, undt sol ihnen das allergeringste im Hauße nicht versperret oder zugeschloßen werden. Im Falle, das sie sich aber untereinander nicht wegen eßen undt trinken halber konten vertragen, so wollen sie des halben gutts mechtig sein. Weiter hat sich der Breutigamb auch erklehret, das ehr seiner Mutter jarlich einen Himbten Lienß wil säen laßen, item wil ehr ihr geben 3 junge gänße so sie vorhanden vndt ein junges Kalb. Das dieß alß bewilliget bezeugen nachfolgende Persohnen: alß auf des Breutigambs seiten Ehr Petrus Dreyer pastor zu Mascherode vnd kleinen Scheppenstedt, des breutigambs vater Heinrich Twalckemeyer, Curdt Twalckemeyer, sein bruder, Heinrich Töpken, Andreas Weffeling, Hans Twalkemeyer der breutigamb, alle wonhaftig zue kleinen Scheppenstedt. Auff der braut seiten: M. Bardtoldt Funcken der braut Stieffvater, Tiele Müller, müller zu Eißenbüttel, Hanß Jacobs Hoffmeister vor dem Closter Riddagshausen, Heinrich Ebbers, Marten Moßhaken.

Actum Riddagshausen den 16 Novembris Anno nach vnseres Herrn Christi Geburth 1624.

Dieser Hof wurde dann im 30jährigen Krieg, vermutlich 1643, abgebrannt, dabei kam auch Hans Twalckemeyer ums Leben.[2]

Joachim Brandes 1741

Die Witwe Pape verheiratete sich am 12. Januar 1741 mit Joachim Brandes vom Kothof Nr. 14, der den Hof als Interimswirt weiterführte. Die Dorfbeschreibung von 1751 berichtet:

Besitzer: Kothmann Jochen Brandes
Länderei: 21 Morgen, 8 Morgen gekauftes Erbland, ½ Morgen, 4 Morgen und nördlich seines Grundstückes nach der Heerstraße noch ein Woord[3] von 2 Morgen 60 Ruthen; erhält Wiesenwachs
Vieh: 4 Pferde, 1 Kühe, 1 Rind, 1 Kalb, 3 Schweine
Grundzins: jährlich 1 Taler 35 ggr. 4 Pf. ans Kloster Riddagshausen
Herrendienst: dient dem Kloster wöchentlich 2 Tage mit der Hand
Zehnt: auch ans Kloster
Gebäude: Wohnhaus, Scheune und Stall sind in einem, mit Stroh gedeckt und ohne Schornstein.

Heinrich Pape 1764

Inzwischen war der rechtmäßige Hoferbe Heinrich Pape herangewachsen und heiratete am 17. Januar 1765 Anna Catharina Lüders vom Kothof Nr. 9. Zuvor war am 20. November 1764 eine Ehestiftung mit folgendem Wortlaut aufgesetzt worden:

Actum Riddagshausen den 20ten Novembr. 1764.

Acto wurde eine christliche Ehe-Beredung abgehandelt,beliebet und geschloßen, zwischen dem arbeitsamen Heinrich Pape, seel. Johann Papen, eines gewesenen Kothsaßen zu M. Schöppenstedt nachgelaßenem eheleiblichen Sohne, als Bräutigam an einem, und der ehr= und Tugendsamen Anna Catharina Lüders des verstorbenen Kothsaßen Hennig Heinr. Lüders daselbst nachgelaßenen Eheleiblicher Tochter, als Braut am andern Theile; da denn beide verlobte ratione der zeitlichen Güter nachstehendes unter sich verabredet und zu verzeichnen gebeten: nemliches, freiet der Bräutigam obgedachter Braut zu, den von seinem seel.Vater ererbten dasigen Koth-Hof,welchen sein mit gegenwärtiger Stief-Vater Joachim Brandes bisher in Besitz gehabt, und nunmehro an seinem Stief-Sohn, denselben erb- und eigenthümlich mit allen dazu gehörigen pertinentien abzutreten declariret. Zum alten Theile soll besagter Brandes mit seiner Frau lebenslang aus dem Papeschen Hofe haben,
1: Die freie Wohnung nebst zwo Cammern, als die Stuben-Cammer, und die andere über der Küche.
2: Vier Morgen Land, als 1 Mrg. auf dem Köther=Campe im Orthsfelde, zwischen Hennig Decker und Christoph Pape, l Morgen auf dem Regen=Berge, zwischen Joachim und Johann Wichmann, l Mrg. auf dem Clus=Campe und 1 Morgen auf den 2 ten Köther-Campe.
3: Eine Kuh nächst der besten so mit in der Reihe auszufuttern, oder statt der Futterung, die kleine Wiese.
4: Aljährlich ein Polck=Schwein bei dem Troge.
5: ½ Himten Lein frei zu Säen.
6: Die Halbschied von dem Grabe=Lande auf der Worth nach der Schmiede hin.
7: An Obst=Bäumen, 4 Herren-Apfel, und 3 Birn-Bäume in dem Garten bei dem Hause.
Solte aber des Bräutigams Stief=Vater ehender als seine Frau mit Tode abgehen, so behält dieselbe von jezt specificirten altem Theile nur die Halbschied.
Dahingegen freiet die Braut ihrem Bräutigam zu, und verspricht deren Stief=Vater, Peter Kausche, derselben zum Braut=Schatze mitzugeben, als
1: An baarem Gelde 10 fein
2: An Viehe, 1 Kuh, 1 Rind und 2 Dehl=Pölcke.
3: Einen ½ Morgen Rocken und ½ Morgen Haber.
4: Die halben Hochzeits=Kosten.
5: Ehren=Kleid, Kisten und Kasten, Betten und Betten=Gewand, standesmäßig.
Uebrigens bleibt es bei der hiesigen Landes=Ordnung, daß ein Theil den andern beerbt, es erfolgen aus dieser Ehe Kinder oder nicht, worüber zu Zeugen gewesen, an Seiten der Braut, deren Stief=Vater Peter Kausche, Heinrich Ehlers und Joachim Kausche. An Seiten des Bräutigams, deßen Stief=Vater Joachim Brandes, Joachim Decker und Heinrich Linde, allesamt aus m. Schöppenstedt.

Johann Heinrich Jürgen Pape 1801

Der aus dieser Ehe hervorgegangene Sohn Johann Heinrich Jürgen Pape erbte laut Verlaß-Contract am 19. Juli 1801 den Hof, starb aber schon am 19. Dezember 1825.

Johann Heinrich Christoph Pape 1835

Am 18. November 1835 erhielt Johann Heinrich Christoph Pape den Hof überschrieben, wie aus folgendem Vertrag hervorgeht:

Zu wissen sei hiermit, daß vor Herzogl. Amte Riddagshausen Folgendes vorgekommen: Actum im Herzogl. Amte Riddagshausen-Braunschweig, den 18. Nov. 1835. Praes. Herr Justizamtmann Käufer.

Es erschien:
1. die Witwe des Kothsassen Heinrich Jürgen Pape, Rosine, geb. Pape,
2. deren Sohn Kothsasse Johann Heinrich Christopf Pape,
3. dessen Ehefrau Johanne Dorothee Henriette, geb. Langebartels,
4. deren Vater Kothsasse Johann Jacob Langebartels,
5. dessen Ehefrau Johanne Catharine, geb. Ehlers,
6. Anbauer und Schmidt Heinrich Daniel Bösche,
sämtlich Klein Schöppenstedt,

und wurde folgender Verlaß-Contract und folgende Ehestiftung vorgetragen:

§ 1

Der Kothsasse Heinrich Jürgen Pape, welcher 1825 verstorben und laut Verlaß-Contract vom 19. Jul., confirmiert am 7. August 1801, Eigenthümer des Kothofes Nr. ass. 4 zu Klein Schöppenstedt gewesen, wozu
1 Morgen 14 Ruten Hof- und Gartenraum,
2 Morgen Grabeland auf der Worth,
21 Morgen ursprünglicher Acker,
1 Morgen 60 Ruthen von dem Ackerhofe Nr. 15 zugekauft,
1 Morgen 90 Ruthen Überschußland und
10 Morgen 57 ½ Ruthen Wiesen
gehörten, und habe, nachdem in diesem Jahre der eine Sohn Wilhelm verunglückt sei, weitere Kinder nicht hinterlassen, als den miterschienenen Johann Heinrich Christoph Pape und des Schmidts Bösche Ehefrau Juliane Dorothee Jacobine geb. Pape, beide majorenn.
Der oben beschriebene Hof nebst Inventar würde nun unter Zustimmung der Wittwe Pape geborne Pape sofort eigenthümlich übergeben, unter folgenden Bedingungen:

§ 2

Die verehelichte Bösche hat ihre Abfindung vom Hofe und väterlichen Vermögen so weit bekommen, daß dieselbe noch erhält einhundert fünfzig Thaler Courant von dem jetzigen Hofwirth auf Neujahr 1836 zahlbar, auch soll sie von dem zugekauften Land zu 1 ½ Morgen 6 Monat nach dem Tode der mitgegenwärtigen Altmutter einhundert Thaler von dem Hofwirthe ausgezahlt bekommen, insofern derselbe eheliche Descendenten hat. Sollte derselbe aber keine ehelichen Kinder haben, so soll dann dieses Land an die Ehefrau des Schmidts Bösche fallen und cassiren dann 100 Thl. Womit der Hofwirth Pape nebst dem Schmidt Bösche Namens seiner Ehefrau zufrieden war.

§ 3

Die Altmutter bedingt sich zum Altentheile aus:
1. den freien warmen Sitz in der Stube des Hofwirths vom Ofen bis an den Tisch, die Kammern über und an der Stube, und über den Ställen im neuen Gebäude, den Mitgebrauch der Küche, freies Holz und Licht, und die kleinste Hälfte des Kellers nach Abend hin;
2. zwölf Himten Roggen, zwei Himten Waizen, einen Himten Erbsen, vier Himten Gerste, sechs Himten Futterkartoffeln, zwei Himten Hamburger Kartoffeln;
3. ein halb fettes Schwein nächst dem besten, welche Hälfte wenigsten einhundert zehn Pfund wiegen muß, oder nach Belieben der Altmutter auf Johannis ein drei vierteljähriges Schwein, dafür den ersten Stall in der mittelsten Reihe;
4. eine Kuh frei in der Reihe ausfüttern an einem Platze nach Belieben der Altmutter oder täglich ein halbes Quartier[4] Milch und wöchentlich ein halbes Pfund Butter;
5. jährlich zwei fette Gänse und ein Schock Eier;
6. sie sämmtlichen Obstbäume vor der Gartenthür bis zum Ilse-Birnbaum und bis zum Fußsteige, und mitten im Garten den Herrenapfelbaum und die Cayille rouge und den Schilfwasserbirnbaum halb, die Hälfte Grabeland auf dem kleinen Garten von dem Rosenhägerapfelbaum am obersten Ende und alle drei Jahre freie Bedüngung;
7. zehn Bothen[5] reinen Flachs;
8. die freie Nutzung der anderthalb Morgen Land von Wiegmanns Hofe und jährlich von dem ersten Kalbe ... Thaler;
9. freie Wäsche.
Endlich bestimmt die Altmutter, daß ihre Tochter ihre Kleider im Voraus und ihren übrigen Nachlaß ihre Kinder zu gleichen Theilen haben sollen.

§ 4

Der Kothsasse Pape hat sich unlängst mit seiner jetzigen Frau verheirathet, und erhält diese von ihrem Vater dem Kothsassen Johann Jacob Langebartels No. 7 eine vollständige Aussteuer und dreihundert Thaler, wovon 150 Thl. auf künftige Neujahr bezahlt werden und 150 Thl. dann abzuführen, wenn ... [Hier fehlt ein Blatt.]

Hermann Pape 1920 und 1935

Landwirtschaftliches Adreßbuch 1920:

  • Besitzer: Kotsaß Hermann Pape
  • Größe: 16,3 ha
    Acker und Garten: 14 ha
    Wiesen: 2 ha
    Hofraum: 0,3 ha
  • Viehstand: 2 Pferde, 8 Rindvieh (davon 5 Kühe), 3 Schweine

Maße und Abkürzungen

1 Hufe = ca. 24 Morgen
1 Morgen = 120 Ruthen = ¼ Hektar
1 Scheffel (slll) = 10 Himten (h) = ca. 250 kg
1 Reichstaler (R) = 24 Groschen (g)
1 Groschen (g) = 12 Pfennige (₰)
1 ß nie/oldt = 1 neuer/alter Schilling

Literatur

  • Georg Hermann Müller: Das Lehns- und Landesaufgebot unter Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, Hannover und Leipzig, Hahn'sche Buchhandlung, 1905 (darin: Summar des Landvolks im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539)
  • Franz Schubert: Trauregister Braunschweig 1700 - 1750, Teil 3 a
  • Dr. Wilhelm Bornstedt: 750 Jahre Kl. Schöppenstedt, Festschrift beim Volksfest 1976 (darin: Abschriften einiger Ehestiftungen und Verträge)

Quellen

  • Schepffelschatz Register beschriebenn alhir im Ampt Wülffenbuttel heute mandags nach matei apostoli anngefangenn vnnd in genommenn aüf omnium sanctorum vberantwortedt anno domini 1564 (NStWF 24 Alt 6)
  • Kirchenbuch des Klosters Riddagshausen 1569 - 1572, darin auch Einträge zu Klein Schöppenstedt (NStWF 1 Kb 946)
  • Kirchenbuch von Klein Schöppenstedt 1652 - 1660 (NStWF 1 Kb 957/958)
  • Kirchenbücher von Mascherode 1652 - 1814 (NStWF 1 Kb 862-865)
  • Vorarbeiten zum Dorfsippenbuch von Kl. Schöppenstedt um 1935 (NStWF 160 N 62)

Weblinks

Fußnoten

  1. Gemeint sind wohl 4 Ackerleute und 10 Köter.
  2. Hermann Pape, 1936: Mein Vater meinte unser Hof wäre im 30jährigen Kriege abgebrant. (in: Vorbereitungen zum Dorfsippenbuch Klein Schöppenstedt, NStWF 160 N 62)
  3. unbebautes Grundstück
  4. 1 Quartier = 1,145 Liter
  5. ein Bothe = ein Bündel, eine Hand voll


unbekannt.png Kloster Riddagshausen

Riddagshausen (Neuhof) | Gliesmarode | Querum | Klein Schöppenstedt | Schöppenstedter Turm | Mascherode