Klein Schöppenstedt Nr. 19

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Foto
Im Altdorf 19.jpg
Im Altdorf 19
Brandversicherungsnummer: Nr. ass. 19
Status: Kothof
1875 Anbauerstelle
erste Erwähnung: 1564
Lage: Karte

Entstehung

Betrachtet man die Lage dieses Hofes am äußersten Rand des Dorfes, offenbar vom Kirchhof abgeteilt, so scheint es der jüngste aller Kothöfe im Ort zu sein. Während das Summar des Landvolks des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539 in Klein Schöppenstedt 14 Männer nennt, gibt im Jahre 1564 das Scheffelschatzregister 15 Bauern an.[1]

Gevert Wichman (Gercken) 1564

Im Scheffelschatzregister von 1564 erscheint der erste namentlich bekannte Hofbesitzer:

Geuert gerckenn Hadt ½ Hueffe landes, zinnst dem closter jerlichs dauon
15 g.
Jdem zinnst vom Hause vnd Hoff
10 g.
Jdem von 2 Hopffengarten zinnst
15 g.
Jdem von Einer Wischen zinnst dem Heren
1 R.

Gottshauß,
1 garten gefferdt gerckenn zinst 1 g.

Der erwähnte Gefferdt Gercken hieß eigentlich Gevert Wichman und war nachweislich ein Bruder von Curdt Wichman (Gercken), vom Kothof Nr. 10. Die Familie Wichmann nannte sich bis ins 17. Jahrhundert Gercken, die Gründe dafür sind nicht bekannt.

Hennig Pape 1732

Am 1. Juli 1732 ging Hennig Pape eine Ehe mit Ilse Twalckemeyer vom Ackerhof Nr. 1 ein. Er übernahm den Hof - zur Abfindung seiner Geschwister lieh er sich Geld beim Senator Broystedt in Braunschweig.

Hans Langebartels 1741

Nach dem frühren Tod ihres Mann heiratete die Witwe Pape am 4. Mai 1741 Hans Langebartels, dem der Hof laut Ehestiftung vom 2. März 1741 auf 19 Jahre zugeschrieben wurde. Dieser Interimswirt brachte 130 Thaler in die Ehe, die er zur Abtragung der Schulden seines Vorgängers verwendete. Die Dorfbeschreibung von 1751 berichtet:

Besitzer: Kothmann Hanß Langebartels
Länderei: 15 ½ Morgen und noch ½ Morgen Freiland; erhält Wiesenwachs
Vieh: 4 Pferde, 3 Kühe, 1 Kalb, 2 Schweine
Grundzins: jährlich 1 Taler 11 ggr. 4 Pf. ans Kloster Riddagshausen
Herrendienst: dient dem Kloster wöchentlich 2 Tage mit der Hand
Zehnt: auch ans Kloster
Gebäude: Das Wohnhaus ist mit Stroh gedeckt und ohne Schornstein, Scheune und Ställe sind mit daran.

Franz Heinrich Pape 1758

Am 18. Oktober 1758 verheiratetete sich der Hoferbe Franz Heinrich Pape mit Anna Hedewig Homeisters aus Mascherode Nr. 2. Die zuvor am 20. Juli 1758 aufgesetzte Ehestiftung mit folgendem Wortlaut gibt einen Eindruck von den Lebensverhältnissen vor 250 Jahren:

Nachdem Franz Heinrich Pape aus M. Schöppenstedt vor kurzem angezeiget, wie er gewilliget sey, sich zu verheyrathen, und seinen väterlichen Hof in M. Schöppenstedt an sich zu nehmen, darauf aber deßen Stief Vater Hans Langebartels cum uxore vorgestellet: wie er noch zwey Wirtschaftjahre und zwey Erndten an dem Hofe habe, auch dieses durch seine producirte Ehestiftung von 2ten Mart. 1741 erwiesen, hiernächst jedoch Langebartels angezeiget, wie er sich nunmehro mit seinem Stiefsohne dahin verglichen, daß er demselben noch dieses Jahr die Wirtschaft des Hofes übergeben wolle, mithin gebeten, zu Aufnahme derer Vergleichspunkte, und zu Beschreibung deren zwischen Franz Heinrich Papen und Anna Hedewig Homeisters in Mascherode abgeredten Ehe=Pacten bey eintretender Erndte baldigen terminus anzusetzen, und dann die Interessenten mit ihren Gezeugen auf heute beschieden:

Als erschienen aus M. Schöppenstedt,
1) der Bräutigam Franz Heinrich Pape,
2) der Ziegel Mstr. August Wilhelm Rätzel,
3) Hans Langebartels,
und aus Mascherode,
4) Johann Peter Homeister, namens und als Bruder der Braut,
5) Johann Joachim Goes, als Vetter desselben,
auch aus Rotheim,
6) Hennig Heinrich Cordes,
7) Johann Heinrich Cordes,

und trug gedachter Ziegel Mstr. vor:
Wie mit consens sämtl. Anverwandten nunmehro die Verlobung zwischen benannten jungen Leuten abgeredet, auch zwischen dem Stief-Vater Langebartels und dem Bräutigam auf hiesiger Closters Guts- und Gerichts(stube?) nachstehendes verglichen ist:

1) Der Stief-Vater Langebartels übergiebet schon jetzo und mit der diesjährigen Ernte den Papeschen Kothof in M. Schöppenstedt an seinen Stief-Sohn, benannten Bräutigam, und da dieser
2) eingestehet, und selber angezeiget, wie Langebartels in denen Jahren seiner Wirtschaft den Hof mit deßen Gebäuden, Vieh etc. nicht deteriret, vielmehr noch in etwas verbeßert, so solle und könne der Hof in dem Stande, worin er sich gegenwärtig befindet, ohne vorgängige Untersuchung abgeliefert und respect. angenommen werden.
3) Giebt der Bräutigam zu, daß Langebartels die nach angezogener seiner verlesenen Ehestiftung de 1741 zu interiren angelobte 130 Thlr. würcklich eingebracht, auch zum besten des Hofes verwändet, und die übernommende Schulden, als bey dem Senatore Broystedt in Braunschweig benebst denen rückstündig gewesenen Mitgaften, bis auf 8 Rthl. für die Witwe Nordmanns in Mascherode, und eine Kuh für Just Peters in Cremling, auch ein Rind für demselben, worauf jedoch 2 Thlr. bezahlet, abgetragen habe, als womit auch dieser Punkt berichtigt wäre.
4) Da nach ermeldeter Ehestiftung des Bräutigams Vater Hennig Pape, vier kleine Stücke Closter-Erben-Zins-Landes in dem Kaulen Felde für 300 Thlr. zu gekauffet, und in diesem pactis festgesezet, daß demnächst der Stief-Vater Langebartels und deßen Stief-Söhne Franz Heinrich und Jürgen Christoph Pape, jeder den 3ten Theil von diesem Lande haben sollten, hiebey aber zu merken, daß solches vormalige Hopfenland schon seit einigen Jahren zu Pflug-Lande gemacht, mithin die besten Gahre, benebst denen Hopfen-Stangen ausgenützet und verlohren, dagegen Langebartels nach dem Geständniße des Bräutigams auf eben dieses Land, so der verstorbene Pape bey dem Ankaufe nicht völlig bezahlen können, noch würcklich 165 Thlr. nach bezahlet habe, so ist dieser Punkt gütlich dahin verglichen, daß der Bräutigam zwar dieses Land bey dem Hofe behalten, jedoch an seinen Stief-Vater Langebartels sechszig sechs Rthl. zehen sechs ggr. auf nächsten Michaelis dieses Jahrs, und an seinen Halb-Bruder Jürgen Christoph Papen gleichfalls sechszig sechs Rthl. zehen sechs ggr. so bald derselbe heirathen würde, davon baar heraus geben solle und wolle.
5) Ferner hat Langebartels annoch beynahe 3 ½ Morgen Erben-Zins-Landes in dem Kaulen-Felde, zwischen Hennig Cordes in Rautheim und Hennig Deckers in M. Schöppenstedt belegen, aus dem seinigen zu gekauffet, welches Land derselbe mit Bewilligung des Bräutigams und derer Anverwandten für sich behalten, und wovon demnächst sein Sohn Johann Jacob Langebartels wahrer und alleiniger Erbe sein wil und solle.
6) Zum althen Theile ist für Langebartels und deßen noch lebende Ehe-Frau angesetzet:
a) Zwey Morgen Landes, als Vörling vor dem Köther-Blecke, ein Vörling vor dem Heidecampe, und einen Morgen auf dem Köther-Campe,
b) Von der Wiese in Orts-Felde, jährlich ein Fuder Heu,
c) eine Ruthe Grabe-Landes auf dem Thier-Garten und zwey Aepfel, ingleichen zwey Birn- auch zwey Zwetschen-Bäume in dem Garten beym Hause,
d) eine Kuh aus dem Haufen des Hofes zu wählen, für welche jedoch der Stief-Vater das nöthige Stroh von seinem Lande nehmen will,
e) jährlich ein jung Schwein aus dem Hofe und frey dem Troge, und
f) die freye Wohnung und Feuerung in dem Hofe, besonders die alte Stube, welche er jedoch auf seine Kosten heitzen oder mit dem Wirthe des Hofes in der andern Stube vorlieb nehmen muß, welche sämtliche Stücke die alten Leute ad dies vitæ nutzen und behalten. Sollte aber Langebartels vor seiner Ehefrau versterben, fällt ein Vörling von vorbeschriebenen Alt-Vater-Lande an den Hof zurück. Hiernächst
7) nimmt der Bräutigam seine Verlobte, Anna Hedewig Homeisters, zu sich in den väterlichen Hof als Haus-Frau, und bringet dieselbe ein:
a) aus ihrem väterlichen Hofe zehen Mitgaft,
b) zur völligen Abfindung davon, eine Kuh, ein Rind, ein gut jährig Schwein, für das Ehrenkleid fünf Rthl. oder daßelbe in natura un die freye Hochzeits-Kosten incl. Geträncks, welches alles der Braut Bruder, Johann Peter Homeister, præstiren wil.
Übrigens interiret die Braut annoch aus ihrer väterlichen Erbschaft an Baaren Gelde sechszig Rthl., welche Tages vor der Hochzeit an den Bräutigam ausgezahlet werden, und ist dabey
8) noch verabredet, daß nach beschrittenem Ehe-Bette und zugeschlagener Decke ein Theil des andern völliger Erbe sein und bleiben solle.
9) Die Pape- und Langebartelsschen Kinder als
Jürgen Christoph Pape, und
Johann Jacob Langebartels betreffend,
so bekommen selbige demnächst aus dem Hofe, und will der Bräutigam einem jeden für Aussteuer davon geben:
1) an Gelde acht Rthl.,
2) an Viehe, eine Kuh, ein Rind und ein Schwein,
3) zu dem Ehren-Kleide fünf Rthl. und
4) zur Hochzeit fünf Rthl. benebst freyen Geträncks.

Maße und Abkürzungen

1 Hufe = ca. 24 Morgen
1 Morgen = 120 Ruthen = ¼ Hektar
1 Scheffel (slll) = 10 Himten (h) = ca. 250 kg
1 Reichstaler (R) = 24 Groschen (g)
1 Groschen (g) = 12 Pfennige (₰)
1 ß nie/oldt = 1 neuer/alter Schilling

Literatur

  • Franz Schubert: Trauregister aus den Kirchenbüchern 1701 - 1750, Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, Teil 3 a
  • Dr. Wilhelm Bornstedt: 750 Jahre Klein Schöppenstedt, Festschrift zur Jubiläumsfeier beim Volksfest 1976 (darin: Abschriften einiger Ehestiftungen und Verträge)

Quellen

  • Schepffelschatz Register beschriebenn alhir im Ampt Wülffenbuttel heute mandags nach matei apostoli anngefangenn vnnd in genommenn aüf omnium sanctorum vberantwortedt anno domini 1564 (NStWF 24 Alt 6)
  • Kirchenbuch des Klosters Riddagshausen 1569 - 1572, darin auch Einträge von Klein Schöppenstedt (NStWF 1 Kb 946)
  • Kirchenbücher von Mascherode 1652 - 1814 (NStWF 1 Kb 862 - 865)

Weblinks

Fußnoten

  1. Gemeint sind wohl jeweils 4 Ackerleute und 10 bzw. 11 Köther.


unbekannt.png Kloster Riddagshausen

Riddagshausen (Neuhof) | Gliesmarode | Querum | Klein Schöppenstedt | Schöppenstedter Turm | Mascherode